Der Bundesrat stimmt gegen Karl Lauterbachs Transparenzgesetz für Krankenhäuser, Rätsel um Lungenentzündungen in China gelöst und Limo-Steuer könnte 16 Milliarden bringen. Diese und weitere aktuelle News im Schnelldurchlauf.
Bund und Länder ringen weiter um eine Einigung zur geplanten Krankenhausreform, es bleibt zäh. Das heute vorerst geplatzte Krankenhaustransparenzgesetz dürfte die Sache noch weiter verkomplizieren. Nach der letzten Bund-Länder-Runde am Donnerstag (22. November 2023) gibt es zwar inhaltlich keine neue neuen beschlossenen Punkte, in denen Einigkeit herrscht. Es konnte aber zumindest ein neuer Zeitplan zur Reform vorgelegt werden.
Das Wichtigste vorweg: Die Einigung auf einen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform wird wegen anhaltender Differenzen auf das kommende Jahr vertagt. Bis Ende nächster Woche will das Bundesgesundheitsministerium einen neuen Arbeitsentwurf vorlegen, der auch auf die wichtigsten Kritikpunkte der Bundesländer eingehen soll. In der zweiten Januarwoche soll bei einem weiteren Treffen dann eine Grundsatzeinigung auf einen Reformentwurf erfolgen. „Unmittelbar“ danach soll der Referentenentwurf für das Gesetz dann fertig werden, so Lauterbach. An dem grundsätzlichen Plan, die Reform in den Jahren 2025 und 2026 durch die Zuweisung der Leistungsgruppen umzusetzen, soll nicht gerüttelt werden.
Über die Finanzierbarkeit der Reform wurde mitunter heftig gestritten. In einem Brandbrief hatten einige Bundesländer Geld vom Bund für die Jahre der Übergangsphase gefordert, bis die Reform mit der schrittweisen Umstellung auf das neue Vergütungssystem in Kraft tritt. Deshalb wollten die Länder ein Vorschaltgesetz durchsetzen, das schnelle Überbrückungshilfen vom Bund an die Kliniken finanziert. Dem erteilte Lauterbach bereits am Donnerstag eine Absage mit Blick auf die angespannte Haushaltslage des Bundes. Schließlich würden mit dem Transparenzgesetz bereits Mittel in Milliardenhöhe in die Kliniken gebracht – ein Kliniksterben lasse sich so abwenden.
Aber: Aus diesem zentralen Baustein von Lauterbachs Reform wird vorerst nichts. Nachdem der Bundesrat heute Vormittag das Krankenhaustransparenzgesetz abgelehnt hat, dürfte es erstmal langwierige Verhandlungen im Vermittlungsausschuss geben. Somit verzögert sich auch die Auszahlung von sechs Milliarden Euro an die Krankenhäuser, um unter anderem die Tarifsteigerungen in der Pflege auszugleichen.
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz soll ab dem 1. Mai 2024 ein Online-Atlas Auskunft über Leistungen und Behandlungsqualität in den Krankenhäusern geben. Die Länder hatten die Pläne scharf kritisiert und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Bemängelt wurde der Plan, das Transparenzgesetz bereits anzuwenden, bevor die allgemeine Krankenhausreform auf den Weg gebracht wurde. Außerdem könnte es damit zu Rufschädigungen unter den Häusern kommen, die in der Transparenzoffensive nicht gut abschneiden, so die Sorge der Kliniken.
Im Norden Chinas treten bei Kindern zurzeit ungewöhnlich häufig Atemwegserkrankungen – besonders Lungenentzündungen – auf. In Medien kursierten Gerüchte über ein neues unbekanntes Virus, jetzt gibt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach Rücksprache mit chinesischen Behörden vorerst Entwarnung: Der Anstieg der Infektionen gehe auf bekannte Erreger zurück.
Zur Klärung der unklaren Infektionslage hatte die WHO China aufgefordert, epidemiologische und klinische Informationen sowie Laborergebnisse zu den Krankheitsfällen zu übermitteln. Die jetzt vorhandenen Daten sprechen für eine Erkältungswelle, die die Volksrepublik zurzeit heimsucht.
Die chinesischen Behörden führen den Anstieg der Atemwegserkankungen zum einen auf Effekte zurück, die das Ende der strikten Null-Covid-Strategie in China mit sich bringt. Außerdem auf die allgemeine Verbreitung mehrer bekannter Erreger wie Influenzaviren, RSV, SARS-CoV-2 und Infektionen mit dem Bakterium Mycoplasma pneumoniae, die typischerweise jüngere Kinder betreffen. Somit gebe es keinen neuen, noch unbekannten Krankheitserreger, der für die Entwicklung verantwortlich sei.
Braucht Deutschland eine Zuckersteuer? Nach den Ergebnissen einer neuen Studie, spricht zumindest vieles dafür. Allein innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte ließen sich bis zu 16 Milliarden Euro mit einer Zuckersteuer auf Softdrinks sparen und zahlreiche Erkrankungen – vor allem Typ-2-Diabetes – vermeiden, so das Fazit des Forschungsteams der Technischen Universität München und der britischen Universität Liverpool.
Die WHO empfiehlt zwar bereits eine Sondersteuer von mindestens 20 Prozent auf zuckerhaltige Getränke. Deutschland setzt stattdessen aktuell auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Getränkeindustrie den Zuckergehalt in Softdrinks zu reduzieren – die Auswirkungen bleiben bislang aber deutlich hinter den Erwartungen zurück, wie eine andere Studie zeigt.
Nach der aktuellen Untersuchung würde der erwünschte Effekt einer Steuer hierzulande tatsächlich eintreten und das Risiko etwa für Übergewicht und Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken. Besonders eindrücklich seien die Zahlen für Typ-2-Diabetes. „Durch eine Besteuerung würden unseren Modellen zufolge innerhalb der nächsten 20 Jahre bis zu 244.100 Menschen später oder gar nicht an Typ-2-Diabetes erkranken“, so Erstautor Karl Emmert-Fees.
Simuliert wurde, wie sich die gängigsten internationalen Besteuerungs-Ansätze im Zeitraum von 2023 bis 2043 auswirken würden. Denn die Effekte fallen je nach Steuer-Art unterschiedlich aus: Wird die Abgabe unabhängig vom Zuckergehalt fällig, sinkt die Nachfrage nach Softdrinks. Richtet sich die Steuer hingegen nach der Zuckermenge, führt das zu weniger Zucker in den Rezepturen der Softdrinks.
Und das sind die Ergebnisse der Simulationsstudie im Überblick:
In vielen anderen Ländern wurde eine Limo-Steuer bereits schon eingeführt. Erst kürzlich konnte eine Studie zeigen, dass die Zuckersteuer in Großbritannien positive Auswirkungen auf die Zahngesundheit von Kindern hat. Dort sank die Zahl der unter 18-Jährigen, die kariesbedingt einen Zahn gezogen bekam, in den zwei Jahren nach Einführung der Steuer 2018 um zwölf Prozent.
Im bayrischen Weißenburg wurde ein neuer Fall mit dem Borna-Virus (Borna Disease Virus-1) entdeckt. Infektionen mit diesem Virus sind sehr selten – das RKI geht von zwei bis 6 Fällen jährlich aus – verlaufen aber fast immer tödlich. Deshalb sind Infektionen meldepflichtig. Das Gesundheitsamt und Veterinäramt in Weißenburg versuchen derzeit, die Infektionsquelle ausfindig zu machen, um mögliche weitere Infektionen auszuschließen. Zu der erkrankten Person selbst wurden keine näheren Angaben gemacht.
Das Borna-Virus ist eine Zoonose: Sein eigentlicher Wirt ist die Spitzfeldmaus. Sie scheidet das Virus über ihren Kot, Urin und Speichel aus, wodurch sich auch andere Tiere infizieren können. Lange wurde davon ausgegangen, dass das Virus lediglich für Tiere wie Pferde und Schafe gefährlich werden kann. 2018 wurde aber bekannt, dass es auch Menschen infizieren kann und für schwere Enzephalitis-Erkrankungen sorgt. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass das Immunsystem sehr aktiv ist und das Gewebe im Gehirn stark zerstört wird – weshalb sie in der Regel tödlich enden.
Verteilung menschlicher Borna-Infektionsfälle in Deutschland. Credit: Emerging microbes & infections
Menschliche Borna-Infektionen sind bisher in Bayern, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt entdeckt worden, wobei der Großteil in Bayern gefunden wurde. Da aber davon ausgegangen wird, dass die Inkubationszeit mehrere Monate beträgt, ist es nicht immer leicht, nachzuverfolgen, wo genau sich ein Patient infiziert hat.
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