TEIL 1 | Bei Fiebersäften gibt es bereits Regelungen, dass sie ohne Rücksprache als Rezepturen ausgegeben werden können. Aber auch Zäpfchen können direkt in den Apotheken hergestellt werden. Wie ging das nochmal?
Die Herstellung von Zäpfchen in der Rezeptur ist in den vergangenen Jahren immer mehr in der Bedeutungslosigkeit verschwunden. Auch das DAC/NRF hat, als größtes Nachschlagewerk für pharmazeutisch geprüfte Rezepturen, viele Suppositorienrezepturen aus dem Verzeichnis genommen, da einfach genügend Fertigarzneimittel auf dem Markt verfügbar waren. Das hat sich jetzt geändert, denn Paracetamol-Rezepturen – von Suspension bis Zäpfchen – sind derzeit nicht lieferbar. Viele PTA und Apotheker fragen sich nun nach all den Jahren, die seit der letzten Herstellung vergangen sind: Wie ging das nochmal?
Zunächst steht man vor der Entscheidung, welche Methode man nutzen möchte. Hat man Erwachsenenzäpfchen zur Hand, die man einschmelzen kann, oder ist sogar Paracetamol als Reinsubstanz verfügbar? Letzteres sollte immer die erste Wahl sein, wenn man denn dank der Lieferengpässe überhaupt eine hat. Entscheidet man sich für die Herstellung aus Reinsubstanz, benötigt man zunächst den Eichfaktor der Metallgießform. Dieser wird bestimmt über die Menge an reinem Hartfett, das benötigt wird, um die Form zu befüllen.
Bestimmung des Eichwertes einer 1-g-Zäpfchengießform:
Der Verdrängungsfaktor gibt an, wie viel Gramm der Grundmasse durch 1 g nicht löslichen Wirkstoff – und dazu gehört Paracetamol – verdrängt wird. Paracetamol hat einen Verdrängungsfaktor von 0,72, was man in der Anlage F des DAC/NRF nachlesen kann. Das bedeutet, dass 0,72 g Hartfett (Adeps solidus) durch 1 g Paracetamol verdrängt werden.
Die Formel zur Berechnung der Hartfettmenge lautet:
Bei der Herstellung von relativ wenigen Zäpfchen kalkuliert man im Vorfeld laut DAC/NRF Rechenhilfen folgende Werte für Suspensionszäpfchen ein:
Aus der Praxis sind diese Werte eher zu hoch gegriffen. Bei der üblichen 12-Loch Metallform, welche die meisten Apotheken nutzen, genügt ein 15 Stück-Ansatz völlig.
Wie viel Hartfett wird für die Herstellung von 12 Paracetamol Suspensionszäpfchen mit je 75 mg und 125 mg benötigt?
M = N x (E - f x Ax f(EKF))
M = Masse Hartfett
N = 15
E = 1,118
f = 0,72
A = 0,075mg/0,125mg
f(EKF) = 1,003
Paracetamol separat einwiegen und das Hartfett in einer Fantaschale oder einer Zäpfchengießschale einwiegen. Das Hartfett bei etwa 45 °C auf das Wasserbad aufsetzen, bis es klar geschmolzen ist. Wärmer zu schmelzen ist nicht sinnvoll, dann verlängert sich die Zeit, die man zum Kaltrühren benötigt. Anschließend die Schale vom Wasserbad nehmen und den Wirkstoff in das geschmolzene Hartfett komplett einarbeiten. Die Masse ist nun weiß. Inprozesskontrolle: Es dürfen keine Klümpchen zu sehen sein.
Wenn der Cremeschmelzpunkt bei etwa 35 °C erreicht ist – eine Inprozesskontrolle mit Infrarotthermometer ist hier sinnvoll –, wird die eigentlichen Anzahl Suppositorien mit Gießschwarte ausgegossen. Ist die Masse zu heiß, zieht sie sich beim Erstarrungsprozess zusammen. Die Folge sind Einsenkungen und Löcher an den Gießhälsen. Ist sie bereits zu stark abgekühlt, lassen sich die Bohrungslöcher nicht befüllen. Während des Ausgießens sollte die Masse mit dem Pistill immer wieder umgerührt werden, damit sich das Paracetamol nicht am Boden der Schale absetzt und die Konzentration der Suppositorien bei jedem Zäpfchen gleichbleibt.
Nun lässt man die Masse bei Raumtemperatur erstarren. Wem das zu lange dauert, der kann sie in einen bis maximal 12 °C kalten Kühlschrank stellen. Ist es kälter, bilden sich Risse in den Zäpfchen. Ist die Gießschwarte fest geworden, wird sie mit einem Kartenblatt oder einem heißen Spatel abgetragen. Letzteres hat sich bewährt, denn so entstehen keine unschönen Abbrüche. Die Zäpfchen können entnommen werden, wenn sie so fest geworden sind, dass sie bei sanftem Druck auf den Gießhals merklich mit einem kleinen Knackgeräusch absinken. Die Form wird geöffnet und die Zäpfchen werden entnommen.
Anschließend werden die Zäpfchen in Alufolie eingewickelt. Die Folie muss mit dem Wirkstoffnamen und der Wirkstoffmenge pro Zäpfchen gekennzeichnet werden. Verpackt werden sie in einer Schraubdeckelkruke. Sie sind nun ein Jahr bei maximal 25 °C haltbar. Auf dem Etikett wird angegeben, wie viel Wirkstoff sich in einem Zäpfchen befindet. Die Hartfettangabe wird nach Bedarf angegeben und die Anzahl der enthaltenen Zäpfchen wird vermerkt. Ebenfalls vermerkt werden muss der Satz „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden, als vom Apotheker oder der Apothekerin empfohlen“. Das hängt mit der Analgetika-Warnhinweisverordnung zusammen, die am 1. November 2022 in Kraft getreten ist.
Es gibt auch eine Alternative – die Münzel Methode. Sie ist relativ zeitaufwändig, da zweimaliges Ausgießen erforderlich ist. Zudem ist sie im Vergleich zur Verdrängungsfaktormethode recht ungenau. Manchmal ist sie trotzdem nicht zu umgehen, wenn der Wirkstoff selbst nicht lieferbar ist und man auf Erwachsenensuppositorien zurückgreifen muss.
Mit drei Zäpfchen à 500 mg Paracetamol kann man auf diese Art theoretisch 12 Zäpfchen à 125 mg herstellen. Die Harfettmenge errechnet sich grob über den Eichwert der Form, multipliziert mit der Anzahl der Zäpfchen abzüglich des Gewichtes der eingesetzten Erwachsenenzäpfchen.
Die Zäpfchen werden dafür in einer Schale auf dem Wasserbad bei etwa 45 °C mit einem Löffel voll Hartfett geschmolzen, homogenisiert und in die Bohrungen gegossen. Die Bohrungslöcher dürfen nicht vollgefüllt werden und müssen außerdem genau getroffen werden, damit kein Wirkstoff verloren geht. In der Fantaschale wird dann der Rest des Hartfetts aufgeschmolzen und die Bohrlöcher werden gefüllt. Nach dem Erkalten der Suppositorien und dem Entfernen des Überstandes werden die erhaltenen inhomogenen Zäpfchen dann wieder geschmolzen, homogenisiert und in Cremeschmelze bei etwa 35 °C ausgegossen. Da wieder ein Überstand entsteht, reicht der Ansatz dann für 10 bis maximal 11 Zäpfchen.
Bei Paracetamol- oder Ibuprofensäften gibt es mit manchen Krankenkassen bereits Regelungen, die einen Austausch eines nicht lieferbaren Saftes gegen eine Rezeptur selbst ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt oder eine Neuausstellung der Verordnung erlauben. Laut Informationen, die man der DAZ bislang über das Schreiben des Dachverbands VdEK an den Deutschen Apothekerverband entnehmen kann, wurden Zäpfchenrezepturen nicht explizit genannt. Daher ist man, um einer Retaxation aus dem Weg zu gehen, auf der sicheren Seite, wenn man den Austausch mit dem Kinderarzt bespricht, der das Rezept ausgestellt hat und es auch mit Datum und Unterschrift auf dem Rezept vermerkt.
Noch besser ist es natürlich, wenn der verordnende Arzt direkt auf dem Rezept eine Wirkstoffverordnung samt Dosierung statt eines Fertigarzneimittels verschreibt und den Zusatz hinzufügt „Bei Nichtlieferbarkeit Abgabe einer Rezeptur“. Das erspart zeitraubende Anrufe, die Apotheken und Arztpraxen belasten. Hier ist es sinnvoll, sich mit den Kinderärzten in der Umgebung in Verbindung zu setzen, damit die Patienten – beziehungsweise deren Eltern – nicht zu lange warten, oder den Weg zur Arztpraxis doppelt machen müssen.
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