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Der überwiegende Teil der Befragten hält die Beihilfe bei freiverantwortlichen Suiziden nur unter bestimmten Umständen für legitim, z. B. im Angesicht einer tödlichen Erkrankung mit hohem Leidensdruck. Jeder fünfte Befragte findet sogar, es gebe keinerlei Umstände, die eine Suizidbeihilfe rechtfertigen. Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung schließt nach Einschätzung von drei Viertel der Befragten eine selbstbestimmte Entscheidung nicht per se aus. Allerdings kann die Freiverantwortlichkeit durch psychotische und depressive Symptome sowie kognitive Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen deutlich eingeschränkt sein.
Klare Regelung – Fokus PräventionEs sei deshalb unbedingt notwendig, auch die Suizidprävention gesetzlich zu stärken, so die Fachgesellschaft. „Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Befragten eine klare gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe wünschen. Sie sollte u. a. eine Begutachtung der Freiverantwortlichkeit umfassen, die nicht von derselben Person durchgeführt wird wie die Suizidassistenz. Die sorgsame Begutachtung der Freiverantwortlichkeit muss ein zentraler Aspekt der gesetzlichen Regelung sein“, so DGPPN-Präsident Prof. Thomas Pollmächer. Die Ergebnisse der Umfrage leisten einen wichtigen Beitrag zur Positionierung der psychiatrischen Fachgesellschaft.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN). Die Originalpublikation findet ihr hier. Bildquelle: Hal Gatewood, unsplash
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