Die neue AWMF-Leitlinie zu fetaler Überwachung in der Schwangerschaft bündelt erstmals Daten zu Dopplersonografie und CTG. Die Autoren leiten konkrete Handlungsempfehlungen für Low-Risk-Schwangerschaften ab.
Deutschland zählt im weltweiten Vergleich zu den Ländern mit der niedrigsten Säuglings- und Müttersterblichkeit. Trotzdem bringt eine Schwangerschaft eine Reihe von Risiken mit sich. Eine Möglichkeit zur Überwachung des ungeborenen Kindes bietet das Kardiotokogramm (CTG), um die Herzfrequenz des Kindes und die Wehentätigkeit zu messen. Auch eine Dopplersonographie ist ein gängiges Instrument in der Schwangerschaftsvorsorge. Ziel dieser Behandlungen ist die rechtzeitige Erkennung fetaler Gefahrenzustände, um intervenieren zu können, bevor eine Schädigung eintritt.
Mit der neuen S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) wurde die Methode und Durchführung der Dopplersonographie und des CTG umfangreich aufbereitet und der derzeitige Wissensstand dieser Behandlungen dargestellt. Erarbeitet wurde die Handlungsempfehlung unter der paritätischen Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) unter Beteiligung zahlreicher weiterer Fachgesellschaften. Sie ersetzt die Leitlinien „Anwendung des CTG während der Schwangerschaft und Geburt“ und „Dopplersonographie in der Schwangerschaft“.
Die Empfehlungen richten sich an Schwangere von Beginn der Lebensfähigkeit des Feten bis zur Geburt. Der Fokus liegt auf der Analyse der Studienlage, ob bei Low-Risk-Schwangerschaften die Durchführung dieser Vorsorgeuntersuchungen das Outcome verbessert.
Nach einer ausführlichen Darstellung der wissenschaftlichen Daten zu Klassifizierungen von Low-Risk-Schwangerschaften werden die Methoden und Vorgehensweisen zur Anwendung der genannten Ultraschallverfahren dargelegt. Während diese Verfahren früher zu den Standarduntersuchungen vor einer Geburt gehörten, werden sie mittlerweile nur noch im Falle einer Risikoschwangerschaft durchgeführt.
Auch die Autoren der Leitlinie kommen auf Grundlage zahlreicher Studien zu dem Schluss, dass im Falle einer Low-Risk-Schwangerschaft weder eine Dopplersonographie noch ein CTG notwendig ist. Die Analyse der Datenlage zeigte keine Evidenz, dass diese Verfahren zur Überwachung von Feten zu einer Reduktion der Morbidität und Mortalität führen. Für dieses Vorgehen wurde damit erstmalig eine ausführliche Grundlage geschaffen, welche die ausschlaggebende Evidenz zu diesem Thema bündelt und eine fundierte Handlungsempfehlung ableitet.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Die Leitlinie haben wir euch hier und im Text verlinkt.
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