Schwebende Punkte, Blitze oder schwarze Flecken vor den Augen, nachdem man ins Licht gesehen hat – jeder kennt diese Phänomene. Wann treten sie auf, woher kommen sie und wann sollte man damit zum Augenarzt?
Es gibt unzählige Sehphänomene, die Patienten zum Augenarzt führen. Schwarze, schwebende Punkte oder auch „mouches volantes“ bzw. „fliegende Mücken“ haben dabei meist keinen Krankheitswert. Im Rahmen von Veränderungen des Glaskörpers kann es zur Wahrnehmung dieser Trübungen kommen, die sich mit den Augenbewegungen – also den Bewegungen des Glaskörpers – mitbewegen und daher zu fliegen oder zu schweben scheinen. Fast jeder Mensch sieht diese Glaskörpertrübungen im Laufe seines Lebens bei bestimmten Lichtverhältnissen. Sie gelten als harmlos.
Grundsätzlich ohne Krankheitswert werden sie aber teilweise als subjektiv sehr störend empfunden. Als Behandlungsmöglichkeiten stehen derzeit in erster Linie die operative Entfernung des Glaskörpers (Vitrektomie), oder Teile des Glaskörpers (Core-Vitrektomy) und eine gezielte YAG-Laser-Therapie einzelner großer Floater zur Verfügung. Dabei stellt die Vitrektomie einen ophthalmologisch gesehen großen Eingriff dar, der auch einige Komplikationen mit sich bringen kann. Daher wird eine Vitrektomie mit dieser Indikationsstellung nur in Ausnahmefällen und nach intensiver Abwägung und Aufklärung durchgeführt.
Auch die Nd-YAG-Laser Therapie stellt zwar einen nicht invasiven Eingriff dar, wird aber nur unter kritischer Indikationsstellung durchgeführt. Hier ist es meist nur möglich große Floater, die sich zentral oder in der mittleren Peripherie befinden, mittels Laser zu zerkleinern, um so eine Besserung der Beschwerden zu erzielen. Aufmerksam sollte man sein, wenn es zu einer plötzlichen starken Vermehrung der Glaskörpertrübungen kommt oder sie in Verbindung mit anderen Symptomen, wie zum Beispiel Lichtblitzen oder einem Schatten stehen.
Treten Lichtblitze, sogenannte Photopsien auf, sollte das auf jeden Fall augenärztlich abgeklärt werden. Photopsien, darunter wird die Wahrnehmung von Lichterscheinungen wie Blitze oder ein Flimmern ohne das Vorhandensein eines äußeren Reizes verstanden, können dabei in Zusammenhang mit neurologischen, psychischen oder ophthalmologischen Erkrankungen stehen. Dabei sollten Lichtblitze oder Flimmerskotome, wie sie bei einer Migräne mit Aura auftreten können, auf jeden Fall bei Erstauftreten, bei veränderter Symptomatik und bei einem Auftreten länger als 60 Minuten auch augenärztlich abgeklärt werden.
Auch eine sogenannte „migraine sans migraine“, also eine Aurasymptomatik, ohne nachfolgende Kopfschmerzen, sollte hinsichtlich möglicher differentialdiagnostischer ophthalmologischer Ursachen augenärztlich abgeklärt werden.
Eine weitere Ursache für das Auftreten von Photopsien stellt ein mechanischer Zug an der Netzhaut dar. Bei Patienten mittleren Alters geschieht das meist im Rahmen einer hinterer Glaskörperabhebung.
Der Glaskörper ist eine gelartige Substanz, die aus ungefähr 98 % Wasser, aber auch Kollagenfibrillen und Hyaluron besteht und von einer feinen Glaskörpergrenzmembran umgeben ist. Er füllt den Raum zwischen der Augenlinse und der Retina (Netzhaut) aus und besitzt an manchen Stellen retinale Anheftungen, darunter an der Papille (Sehnerv), der Makula (Stelle des schärfsten Sehens), sowie den Netzhautgefäßen und der Netzhautperipherie. Im Rahmen des natürlichen Alterungsprozesses kommt es zu Umstrukturierungen und Schrumpfung des Glaskörpers und schließlich zu einer Ablösung des Glaskörpers von den Anheftungsstellen an der Retina.
Oft läuft dieser Prozess unbemerkt ab. Es kann aber im Rahmen einer sogenannten symptomatischen Glaskörperabhebung Symptome, wie Lichtblitze, erzeugen. Dabei werden die retinalen Photorezeptoren durch das Ziehen des Glaskörpers an den Anheftungsstellen mechanisch erregt und es entstehen Lichtphänomene, die als Blitze wahrgenommen werden. Die Blitze stellen primär nur einen Zug an der Netzhaut dar und haben für sich allein genommen keinen Krankheitswert, sollten aber dennoch unbedingt augenärztlich abgeklärt werden.
Im Rahmen der Glaskörperabhebung kann es auch zu einer Einblutung durch Verletzung von Blutgefäßen durch den mechanischen Zug kommen. Des Weiteren ist auch ein Einreißen der Netzhaut möglich und eine Entstehung einer Ablatio retinae (Netzhautablösung). Vor allem die Entstehung eines Netzhautrisses, aber auch eine kleinere Ablatio retinae, können dabei ohne weitere Beschwerden einhergehen und nur bei einer augenärztlichen Kontrolle bemerkt und frühzeitig behandelt werden.
Werden also Lichtblitze und gegebenenfalls weitere Symptome wie Rußregen (Hinweis auf eine Einblutung in den Glaskörperraum), Schatten vor dem Auge (Hinweis für eine Netzhautablösung), Sehverschlechterung (Hinweis für Blutung und/oder Ablatio retinae mit Makula off) bemerkt, sollte eine rasche, gründliche augenärztliche Untersuchung erfolgen.
Dabei werden die Pupillen beider Augen nach erfolgtem Visustest und Augendruckmessung medikamentös erweitert und die zentrale als auch periphere Netzhaut untersucht. Ist durch eine starke Einblutung kein Blick auf die Netzhaut möglich, ist ein Ultraschall des Auges erforderlich, bei dem ein Anliegen der Netzhaut bestätigt werden kann. Außerdem müssen mehrere Folgetermine im Abstand bis zur Auflösung der Glaskörperblutung und dem definitiven Einblick auf die Netzhaut erfolgen.
Besteht ein Netzhautriss, so kann dieser, sofern es die Lokalisation und Größe erlaubt, mittels Laser ambulant „umstellt“ werden. Bei einer Netzhautablösung muss ein operativer Eingriff erfolgen.
Ein weiteres, häufiges Sehphänomen sind die sogenannten Metamorphopsien. Darunter versteht man eine veränderte oder verzerrte Wahrnehmung von Objekten. Sowohl neurologische, psychische als auch ophthalmologische Erkrankungen können ursächlich sein. Augenerkrankungen betreffend ist hier meist die zentrale Netzhaut betroffen. Ursächlich können eine altersabhängige Makuladegeneration (AMD), eine epiretinale Gliose, ein Makulaödem und vieles mehr sein. Wichtig ist hier immer eine augenärztliche Abklärung mit Untersuchung der Netzhaut.
Weitere Sehphänomene umfassen erworbene Farbsinnveränderungen beziehungsweise -störungen. Ursachen hierfür können verschiedenste Augenerkrankungen sein. Es gilt jedoch zu unterscheiden, ob die Farbsinnstörung akut wie bei einer Neuritis nervi optici (NNO) aufgetreten ist, oder sich im Krankheitsverlauf entwickelt hat, wie bei einem Glaukom, einer altersbedingten Makuladegeration (AMD) und Weiteren. Auch eine Katarakt ruft häufig eine Farbsinnveränderung hervor, diese wird allerdings von Patienten meist erst nach Linsenaustausch wahrgenommen, da sich die Trübung der Linse und damit die Farbwahrnehmungsveränderung häufig langsam entwickelt.
Man unterscheidet also eine Vielzahl an Farbsinnstörungen, die akut entstehen oder sich langsam entwickeln können, reversibel oder irreversibel sein können, monokular oder binokular auftreten und unterschiedliche Bereiche des Farbspektrums umfassen können. Des Weiteren können eine Vielzahl an Medikamenten oder Drogen und auch Störungen des Zentralnervensystems (ZNS) Farbsinnstörungen hervorrufen. Bei akut wahrgenommener Farbsinnstörung sollte also immer eine entsprechende Abklärung, abhängig von eventuellen Begleitsymptomen, augenärztlich und/oder primär neurologisch oder internistisch (bei Drogeneinnahme) abgeklärt werden.
Des Weiteren zu unterscheiden sind Sehphänomene, die man gezielt hervorrufen kann, wie zum Beispiel Lichterscheinungen, „Sterne“ sehen, durch starken Druck auf die Augen. Dieses Phänomen wird auch als „okulodigitales Phänomen“ bezeichnet und ist oftmals bei hochgradig sehbehinderten Kleinkindern zu beobachten. Es wird angenommen, dass hochgradig sehbehinderte Kleinkinder durch den starken Druck mittels Finger oder der ganzen Faust Lichterscheinungen provozieren, um ihr Gehirn zu stimulieren.
Sehphänomene sind häufiger Grund für eine augenärztliche Untersuchung und können darüber hinaus auch neurologischer, psychischer oder teilweise auch internistischer Natur sein. Grundsätzlich sollten alle Sehphänomene augenärztlich abgeklärt werden. Die meisten dieser Sehphänomene treten schmerzlos auf, sind aber deshalb nicht weniger ernst zu nehmen.
Durch rechtzeitige Behandlung eines Netzhautrisses kann zum Beispiel eine Netzhautablösung und ein damit einhergehender operativer Eingriff an den Augen oftmals verhindert werden. Auch bei Auftreten von Metamorphopsien – sollten diese aufgrund eines Makulaödems oder einer AMD auftreten – gilt, je früher therapiert werden kann, umso mehr Schaden kann verhindert werden. Patient, Alter und Begleitsymptome geben oftmals einen Aufschluss darauf, ob primär neurologisch, augenärztlich oder gegebenenfalls auch internistisch (bei Drogenkonsum) abgeklärt werden sollte. Eine augenärztliche Untersuchung ist aber in den genannten Fällen zusätzlich immer anzuraten.
Quellen:
Milston R, Madigan MC, Sebag J.; Vitreous floaters: Etiology, diagnostics, and management. Surv. Ophthalmol. 2016
Lucas C.; Migraine with aura. Rev. Neurol. (Paris) 2021
Shah DR, Dilwali S, Friedman DI.; Migraine Aura Without Headache [corrected]. Curr. Pain Headache Rep. 2018
Hanumunthadu D, Lescrauwaet B, Jaffe M, Sadda S, Wiecek E, Hubschman JP, Patel PJ.; Clinical Update on Metamorphopsia: Epidemiology, Diagnosis and Imaging. Curr. Eye Res. 2021
Bennett JL, Costello F, Chen JJ, Petzold A, Biousse V, Newman NJ, Galetta SL.; Optic neuritis and autoimmune optic neuropathies: advances in diagnosis and treatment. Lancet Neurol. 2023
Jan JE, Freeman RD, McCormick AQ, Scott EP, Robertson WD, Newman DE.; Eye-pressing by visually impaired children. Dev. Med. Child Neurol. 1983
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