Ab heute sind telefonische Krankschreibungen nicht mehr möglich. Patienten sind genervt, Ärzte wissen nicht, wie sie ihre Sprechstunde weiterführen sollen. Wem soll das was bringen?
Seit dieser Woche können Patienten sich nicht mehr am Telefon von ihrem Arzt krankschreiben lassen – so hat es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die während der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung ist zum 1. April 2023 ausgelaufen. Doch nicht nur Patienten, auch Ärzte bedauern den Wegfall der durchaus sinnvollen Option.
„Wenn wir jetzt damit aufhören müssen, ist die Arbeit nicht mehr machbar“, erklärt Carsten Gieseking vom Deutschen Hausärzteverband Braunschweig dem NDR. Er selbst ist praktizierender Hausarzt und kann das Pensum ohne die telefonische Krankschreibung nicht bewältigen – er hat bis dato immer noch täglich etwa 30 Patienten telefonisch krankgeschrieben. Deshalb möchte er weiter telefonisch AUs ausstellen: „Bevor die Versorgung zusammenbricht und wir gar nicht mehr können.“
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine Beibehaltung der Regelung von der Ampelkoalition. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ließ über die Presse verlauten, dass auch er die telefonische AU für sinnvoll hält. Er überlasse diese Entscheidung aber dem Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, erste stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes äußert sich in einer Pressemeldung: „Weswegen eine Regelung, die in den vergangenen Jahren hervorragend funktioniert hat, jetzt ohne Not gestrichen werden soll, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar.“
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Sie fordert eine dauerhafte Möglichkeit, Patienten per Telefon krankschreiben zu können. „Es wird endlich Zeit, dass die Telefon-AU ein fester Bestandteil der Versorgung wird! Im gleichen Zuge sollte die bisherige Einschränkung auf Atemwegserkrankungen aufgehoben werden, sodass auch Patientinnen und Patienten, die beispielsweise an einem leichten Magen-Darm-Infekt leiden und keiner medizinischen Behandlung vor Ort bedürfen, der Weg in die Praxen erspart bleibt.“
Ärzte und Verbraucherschutz scheinen sich einig: Die Sonderregelung war ein nützliches und sinnvolles Tool, ersparte kranken Patienten überflüssige Wartezeiten in Praxen und entlastete Ärzte und Praxispersonal. Warum diese Möglichkeit nun gestrichen wurde, ist vielen Beteiligten unklar. Von Ärzteseite scheint ein Arbeiten ohne diese Möglichkeit sogar momentan undenkbar. Buhlinger-Göpfarth wählt eindeutige Worte zum Ende der Regelung: „Um es klar zu sagen: Ohne die telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr!“
Bildquelle: George Dagerotip, unsplash