Bei keimzellschädigenden Therapien kann künftig zum Erhalt der Fertilität auch Eierstockgewebe eingefroren werden. Die dazu geänderte Richtlinie zur Kryokonservierung ist jetzt in Kraft getreten.
Die neue Richtlinie ermöglicht es Frauen, die eine keimzellschädigende Therapie wie bei einer Krebserkrankung durchmachen, einen Kinderwunsch zu erfüllen. Bislang ist das Verfahren ausschließlich für Ei- und Samenzellen oder für männliches Keimzellgewebe möglich.
Nunmehr stehen dem Bewertungsausschuss sechs Monate zur Verfügung, um die Vergütung festzulegen. Erst danach können die betroffenen Frauen die Leistung in Anspruch nehmen.
Eine Chance auf Fertilitätserhalt durch das Einfrieren von Ovarialgewebe haben Versicherte, bei denen eine Verschiebung der Therapie nicht möglich ist oder andere Gründe gegen eine hormonelle Stimulationsbehandlung sprechen. In diesen Fällen kann die Gewinnung von Eierstockgewebe eine Chance für den Fertilitätserhalt sein.
Mit der Einführung der Kryokonservierung will der Gesetzgeber schwerkranken Menschen die Möglichkeit eröffnen, nach einer keimzellschädigenden Behandlung Kinder zu bekommen.
Zu keimzellschädigen Behandlungen zählen insbesondere die operative Entfernung von Keimdrüsen, eine Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen sowie potentiell fertilitätsschädigende Medikationen. Ob eine Therapie keimzellschädigend sein kann, entscheidet der Facharzt, der auch die Grunderkrankung diagnostiziert oder behandelt.
Der gesetzliche Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen besteht für Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, bei männlichen Versicherten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
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