Als Arzt ordnet man gerne mal eine CT- oder MRT-Untersuchung an, um eine Diagnose zu erhalten. Doch vielen ist gar nicht klar, welche Ängste bei Patienten entstehen, wenn sie hören, dass sie „in die Röhre“ müssen.
Jeden Tag stellen Ärzte die Indikation für bildgebende diagnostische Verfahren wie CT (Computertomografie) und MRT (Magnetresonanztomografie). Für Patienten bedeutet es, dass „sie in die Röhre müssen“. Die meisten Ärzte machen sich keine weiteren Gedanken und ordnen die Untersuchungen ohne ergänzende Erläuterungen an. Gleichzeitig lösen sie damit bei einer erheblichen Anzahl von Patienten Ängste vor „der Röhre“ aus, was dazu führt, dass jährlich weltweit ca. zwei Millionen Untersuchungen nicht durchgeführt werden.
Den Patienten ist oftmals der Unterschied zwischen den beiden Verfahren CT und MRT nicht geläufig – sie wissen nur, dass sie für eine gewisse Zeit in einer engen Röhre still liegen müssen. 2015 wurde in der Zeitschrift Academic Radiology das Ergebnis einer schriftlichen Befragung von 852 Patienten veröffentlicht, die unmittelbar vor einer CT-Diagnostik stattfand. Das durchschnittliche Angstniveau entsprach dem einer MRT-Untersuchung oder dem vor einem geplanten operativen Eingriff. Angstauslösende Faktoren sind Enge im Gerät, Risiko der Röntgenstrahlung, Kontrastmittelgabe und das Untersuchungsergebnis. Frauen hatten wesentlich mehr Angst als Männer, wobei das Alter der Untersuchten keinen Einfluss darauf hatte. Das Angstniveau ist bei einer Erstuntersuchung deutlich höher als bei einer Wiederholung und sinkt mit dem Grad der Aufklärung. Deshalb hat eine frühzeitige und umfassende Information für die Patienten besondere Bedeutung.
10 bis 15 % aller Patienten fühlen sich in der Diagnostikröhre unwohl. Etwa 10 % aller Menschen leiden an Klaustrophobie. Viele von ihnen vermeiden eine Untersuchung in einer Röhre und riskieren dadurch negative gesundheitliche Folgen. Entschließen sie sich doch zur Durchführung, stehen 39 % die Untersuchung nicht durch und brechen sie ab. So gehen wertvolle Zeitressourcen verloren.
Bei der Computertomografie, auch als CT-Scan bezeichnet, lassen sich in den Schnittbildern einzelne Gewebestrukturen ohne Überlagerungen darstellen und sind besser abgrenzbar als beim normalen Röntgen. Deshalb können anhand von CT-Aufnahmen nicht nur sehr gut Knochen, sondern auch Schwellungen, Blutergüsse und Blutungen beurteilt werden. Die Technik der Geräte ist heute so ausgereift, dass Routineuntersuchungen in weniger als 10 Minuten durchgeführt werden können. Wird ein jodhaltiges Kontrastmittel intravenös injiziert, schwächt es Röntgenstrahlen stärker ab als Wasser. Durch seine Verteilung in den Blutgefäßen und gut durchbluteten Organen können diese besser abgegrenzt werden. Da es aber allergische Reaktionen auf derartige Kontrastmittel geben kann, müssen Patienten vor einer CT-Untersuchung immer befragt und von einem Arzt aufgeklärt werden.
Da das Kontrastmittel einerseits den Stoffwechsel der Schilddrüse beeinflussen kann und andererseits über die Nieren wieder ausgeschieden wird, muss dem Arzt vor einer Gabe mitgeteilt werden, ob Schilddrüsen- oder Nierenerkrankungen bekannt sind und ob die Funktion dieser Organe eingeschränkt ist. Die Notwendigkeit einer Kontrastmittelgabe hängt immer auch von der Fragestellung der Untersuchung ab. Es kann darauf verzichtet werden, wenn keine Beurteilung von Weichteilgewebe erfolgen soll.
Moderne CT-Geräte bieten eine hohe räumliche Auflösung und erlauben dreidimensionale Darstellungen, die besonders für Orthopäden und Chirurgen bei der Operationsplanung zur Versorgung von Mehrfragmentbrüchen oder aufwändigen Eingriffen an der Wirbelsäule wertvoll sind. Je dünner die Röntgenschichten für die Beantwortung der Fragestellung sein müssen, desto höher wird die Strahlenbelastung für Patienten. Die natürliche Strahlenexposition aus kosmischer Strahlung, Boden und Häuserwänden sowie aus der Nahrung wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Deutschland mit jährlich durchschnittlich 2,1 Milli-Sievert (mSv) angegeben. Die effektive Strahlendosis beträgt bei einer Röntgenuntersuchung des Thorax in zwei Ebenen 0,1 mSv und entspricht etwa der Strahlenbelastung eines Transatlantikfluges von Frankfurt nach New York.
Wird die Lendenwirbelsäule in zwei Ebenen geröntgt, belastet dies den Organismus mit 0,6 mSv, während eine CT-Untersuchung der gleichen Region mit einer Strahlendosis zwischen 2 und 8 mSv zu veranschlagen ist. Aufgrund des erhöhten Strahlenrisikos gelten selbstverständlich die Bestimmungen der Röntgenverordnung auch bei der Diagnostik mittels Computertomografie. Deshalb ist eine sorgfältige und verantwortungsvolle Indikationsstellung durch den Arzt unter Abwägung von Nutzen und Risiken besonders wichtig. Alle Untersuchungen sollten in einen Röntgenpass eingetragen werden, der z.B. kostenlos von der Homepage des BfS heruntergeladen werden kann.
Bei einer MRT-Untersuchung gibt es keine Röntgenstrahlen. Dieses bildgebende Verfahren erzeugt im menschlichen Körper ein sehr starkes Magnetfeld, in dem die Atomkerne angeregt werden und der dabei entstehende Eigendrehimpuls (Spin) in Schnittbildern aufgezeichnet wird. Deshalb wird diese Untersuchungstechnik im englischen Sprachraum als Magnetic Resonance Imaging (MRI) bzw. als Nuclear Magnetic Resonance (NMR) bezeichnet. Der Bildkontrast entsteht durch unterschiedliche Relaxationszeiten der verschiedenen Gewebe und ist abhängig vom unterschiedlichen Gehalt an Wasserstoffatomen. Die Magnetfeldstärke wird in „Tesla“ angegeben.
Ein weiterer Vorteil gegenüber der Computertomografie ist eine bessere Auflösung und Differenzierung der Gewebearten, besonders der Weichteile. Als Nachteil empfinden viele Patienten die deutlich längere Dauer der Untersuchung. Für die Lendenwirbelsäule sind etwa 20 Minuten zu veranschlagen. Patienten müssen während dieser Zeit ruhig liegen können. Säuglinge und Kleinkinder müssen deshalb sediert oder sogar narkotisiert werden. Außerdem stört viele Patienten die enorme Geräuschentwicklung in der engen Röhre geschlossener Systeme. Inzwischen gibt es auch halboffene und offene MRT-Systeme (Upright-MRT) für Patienten mit Platzangst, in denen zusätzlich funktionelle Untersuchungen in verschiedenen Körperpositionen möglich sind. Qualitativ bessere Ergebnisse werden allerdings in geschlossenen Tunnelsystemen erzielt.
Patienten dürfen keine Metallteile an oder in sich tragen. Sie müssen vor Beginn einer MRT-Untersuchung angeben, ob sie Schrauben, Gefäßclips oder Gelenkprothesen in ihrem Körper haben. In jedem Einzelfall ist anhand des Prothesenpasses zu klären, aus welchem Material die Endoprothesen bestehen. So sind z.B. Implantate aus Titan nicht magnetisch und verursachen keine Probleme. Hörgeräte, Zahnprothesen und Piercing-Material müssen entfernt werden, da Metalle im Magnetfeld zu Bildstörungen (Artefakte) und Nebenwirkungen führen können. Träger von Herzschrittmachern, implantierten Defibrillatoren, Insulinpumpen oder künstlichen Herzklappen dürfen nicht mit MRT untersucht werden. Fremdkörper wie Eisensplitter in Augen oder Gehirn können sich durch die magnetische Energie erwärmen und unkontrolliert verlagern.
Wurden Tattoos mit ferromagnetischen Farben gestochen, kann es zu Hautverbrennungen 1. Grades und zu Bildstörungen kommen. Seit den 1990er Jahren wird in Deutschland zunehmend auf derartige Farben verzichtet. Trotzdem sollten nach frisch gestochenen Tattoos innerhalb von sechs Wochen keine MRT-Untersuchungen durchgeführt werden, da die Farben möglicherweise verlaufen und es zu stärkerer Verbrennung der Haut kommen kann.
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