Vorläufige Ergebnisse der Leitlinien-Recherche zeigen: Empfehlungen zur Diagnose und Behandlung der koronaren Herzkrankheit haben sich an vielen Stellen verändert. Wie geht’s weiter?
Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Juni 2022 damit beauftragt, aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zur koronaren Herzkrankheit zu identifizieren, um deren Empfehlungen mit der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) abzugleichen und Diskrepanzen zu den Leitlinien festzustellen. Für den nun vorliegenden Vorbericht wurden insgesamt 722 Empfehlungen aus 17 evidenzbasierten Leitlinien ausgewertet – darunter zwei deutschsprachige Leitlinien.
Das vorläufige Fazit des IQWiG: Zahlreiche Versorgungsaspekte der DMP-Richtlinie Koronare Herzkrankheit weichen von den aktuellen Leitlinienempfehlungen ab. Dies betrifft beispielsweise Anforderungen zur diagnostischen Abgrenzung der Zielgruppe, zu ärztlichen Kontrolluntersuchungen, zu medikamentösen Behandlungen und anderen therapeutischen Maßnahmen sowie zu psychosozialen Aspekten.
Problematisch für die Ausgestaltung eines Disease-Management-Programms (DMP) erscheint, dass zwei in Deutschland weit verbreitete versorgungsbereichsübergreifende Leitlinien zum Teil voneinander abweichende Empfehlungen geben: die Leitlinie der European Society of Cardiology (ESC) 2020 zur chronischen koronaren Herzkrankheit und die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) 2022. Sie geben zum Beispiel unterschiedliche Empfehlungen zur Verlaufskontrolle bei asymptomatischen Patienten sowie zur Behandlung mit Thrombozytenaggregationshemmern. Zu diesen und allen anderen Aspekten der Leitliniensynopse des IQWiG können nun Stellungnahmen abgegeben werden.
Die KHK war im Jahr 2020 in Deutschland die häufigste Todesursache, an der insgesamt 75.482 Personen starben. Etwa 4,4 Millionen Menschen waren im Jahr 2018 aufgrund dieser Erkrankung in vertragsärztlicher Behandlung. Im Dezember 2021 waren in Deutschland insgesamt mehr als 2 Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im DMP Koronare Herzkrankheit eingeschrieben. Die inhaltlichen Anforderungen an ein DMP werden regelmäßig auf ihre Aktualität hin geprüft.
Bei dem vorliegenden Vorbericht handelt es sich um eine vorläufige Bewertung. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht sind bis zum 20.01.2023 möglich und werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Im Anschluss erstellt das IQWiG den Abschlussbericht.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Originalpublikation haben wir euch hier und im Text verlinkt.
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