Forscher haben überprüft, ob Krankenhäuser die Mindestmengenvorgaben für bestimmte Operationen in den Jahren 2004 bis 2010 eingehalten haben. Ergebnis: Viele Krankenhäuser nehmen immer noch OPs vor, die eigentlich in spezialisierten Kliniken durchgeführt werden sollen.
Für die Forscher um Dr. Werner de Cruppé, der am Lehrstuhl für Gesundheitssystemforschung der Universität Witten/Herdecke (UW/H) von Prof. Dr. Max Geraedts forscht, liegt mit diesem Studienergebnis nahe, dass auch die Krankenkassen diesen Qualitäts- und Lenkungsmechanismus wenig beachten: „Der Sinn der Regelung ist ja, dass nur noch erfahrene Kliniken bestimmte komplizierte Eingriffe vornehmen. Wir haben aber herausgefunden, dass viele Krankenhäuser sich nicht daran halten.“
Dr. de Cruppé hat die Qualitätsberichte von fast 2.000 Krankenhäusern der Jahre 2004, 2006, 2008 und 2010 ausgewertet. Ihm ging es um sechs mit Mengenvorschriften belegte Eingriffe: komplizierte Operationen an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, Einbau von Knievollprothesen sowie die Transplantationen von Leber, Niere oder Stammzellen. „Gut die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser führen mindestens eine dieser Behandlungen durch. Je nach Eingriffsart dürften aber fünf bis 45 Prozent der Kliniken dies nicht“, bringt er ein Ergebnis auf den Punkt. Ein anderes: „Je nach Operation werden damit ein bis 15 Prozent der Patienten in Krankenhäusern behandelt, die die Vorgaben nicht einhalten. Dazu sticht ins Auge, wie punktgenau einige Häuser gerade bei den Nicht-Transplantationen die Hürde so gerade eben überwinden, das lässt einen schon an den Statistiken zweifeln.“ De Cruppé verweist damit auch auf einen Artikel in der gleichen Zeitschrift, in dem der merkwürdige Zusammenhang zwischen Fallpauschalen und Geburtsgewicht Frühgeborener erwähnt wird. Ergebnis: Auffällig viele Frühgeborene unterschreiten beim Geburtsgewicht die Grenze in den DRGs und bringen dem Krankenhaus so mehr Einnahmen. „Wir haben bei unserer Studie feststellen müssen, dass im kompletten Zeitraum von 2004 bis 2010, also immerhin sechs Jahre, die Verstöße gegen die Mindestmengenverordnung gleich hoch geblieben sind. Daher müssen wir wohl davon ausgehen, dass die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten hierdurch nicht wie erhofft positiv beeinflusst wurde.“ Originalpublikation: Umsetzung der Mindestmengenvorgaben – Analyse der Krankenhausqualitätsberichte: Eine retrospektive Studie der Jahre 2004–2010 Cruppé, Werner de et al.; Deutsches Ärzteblatt 2014; 111(33-34): 549-55; doi: 10.3238/arztebl.2014.0549