Mit einem Supergesetz will Gesundheitsminister Hermann Gröhe mehrere Themen der Apothekerschaft abarbeiten. Kollegen sehen manche Regelung mit gemischten Gefühlen. Einerseits macht die Selbstverwaltung nach wie vor Probleme – andererseits verlieren sie Handlungsspielräume.
Gehören Nullretaxationen bald der Vergangenheit an? Jetzt hat die große Koalition im Arbeitsentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) eine Lösung vorgesehen. Gesundheitspolitiker planen Änderungen beim Paragraphen 129 SGB V („Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung“).
Ihr Vorschlag: „In dem Rahmenvertrag ist zu regeln, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt.“ Einmal mehr halten sich Koalitionsvertreter aus Nullretaxationen heraus und fordern von der Selbstverwaltung, ihre Hausaufgaben zu machen. An Apothekern lag es aber nicht. Mitte 2013 standen die Signale bereits auf Einigung. Doch dann urteilte das Bundessozialgericht (Az. 1 BvR 3571/13 und 1 BvR 3572/13), Null-Retaxe seien zulässig. Prompt wollten Kassen nachverhandeln und ihre Interessen stärker mit einbringen. Ob die Selbstverwaltung künftig mehr Erfolg haben wird, erscheint fraglich.
Ein weiteres Thema in Gröhes Haus ist der Apothekenabschlag. Schwarz-Rot plant, diesen Obolus bei 1,77 Euro festzuschreiben. „Es ist zu erwarten, dass es auch künftig nicht zu einem Konsens der Vertragspartner bei den bisher vorgesehenen Vereinbarungen zum Apothekenabschlag kommt, weil die Vertragspartner auch über die Frage des Verhältnisses zwischen den sich teilweise überschneidenden Anpassungsparametern zum Apothekenabschlag nach Paragraph 130 SGB V und denen zum Festzuschlag nach Paragraph 78 Arzneimittelgesetz bisher kein gemeinsames Verständnis entwickeln konnten“, heißt es im Entwurf. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband äußerten sich zufrieden, während Apotheker mit Unverständnis reagierten. Einerseits hätten sie sich niedrigere Zwangsabgaben gewünscht, andererseits geht eine Stellschraube bei Honorarverhandlungen mit gesetzlichen Krankenversicherungen verloren.
Nicht zuletzt suchen Gesundheitspolitiker nach Lösungen bei Versorgungsdefiziten. Im Entwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ermöglichen sie es Krankenhäusern, „die jeweils kleinste Packung gemäß der Packungsgrößenverordnung“ aufzuschreiben. Außerdem will Gröhe Ärzte verpflichten, ihre Notdienste besser mit Apothekern und Krankenhäusern abzustimmen. Welche Punkte des umfangreichen Referentenentwurfs tatsächlich umgesetzt werden, muss sich zeigen.