Viele Veterinäre zeigen Missstände in ihren Fachbereichen auf und setzen sich für das Wohl ihrer Patienten ein. Drei Tierärzte fordern jetzt aber mehr Engagement von der Regierung.
Bei der Pressekonferenz „Tierärzt:innen im Tierschutz: Expertise, die genutzt werden muss!“ der Bundestierärztekammer (BTK) wurden Vorschläge präsentiert, wie v. a. der Staat den Berufsstand noch mehr unterstützen kann, um besseren Tierschutz zu gewährleisten.
Dr. Iris Fuchs, Vizepräsidentin der BTK, referierte darüber, wie die Gesundheit der (Nutz-)Tiere von verschiedensten Faktoren und deren komplexen Wechselwirkungen beeinflusst wird. Um Tierschutzverstöße in landwirtschaftlichen Betrieben zu vermeiden, sei die intensive Einbindung der Tierärzteschaft essenziell.
So lassen sich z. B. durch eine regelmäßige Analyse aller Tiergesundheitsparameter Krankheitsursachen frühzeitig erkennen und umgehen. In der Folge ist auch der Arzneimitteleinsatz reduziert. Die Tierärzteschaft ist somit ein integraler Bestandteil der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Zum „Tiergesundheits-Vorbeugeprinzip“ ist es jedoch zwingend erforderlich, dass der Gesetzgeber die dafür, und seit Jahren von der Tierärzteschaft angemahnten, notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schafft.
Dr. Sylvia Heesen, 2. stellvertretende Vorsitzende der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) und Co-Leiterin des Arbeitskreises „Tierschutz für Nutztiere“ beim Deutschen Tierärztetag, erklärte, dass der Umgang mit schwer erkrankten oder verletzten Einzeltieren deutlicher Verbesserungen bedarf. Das zeigt z. B. eine Analyse aktueller Tierschutzprobleme in der Nutztierhaltung. Es ist und bleibt gemeinsame Aufgabe der Tierärzteschaft, vermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden des einzelnen Lebewesens durch mangelhaften Umgang, mangelhafte Versorgung, leistungsüberfordernde Zucht und nicht bedürfnisgerechte Haltung von Tieren zu verhindern.
Um dieser Aufgabe bestmöglich nachkommen zu können, ist sich die Tierärzteschaft einig, dass der Staat dafür auch die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen muss. Entsprechend fordert der Deutsche Tierärztetag den Gesetzgeber auf, im Sinne des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz, Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eine hohe Priorität einzuräumen.
Prof. Achim Gruber, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie der Freien Universität Berlin zeigte anschaulich, wie defekte und krank gezüchtete Heimtiere leiden und wie sich die Tierärzteschaft gegen die Folgen von Defektzuchten (sog. Qualzuchten) und Inzucht bei Hunden, Katzen und anderen Klein- und Heimtieren engagiert. Um in ihrem Einsatz gegen diese Zuchtpraxis unterstützt zu werden, benötigt die Tierärzteschaft z. B. die Umsetzung des geltenden Rechts durch Veterinärbehörden und Staatsanwaltschaften und eine deutliche Präzisierung und Schärfung der Gesetzgebung mit klaren Handlungsgrundlagen. Auch die Einführung eines Heimtierzuchtgesetzes muss in diesem Zusammenhang diskutiert werden.
Zur Zusammenfassung der Pressekonferenz kommt ihr hier.
Der Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Bundestierärztekammer.
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