Neues Jahr, neue Medikamente, Gesetze und Spielregeln: Apotheken können sich auf einiges in 2023 freuen. Wie immer gibt’s aber auch den ein oder anderen Wermutstropfen – lest hier mehr.
Apotheker sind nicht gerade bekannt für ihren optimistischen Blick in die Zukunft. Wenn man bedenkt, was so alles vor ihnen liegt, ist das auch nur zu verständlich. Doch gibt es auch etwas, auf das sie sich im kommenden Jahr freuen können? Ein Blick auf die vor uns liegenden Monate.
Nachdem bereits im vergangenen Jahr die Tariflöhne angehoben wurden, folgt nun im Januar Runde Nummer 2: Apothekenangestellte erhalten in diesem Jahr 3 % mehr Lohn. Ein Grund, sich zu freuen, ganz klar – außer natürlich für Inhaber, deren Personalkosten wieder ansteigen. Der Grund für die Gehaltssteigerung war das Anheben des Mindestlohns auf 12 Euro Stundenlohn; eine PKA-Einsteigerin erhielt bis dahin nämlich nur 10,90 Euro.
Zum 1. Januar ist auch das PTA-Reformgesetz in Kraft getreten. Hier ändert sich so einiges in der Berufsausbildung für alle angehenden PTA, die im Jahr 2023 ihre Ausbildung beginnen. Deutlich weniger Chemieunterricht, dafür mehr zum Thema Digitalisierung und Qualitätsmanagement in der Apotheke. Der Beruf soll damit attraktiver gemacht werden, bleibt aber wie bislang auch mit einer Ausbildungszeit unter drei Jahren für all diejenigen uninteressant, die ein anschließendes Studium ins Auge fassen wollen. In der Apotheke kann unter bestimmten Umständen die Aufsichtspflicht in einigen Bereichen entfallen.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn die entsprechende PTA ein Fortbildungszertifikat der Apothekenkammer besitzt und seit mindestens einem Jahr unter der Aufsicht des Apothekenleiters steht. Die meisten PTA haben bereits viele Jahre auf diese Weise gearbeitet, da die Aufsichtspflicht bislang offiziell wenig konkretisiert war. Durch die exakten Voraussetzungen, die nun genannt wurden, werden die entsprechenden Dokumente bei einer Revision sicherlich eingesehen. Das bedeutet im Umkehrschluss faktisch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für alle PTA, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen und viel Mehrarbeit für die aufsichtsführenden Apotheker. Auch altgediente PTA mit Zertifikat stehen bei einem Wechsel des Arbeitgebers künftig wieder ein volles Jahr unter Beobachtung.
Ab dem 1. Februar 2023 müssen die Apotheken den Kassenabschlag von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung auf zwei Jahre befristet erhöhen. Bedenkt man, dass die Vergütung der Apotheken für verordnete Arzneimittel seit vielen Jahren trotz hoher Inflation nicht mehr erhöht wurde, ist das alles andere als ein Grund, sich zu freuen. Die ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening spricht hier gar von einem „Schlag ins Gesicht der Apothekerschaft“.
Die Legalisierung von Cannabis spaltet die Apothekerschaft. Während die einen gespannt darauf warten, ob Apotheken in den Verkauf mit eingebunden werden, halten andere die Freigabe selbst für einen Irrweg. Doch egal, wie es kommen wird, im Jahr 2023 ändert sich vermutlich erstmal noch nichts. Karl Lauterbach äußerte sich dazu nämlich folgendermaßen: „Ich könnte mir aber gut vorstellen, wenn alles gut läuft, dass dann 2024 die Legalität erreicht ist.“ Also müssen wir bis dahin noch abwarten.
Gespannt blickt das pharmazeutische Personal auch auf Wirkstoffe, für die Hersteller schon eine EU-Zulassung für 2023 besitzen. Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VfA) erwartet mehr als 45 neue Medikamente im Jahr 2023. Darunter fallen unter anderem:
Das verspricht, ein spannendes Jahr zu werden – voller neuer Wirkstoffe, die den Patienten in der Apotheke helfen können.
Nachdem im vergangenen Jahr die Kombination aus Paracetamol und Ibuprofen, Dexibuprofen, Levodropropizin und Bilastin aus der Verschreibungspflicht entlassen wurden, blicken Apotheken nun gespannt Richtung Sachverständigenrat für Verschreibungspflicht. Der berät Januar darüber, ob Sildenafil aus der Verschreibungspflicht entlassen werden sollte. Das BMG ist zwar nicht an diese Entscheidung gebunden, hält sich aber üblicherweise an den Rat des Expertengremiums. Bei der Tagung am 25. Januar wird es unter anderem auch um die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für folgende Wirkstoffe gehen:
Einen Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht gab es ebenfalls. Es handelt sich um Nifuroxazid, ein Chemotherapeutikum aus der Gruppe der Nitrofuran-Antibiotika, das für die Behandlung von bakterienbedingtem Durchfall zugelassen ist.
Je früher, desto besser – so die Meinung zur Verabschiedung eines Gesetzes, was endlich die Lieferengpässe angehen will. Doch der große Wurf scheint Lauterbachs Eckpunktepapier von Dezember nicht zu sein. Die Preisobergrenze für Kinderarzneimittel soll unter anderem aufgehoben und bis auf das 1,5-Fache des bisherigen Festbetrages erhöht werden können. Bei einem Paracetamol-Saft für deutlich unter 2 Euro ist das wohl kein Betrag, der zusätzliche Hersteller reizen könnte, in den Markt einzusteigen. Ein gutes Zeichen ist jedenfalls, dass für diese Arzneimittel zukünftig keine Rabattverträge geschlossen und keine Eingruppierungen in Festbetragsgruppen vorgenommen werden dürfen. Das könnte tatsächlich zu einer Entspannung auf dem Kinderarzneimittelmarkt führen.
Einige Änderungen kommen nun also auf die Apotheken zu – im negativen wie im positiven Sinne. Wir dürfen gespannt sein, was 2023 bringen wird und hoffen, dass sich im Bereich der Lieferengpässe etwas verändert. So wie es derzeit ist, darf es jedenfalls nicht bleiben, das hat inzwischen auch die Politik festgestellt.
Bildquelle: James Langley, unsplash