Es ist der Albtraum vieler Männer: erektile Dysfunktion. Zum Glück gibt es Behandlungsmöglichkeiten – doch nicht immer werden die von den Krankenversicherungen übernommen.
Implantierbare Penisprothesen (IPP) sind eine etablierte Behandlungsoption für erektile Dysfunktion (ED) und werden in etwa 80 % der Fälle von den Krankenkassen übernommen. Laut einer aktuellen Studie von Dr. Mohit Khera und Kollegen schließen jedoch einige vom Arbeitgeber finanzierte Versicherungspläne diese Behandlungsoption für ED ausdrücklich aus.
„Unsere Studie gibt Anlass zur Besorgnis, dass einige Versicherungspolicen eine wirksame, wissenschaftlich erwiesene Therapie für eine sehr häufige Erkrankung verweigern, obwohl eine Behandlung als medizinisch notwendig gilt“, kommentiert Khera.
Aufblasbare Penisprothesen sind eine von mehreren wirksamen Behandlungen zur Wiederherstellung der sexuellen Funktion bei Männern mit ED. Bis zu 30 Millionen amerikanische Männer könnten von ED betroffen sein. Aufgrund der nachgewiesenen Wirksamkeit und der hohen Patientenzufriedenheit hat die American Urological Association (AUA) aufblasbare Penisprothesen als Behandlungsoption in ihre Leitlinien für ED aufgenommen.
Eine kürzlich durchgeführte Studie hat ergeben, dass der Einsatz von Medikamenten zur Behandlung von ED in den letzten zehn Jahren stabil geblieben ist, während der Einsatz von IPPs und anderen Behandlungen zurückgegangen ist.
Khera und Kollegen nutzten Datenbanken zur Überprüfung von Krankenkassenleistungen, um den Genehmigungsstatus für verschriebene IPP-Behandlungen für die Jahre 2018 bis 2021 zu bewerten. Die Studie umfasste eine Analyse von All-Payer-Datenbanken, einschließlich kommerzieller und privater Versicherer sowie staatlicher oder öffentlicher Versicherer, sowie eine separate Analyse unter Verwendung einer vom Arbeitgeber gesponserten Krankenkassendatenbank.
Insgesamt hatten etwa 80 % der Patienten Versicherungsschutz für IPP. Staatliche Versicherungen boten dabei den umfassendsten Versicherungsschutz. Die Deckung für kommerzielle Versicherungen war mit 75 % ebenfalls günstig. Allerdings waren die Deckungsraten für IPP bei bestimmten Arten von Versicherungen niedriger und lagen in einigen Kategorien unter 50 %. Bei Patienten mit arbeitgeberfinanzierten Gesundheitsplänen war der häufigste Grund für die Ablehnung, dass der Plan die Deckung für IPP ausdrücklich ausschloss.
Analysen der All-Payer-Datenbanken zeigten, dass der Prozentsatz der Patienten, denen die Kostenübernahme aufgrund eines Arbeitgeberausschlusses verweigert wurde, von 2019 bis 2021 um 29,3 % gestiegen ist. Die Analyse der Datenbank der arbeitgeberfinanzierten Krankenversicherungen ergab, dass 34,2 % der Patienten aufgrund des Ausschlusses durch den Arbeitgeber keine IPP-Leistungen erhielten.
Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Ausschlüsse durch den Arbeitgeber zu den gemeldeten Rückgängen bei der Verwendung von IPP in den letzten Jahren beigetragen haben könnten. Khera und Kollegen schlussfolgern: „Gemäß den Empfehlungen der AUA-Leitlinien muss unbedingt sichergestellt werden, dass alle Arten von wirksamen ED-Behandlungen für Patienten durchgängig zugänglich sind.“
Khera fügt hinzu: „Der Ausschluss des Arbeitgebers könnte sich auch negativ auf die Lebensqualität von Patienten auswirken, die sich von Prostatakrebs erholen und unter ED als Nebenwirkung der Prostatakrebsbehandlung leiden.“
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der American Society for the Advancement of Science. Die Studie haben wir euch hier und im Text verlinkt.
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