Neue STIKO-Empfehlung zum Corona-Booster, knapp 470 Impfschäden nach COVID-Impfung anerkannt und kann Lauterbach das Cannabis-Gesetz trotz Ampel-Streit zum 1. April durchziehen? Diese und weitere News lest ihr hier.
Cannabis-Gesetz: Kann Lauterbach sein Timing einhalten?
Die Pläne zur Umsetzung des Cannabis-Gesetzes sorgen innerhalb der Ampel-Koalition weiterhin für Zank. Jetzt fragen sich viele: Kann Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seinem angekündigten Zeitplan noch treu bleiben? Zumindest Lauterbach ist entschlossen: „Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Cannabis-Gesetz in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar im Bundestag verabschiedet wird und dann ab 1. April gelten kann. Die Gespräche dazu laufen vielversprechend”, so Lauterbach gegenüber der Welt am Sonntag. Harte Fakten dazu fehlen allerdings: Bislang hat es der Gesetzentwurf nicht auf die Tagesordnung des Parlaments geschafft.
Derweil appellierten die Bundesländer wiederholt, das Vorhaben zu stoppen – etwa das CSU-geführte Bayern. Aber auch von SPD-Innenpolitikern kommt Gegenwind. Bei ihrer Kritik ging es vor allem um verschiedene Lockerungen, wie geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten beim Cannabiskonsum. Mehrere Parteimitglieder kündigten an, im Bundestag gegen das Gesetz ihres Parteigenossen Lauterbach zu stimmen. „Schon im ersten Schritt, ohne Bedingungen unkontrolliert den Eigenanbau für Erwachsene zu erlauben, wäre ein großer Fehler. Das Gesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die organisierte Kriminalität und verfehlt damit ein Kernziel”, erklärt SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler gegenüber dem Spiegel.
Nun wächst der Druck auf eine Einigung. Denn während sich die SPD noch immer über das Gesetzesvorhaben streitet, nutzt die CSU die Zeit für eine Gegenkampagne. Sie verbreitet auf der Plattform X Slogans wie: „Cannabiskonsum macht dumm” und „Das Cannabis-für-alle-Gesetz ist eine der vielen Verfehlungen der Ampel”. Die FDP wie auch die Grünen pochen jetzt auf eine schnelle Umsetzung der Cannabis-Freigabe, sie wollen mit der pünktlichen Umsetzung endlich einen – für sie so dringend benötigten – Erfolg der Ampel-Koalition verbuchen.
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Kristine Lütke, die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, will Tempo sehen: „Die SPD sollte sich schnellstmöglich intern einigen, um den Zeitplan für das #CanG einzuhalten. Damit kann solchen Quatschkampagnen der CSU der Nährboden entzogen werden. Die Fakten zu #Cannabis sind auf unserer Seite und sprechen eine klare Sprache”, äußerte sie sich auf X. In einem weiteren Tweet zeigte sie sich optimistischer: Die Argumente rund um das Gesetz seien ausgetauscht und das Gesetz geeint, auch wenn es aktuell ruckelt, sei sie zuversichtlich, dass der Zeitplan für die Verabschiedung eingehalten werden könne.
Wenig Zweifel äußerte das Bundesgesundheitsministerium: Der Gesetzentwurf stehe aus Sicht des Ministeriums, es sei Aufgabe des Parlamentes letzte Änderungen vorzunehmen, teilte das BMG auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung mit. Auf die Frage nach dem Zeitplan des Gesetzvorhabens kam allerdings keine Antwort.
Die STIKO hat ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung erneut aktualisiert. Das Ergebnis: Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko sollten sich künftig jedes Jahr im Herbst gegen COVID-19 impfen lassen. Eine generelle Empfehlung zur Corona-Auffrischung gibt es nicht. Hintergrund ist die fortgeschrittene Immunität innerhalb der Bevölkerung, heißt es im aktuellen Epidemiologischen Bulletin.
„Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist inzwischen mehrfach gegen COVID-19 geimpft und hat eine oder mehrere Sars-CoV-2-Infektionen durchgemacht“, heißt es seitens der STIKO. Eine Basisimmunität wird erreicht, wenn es drei SARS-CoV-2-Antigen-Kontakte gab, mindestens einer davon durch eine COVID-19-Impfung. Credit: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Verzichten auf eine jährliche Auffrischimpfung können laut STIKO alle Personen ab 18 Jahren (inklusive Schwangere) ohne Grunderkrankung. Für sie sei weiterhin eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. In dem seltenen Fall, dass diese Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die fehlenden Kontakte durch die COVID-19-Impfung nachgeholt werden, so die STIKO.
Weiterhin empfohlen werde die Booster-Impfung hingegen Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko. Und das ist neu: Geimpft werden soll künftig jedes Jahr im Herbst, bislang galt, dass die Auffrischimpfung frühestens zwölf Monate zum letzten Antigenkontakt erfolgen sollte. Eine Ausnahme gibt es dabei aber – immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, vorausgesetzt sie haben sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert.
Die STIKO empfiehlt die jährliche Auffrischung grundsätzlich Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf – sprich über 60-Jährigen, Personen mit relevanten Grunderkrankungen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Auch medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt sollte sich aufgrund des erhöhtes Ansteckungsrisikos boostern lassen, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Die FDA untersucht derzeit eine Reihe von sekundären Malignomen, die bei Patienten nach CAR-T-Zell-Therapien aufgetreten sind (wir berichteten). Jetzt haben sich CAR-T-Spezialisten in einem Kommentar in Nature Medicine zu Wort gemeldet – um mögliche Befürchtungen von Medizinern und Patienten zu adressieren.
„Trotz der Berichte über sekundäre Malignome nach der Behandlung überwiegen die Vorteile der CAR-T-Therapien in der überwiegenden Mehrheit der Fälle weiterhin die potenziellen Risiken“, schreiben die Forscher um Bruce Levine und Carl June. Zu den Autoren gehören zudem Miguel-Angel Perales, derzeitiger Präsident der American Society for Transplantation and Cellular Therapy, und Anna Sureda, Präsidentin der European Society for Bone Marrow Transplantation. Während die FDA-Untersuchung weiterläuft, sollten die Behandlungszentren „den Patienten weiterhin kommerzielle CAR-T-Produkte zur Verfügung stellen, wenn dies die bestmögliche Option zu sein scheint (basierend auf den aktuellsten und bestätigten Sicherheitsinformationen)“, so die Autoren weiter.
Zu den untersuchten und auch in Europa zugelassenen Car-T-Zelltherapien gehören unter anderem Abecama® (Idecabtagen vicleucel), Breyanzi® (Lisocabtagen maraleucel) und Kymriah® (Tisagenlecleucel). Diese werden bei bestimmten Leukämien und Lymphomen eingesetzt. Die FDA schrieb in ihrer Mitteilung von November, dass Patienten, die diese Therapien erhalten, lebenslang auf das Auftreten neuer Malignome hin überwacht werden sollten. Das unterstützen auch die Autoren des Kommentars. Aber: „Angesichts der Tatsache, dass bisher schätzungsweise 34.400 Patienten mit kommerziell erhältlichen CAR-T-Zellen behandelt wurden, ist die Rate der beobachteten T-Zell-Malignitäten weitaus geringer als bei einigen anderen Behandlungen“, so die Forscher.
Fast 12.000 Menschen haben Anträge auf die Anerkennung eines Schadens durch die Corona-Impfung gestellt – in 467 Fällen wurden die Anträge bisher bewilligt, also ein Gesundheitsschaden durch die Impfung behördlich anerkannt. Das geht aus einer Abfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) bei den zuständigen Behörden aller 16 Bundesländer hervor.
Bezogen auf die Gesamtzahl der etwa 65 Millionen gegen Corona Geimpften in Deutschland entspricht das einer Quote von 0,00072 Prozent. Abgelehnt wurden mehr als 5.000 Anträge und 658 Anträge haben sich aus diversen Gründen erledigt.
Die Zahlen dürften sich aber langfristig noch ändern, denn aktuell gibt es einen enormen Antragsstau: 5.597 Anträge wurden noch nicht bearbeitet. Grund dafür ist, dass es nach Angaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums an Gutachtern mangele. Problematisch sei auch, „dass in der medizinischen Wissenschaft derzeit nur ein unvollständiger Wissensstand über gesicherte Zusammenhänge zwischen den Schutzimpfungen gegen Covid-19 und einzelnen Erkrankungsbildern besteht”, so ein Ministeriumssprecher gegenüber der NOZ.
Bildquelle: Elena Mozhvilo, Unsplash