Wie wirkt sich Alkoholverzicht auf das Krebsrisiko aus? Und verursachen GLP-1-Hemmer wirklich Pankreaskrebs? Das und mehr in unserem Onko-Überblick.
Auch wenn es viele Patienten nicht gerne hören: „Kein Maß an Alkoholkonsum ist sicher“ – so drastisch formulierte es die WHO vor einem Jahr. Und auch die deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) änderte zuletzt ihre Empfehlungen zum Umgang mit Alkohol. Bislang wurden geringe Mengen an Alkohol bei Gesunden als unschädlich bewertet. Jetzt heißt es, dass „Alkoholkonsum von jeder Person reduziert werden [sollte], unabhängig davon, wie viel sie trinkt.“
Dass Alkohol das Risiko für verschiedene Krebsarten erhöht, wurde schon in zahlreichen Studien gezeigt. Onkologen wollten jetzt herausfinden, ob sich das Risiko bei regelmäßigen Trinkern, an bestimmten Krebsarten zu erkranken, mit dem Verzicht auch wieder verringern lässt. In ihrer Metaanalyse, die im NEJM erschienen ist, haben sie dazu 90 Studien über alkoholbedingte Krebserkrankungen analysiert. Sie fanden allerdings nur bei zwei Malignomen hinreichende Beweise dafür, dass ein Alkoholverzicht das Risiko senkt: bei Mundhöhlen- und Speiseröhrenkarzinomen.
Für eine Verringerung des Risikos von Brust-, Kehlkopf- oder Darmkrebs gab es den Forschern zufolge weniger Belege – das gab die Studienlage schlichtweg nicht her. Das Forschungsteam war zudem anhand der Daten nicht in der Lage, den Grad der Risikominderung zu bestimmen, der mit dem Verzicht auf Alkohol verbunden ist, oder wie lange nach dem Verzicht eine Person diese Vorteile erfährt. Dennoch: Wer seiner Gesundheit etwas Gutes tun will, sollte am besten nicht nur im Dry-January einen einmonatigen Trink-Stopp einlegen, sondern gleich das ganze Jahr damit weitermachen.
Kurz nach der Markteinführung der ersten GLP-1-Analoga veröffentlichte die FDA im Jahr 2013 eine Warnung: Es gab Studien, die diese Antidiabetika mit Pankreatitis und Pankreaskrebs in Verbindung brachten. Doch die Forschung ist sich über die Sicherheit dieser Medikamentenklasse in Bezug auf die Bauchspeicheldrüse immer noch uneinig. Zwar ist Pankreatitis als Warnhinweis auf den GLP-1-Beipackzetteln aufgeführt, das Risiko für Pankreaskrebs allerdings nicht.
Eine Studie, die in JAMA erschienen ist, scheint diesbezüglich jetzt Entwarnung zu geben. Eine Forschergruppe untersuchte darin die Daten von über 500.000 Typ-2-Diabetikern, die entweder GLP-1-Hemmer oder Basalinsulin verabreicht bekamen. Was das Risiko betraf, in den nächsten 5 bis 7 Jahren an Bauchspeicheldrüsenkrebs zu erkranken, so war es offenbar egal, welches Medikament die Patienten bekamen. Es gab keinen signifikanten Unterschied in beiden Gruppen. Das änderte sich auch dann nicht, wenn die Forscher z. B. Basalinsulin-Anwender mit Patienten verglichen, die erst Basalinsulin und dann GLP-1-Hemmer nahmen.
Bei der Therapie des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Inzwischen lassen sich immer mehr spezifische Zellmutationen, wie KRAS oder EGFR, als Angriffsziel für Therapien nutzen – womit sich in einigen Fällen der Bedarf an Chemotherapie reduzieren lässt. Auf dem letzten ESMO-Kongress im Herbst 2023 sprachen Mediziner sogar vom Beginn „einer neuen Ära der Therapie“ des NSCLC.
Jetzt liegen Studienergebnisse zu einem neuen Medikament vor, das für eine bestimmte Untergruppe von NSCLC-Patienten in Frage kommt – jenen mit ROS1-Fusions-positivem Lungenkrebs. Repotrectinib ist ein Tyrosinkinaseinhibitor (TKI) der neuen Generation und richtet sich gegen bestimmte Fusionsproteine, die ROS1-Domänen enthalten. Tumoren dieser Art treten häufiger bei jüngeren Patienten und Nichtrauchern auf und tendieren dazu, aggressiver zu sein. In der TRIDENT-1-Studie, die im NEJM erschienen sind, schlug die Therapie mit Repotrectinib bei 79 % der Patienten an, die zuvor noch keinen ROS1-Tyrosinkinaseinhibitor erhalten haben.
Im November 2023 hat die FDA Repotrectinib für die Therapie von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem oder metastasiertem ROS1-positivem NSCLC bereits zugelassen. Hersteller Bristol Myers Squibb hat auch bei der EMA einen Zulassungsantrag eingereicht.
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