Frauen, die unter besonders starker und langer Regelblutung leiden, können sich einer Ablation der Gebärmutterschleimhaut unterziehen. Nach der Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, wurde nun der EBM angepasst.
Schätzungen zufolge sind etwa 20 % der 30- bis 50-jährigen Frauen von einer ungewöhnlich starken und langanhaltende Menstruation betroffen. Diese Form der Zyklusstörung nennt man Menorrhagie. Durch eine länger bestehende Menorrhagie kann es zu deutlichen Blutverlusten kommen, die zur einer Eisenmangelanämie führen können. Um die übermäßig starken Regelblutungen zu stoppen, besteht nach abgeschlossener Familienplanung die Möglichkeit, die Gebärmutterschleimhaut mittels minimalinvasiver Hochfrequenzablation zu veröden. Dabei wird die Gebärmutterschleimhaut dauerhaft abgetragen, was die Blutung und Schmerzen verringern soll.
Zum 1. April wurde die Hochfrequenzablation mittels Netzelektrode bei Menorrhagien nun als neues Operationsverfahren in den EBM aufgenommen. Nachdem vergangenes Jahr beschlossen wurde, das Operationsverfahren in den ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, hat der Bewertungsausschuss jetzt die Vergütung festgelegt und der EBM angepasst.
Unter dem OPS-Code 5-681.53 (Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Uterus: Endometriumablation: Hochfrequenzablation) ist der Eingriff nun im EBM zu finden. Er ist mit 280,05 Euro (2.437 Punkte) bewertet und wird mit der neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 31319 abgerechnet. Bei einem belegärztlichen Eingriff kommt die GOP 36319 (1143 Punkte / 131,35 Euro) zur Anwendung. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Die Endometriums-Ablation wird im Regelfall mit einer Hysteroskopie kombiniert. Diese kann jedoch auch schon vor der Ablation erfolgen. Für die Ablation ohne Hysteroskopie werden Abschläge auf die Vergütung der Endometriumablation vorgenommen. Für die Sachkosten wird mit der GOP 40685 (1.020 Euro) eine neue Kostenpauschale in den EBM aufgenommen.
Hier findet ihr den GA-Beschluss zur Hochfrequenzablation. Den Beschluss zur Änderung des EBM findet ihr hier.
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