RSV-Infektionen sorgen für angespannte Lage in Kinderkliniken, Übeltäter für Schwangerschaftserbrechen gefunden und der Bundesrat spricht sich für Widerspruchslösung bei Organspende aus. Diese News lest ihr hier im Schnelldurchlauf.
Der Anstieg von Atemwegserkrankungen bei Kindern führt in NRW zu Engpässen in den kindermedizinischen Abteilungen der Kliniken. „Ein weiterer Winter mit knackiger RSV-Welle und kleingesparter Kindermedizin: Kinder stapeln sich in Praxen und Klinik-Notaufnahmen. Wir sind bis aufs letzte Bett belegt, einschl. Intensivstationen. Kinder müssen z. T. 100 km und weiter zum nächsten freien Bett verlegt werden“, beschreibt Prof. Dominik Schneider die Lage auf der Plattform X. Er leitet die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Dortmund.
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Besonders das RS-Virus sorgt für Herausforderungen. Wie das RKI mitteilte, sind die RSV-Infektionen seit Ende November deutlich gestiegen, vor allem Kinder unter zwei Jahren sind von einer Krankenhauseinweisung betroffen. Die aktuellen ARE-Inzidenzen bei den 0- bis 4-Jährigen befinden sich insgesamt im oberen Wertebereich der vorpandemischen Jahre.
Nachweis der respiratorischer Viren im Nationalen Referenzzentrum (NRZ) in der Altersgruppe der 0- bis 4-Jährigen. Credit: RKI
Neben dem Anstieg an Erkrankungen haben die Kliniken aber auch mit Ausfällen von Pflegefachkräften zu kämpfen. Viele sind entweder selbst krank oder versorgen die eigenen erkrankten Kinder. Angesichts der angespannten Lage in den Kliniken wirbt Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein, für Impfungen. „Immer mehr infizierte Kinder müssen im Krankenhaus behandelt werden. Es wäre gut, wenn die neuen RSV-Impfungen mehr eingesetzt würden. Noch sind die Impfstoffe sehr teuer und werden nur bei Babys mit erhöhtem Infektionsrisiko von den Krankenkassen bezahlt”, sagte er.
Der Chef der Krankenhausgesellschaft NRW, Matthias Blum, hofft nun auf Unterstützung seitens der Politik: „Auf Landesebene gibt es bereits Gespräche, wie diese Situation in der Kinder- und Jugendmedizin etwas entspannt werden kann.“
Zu Beginn der Schwangerschaft leiden zwischen 20 und 35 % aller Schwangeren an Übelkeit und Erbrechen. Nach dem ersten Trimester klingt die sogenannte Emesis gravidarum meist wieder ab. Bei etwa 1–2 % der Schwangeren kommt es allerdings zur übersteigerten Form des Schwangerschaftsübelkeit, der Hyperemesis gravidarum. Die Betroffenen leiden an unstillbarem Erbrechen, was zu erheblichem Flüssigkeits- und Elektrolytverlust führen kann und einer stationären Behandlung mit Flüssigkeitsbilanzierung und parenteraler Ernährung bedarf.
Bislang sind die Ursachen für Schwangerschaftserbrechen unklar. Man vermutet einen Zusammenhang mit dem erhöhten HCG-Spiegel. Für die Hyperemesis gravidarum haben Forscher jetzt aber möglicherweise eine Erklärung gefunden: Wie sie in Nature berichten, soll das Hormon GDF15 verantwortlich sein, dessen Konzentrationen während der Schwangerschaft deutlich steigt. Betroffene, die vor der Schwangerschaft nur geringe Werte des Hormons aufwiesen, hatten ihren Untersuchungen zufolge besonders stark ausgeprägte Symptome. Frauen mit höheren Werten vor der Schwangerschaft hatten hingegen keine starken Beschwerden. Auch die Erkrankung ß-Thalassämie, die mit hohen GDF15-Konzentrationen einhergeht, scheint vor schwerem Schwangerschaftserbrechen zu schützen.
In Mausversuchen zeigte sich ein möglicher therapeutischer Ansatz: Wurde den Mäusen vor der Schwangerschaft das Hormon verabreicht, reagierten sie weniger empfindlich auf einen schnellen Anstieg des GDF15-Spiegels. Auf Basis dieser Erkenntnisse könnten nun Medikamente entwickelt werden, so die Forscher.
Deutschland gehört bei Organspenden bislang zu den Nehmerländern – die Zahl der Organspender ist seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Zeitgleich warten aktuell mehr als 8.000 Patienten auf ein Spenderorgan. Jetzt gibt es politisch einen neuen Anlauf: Der Bundesrat hat sich am Freitag (15.Dezember 2023) für die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Bisher ist für eine Organspende eine aktive Zustimmung nötig, diese Regelung sei aber „leider gescheitert“, so das Urteil von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Mit dem Beschluss fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, entsprechende Änderungen im Transplantationsgesetz vorzunehmen. Die aktuell geltende „erweiterte Zustimmungslösung“ habe sich in der Praxis nicht bewährt, heißt es in der Begründung. Obwohl es etliche Informationskampagnen gab, blieben die Spenderzahlen niedrig. Umfragen zufolge haben nur rund ein Drittel der Bevölkerung eine selbstbestimmte Entscheidung über Organspende getroffen und diese in einem Ausweis festgehalten, berichtet die Tagesschau. Aber nur bei weniger als 20 Prozent der Fälle möglicher Spender liege auch tatsächlich ein schriftlich dokumentierter Wille vor.
Karl Lauterbach begrüßt die Initiative: „Der Weg zu einer neuen Gesetzgebung geht nur über den Deutschen Bundestag. Ich hoffe, dass sich ein neuer Anlauf der Parlamentarier für eine fraktionsübergreifende Initiative findet“, äußert er sich gegenüber dem Stern. Er würde sich sich dieser als Abgeordneter anschließen. Auch die Bundesärztekammer unterstützt den Vorstoß.
Bildquelle: erstellt mit Midjourney