Das Deutsche Studentenwerk fordert den Bund in einer aktuellen Publikation dazu auf, den Bundesländern beim Neubau und der Sanierung von bezahlbarem, studentischem Wohnraum finanziell unter die Arme zu greifen.
Auch wenn die Studentenwerke in einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen oder Thüringen mit unterschiedlicher staatlicher Unterstützung dieser Länder neue Wohnheimplätze für Studierende bauen, könne der Bedarf an bezahlbarem, studierendengerechtem Wohnraum, so das Deutsche Studentenwerk (DSW), nicht gedeckt werden. Die Länder seien daher bei der Förderung des Studentenwohnheimbaus dringend auf Unterstützung seitens des Bundes angewiesen. Eine Broschüre des Deutschen Studentenwerks gebe nun, zu Beginn des Wintersemesters 2014/2015, eine Übersicht, wie viele öffentlich geförderte Wohnheimplätze für Studierende es in Deutschland gäbe und wie viele derzeit in den einzelnen Bundesländern gebaut würden. Obwohl derzeit mehr als 11.000 Plätze in Bau oder geplant seien, rutsche, so die DSW-Angaben, die bundesweite Versorgungsquote von öffentlich geförderten Wohnheimplätze in Relation zur Zahl der Studierenden auf weniger als 10% - das sei der tiefste Wert seit 1991. „Wir würdigen ausdrücklich die Bemühungen der aktuell neun Bundesländer, die inzwischen den Studentenwohnheimbau über Zuschüsse, Förder- oder Darlehensprogramme unterstützen“, erklärt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. „Aber der Bund muss dringend mit ins Boot und den Studentenwohnheimbau bei den Studentenwerken mit Zuschüssen fördern, damit die Studentenwerke zusätzliche, für Studierende bezahlbare Plätze schaffen können.“
„Solche Bund-Länder-Programme gab es in den 1970er und 1990er Jahren“, erläutert Meyer auf der Heyde. „Wo ein politischer Wille ist, da ist auch ein verfassungsrechtlich möglicher Weg.“ „Und die Studentenwerke benötigen ebenso staatliche Förderung, um ältere Wohnheime so sanieren zu können, dass danach sozialverträgliche, von Studierenden bezahlbare Mieten auf dem Niveau der BAföG-Wohnkostenpauschale möglich sind. Für Sanierung und Neubau gilt: Nur mit staatlicher Förderung sind bezahlbare Mieten für Studierende realisierbar“, so Meyer auf der Heyde.