Aus Sicht von Versorgungsforschern haben sich Disease-Management-Programme (DMP) bewährt. Grund genug, dieses Konzept auf andere Krankheitsbilder zu übertragen. Apotheker bleiben außen vor – sie können Patienten derzeit nur im Rahmen von Einzelprojekten unterstützen.
Mit Disease-Management-Programmen (DMP) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, chronisch kranke Patienten strukturiert zu behandeln. Entsprechende Grundlagen sind im V. Sozialgesetzbuch, Paragraph 137f, verankert. Dazu gehören definierte Versorgungsprozesse auf der Basis individuell vereinbarter und dokumentierter Therapieziele. Schulungsmaßnahmen und Informationsangebote ergänzen das Angebot.
Im letzten Jahr waren rund 6,3 Millionen Versicherte in einem oder mehreren DMP eingeschrieben. Sie leiden an Diabetes mellitus Typ 1 und 2, koronaren Herzkrankheiten, Asthma bronchiale, chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen und Mammakarzinomen. Jetzt nimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Beratungen zu DMP bei rheumatoider Arthritis, chronischer Herzinsuffizienz, Osteoporose und Rückenschmerz auf. „Die vier nun ausgewählten Krankheiten erfüllen die gesetzlich geforderten Kriterien zur Entwicklung strukturierter Behandlungsprogramme in besonderem Maße“, sagt Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses.
Zum Hintergrund: Seit 2012 hat der G-BA das Recht, eigene Richtlinien zu DMP zu beschließen – oder ein negatives Votum auszusprechen. Regina Klakow-Franck: „Die Aufnahme der Beratungen hat nicht in jedem Fall zwangsläufig die Entwicklung eines strukturierten Behandlungsprogramms zur Folge.“ Vielmehr sei die tatsächliche Umsetzung von Ergebnissen der Beratungen zu einzelnen Krankheiten sowie von medizinischen Fakten abhängig. Deshalb wurde jetzt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Leitlinienrecherche beauftragt.
Sobald der G-BA weitere DMP verabschiedet hat, erfolgt die Umsetzung auf Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Hier nennt das Gesetz Vertragsärzte und Krankenhäuser, aber keine Apotheker – aus Sicht von Pharmazeuten ein eklatanter Fehler. Das sehen gesetzliche Krankenversicherungen ähnlich: Zuletzt haben die Techniker Krankenkasse (TK) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine Kooperationsvereinbarung paraphiert. Ziel ist, Menschen mit Typ-2-Diabetes in deren Stammapotheke strukturiert zu beraten – inklusive Honorar für Apotheker. Derartige Insellösungen sind eigentlich nicht im Sinne von DMP, die ähnliche Versorgungsziele für alle Patienten mit einer bestimmten Erkrankung festlegen.