Kann Karl Lauterbach die Länder mit einer Studie vom Transparenzgesetz überzeugen? Und: Dieses Antibiotikum sollten Ärzte bei komplizierten Harnwegsinfekten bald auf dem Schirm haben. Lest diese und weitere News hier.
Es kommt wieder Bewegung in die zuletzt festgefahrenen Verhandlungen (wir berichteten) zur Krankenhausreform. Nach Monaten des Streits kommt das der Reform vorgeschaltete Transparenzgesetz wieder auf den Tisch. Zuletzt hatten die unionsgeführten Länder die Reform torpediert – sie hatten dafür gesorgt, dass das Transparenzgesetz den Bundesrat nicht wie geplant am 2. Februar passieren konnte. Nun wird sich der Vermittlungsausschuss am 21. Februar im zweiten Anlauf mit dem Gesetz befassen, wie ein Sprecher des Bundesrats gegenüber dem Handelsblatt bestätigt.
Klares Ziel von Lauterbach wird es bis dahin sein, die Landesregierungen in Sachen Transparenzgesetz zum Einlenken zu bewegen. Dafür hat er nun ein Ass im Ärmel: Denn eine Studie liefert ihm neue Argumente für das Gesetz. Demnach könnten öffentlich einsehbare Klinikqualitätsdaten zu einer „deutlichen Senkung der Sterblichkeit“ und „unerwünschter Komplikationen“ führen.
Sowohl einweisenden Ärzten als auch Patienten würden transparente Daten bei der Wahl des Krankenhauses nachweislich helfen. Die Idee sei also zielführend und sinnvoll. So lautet das Ergebnis der Studie des Gesundheitsökonom Reinhard Busse, deren Auswertung Table.Media vorliegt. Sie soll am Dienstag von Lauterbach, Michael Hallek, Leiter des Sachverständigenrats, und Jens Scholz, Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika, vorgestellt werden. Für seine Studie untersuchte Busses Team die Sterblichkeit nach der Behandlung von Herzinfarkt, Schlaganfall und Pneumonie sowie Komplikationen nach Hüftersatz und Gallenblasenbehandlung. Dafür haben sie Qualitätsdaten von Kliniken und der AOK über längere Zeiträume verglichen.
Ihr Fazit ist, dass Kliniken, die schon einmal zu den besten in einer Disziplin gehörten, ihre Qualität behalten. Kliniken in der Spitzen-Gruppe hätten auch zwei Jahre später noch um 30 bis 79 Prozent bessere Ergebnisse als die der schlechtesten Gruppe. Die Ergebnisse der Studie schwächen somit zumindest das Argument, dass die Qualität heutiger Krankenhausbehandlungen nicht vorherzusagen sei, weil die Datengrundlage in der Regel zwei Jahre alt sei. Ob sich die Länder davon überzeugen lassen, bleibt nun abzuwarten.
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat seinen Segen für die Zulassung von drei Arzneimitteln gegeben – außerdem sollen die Indikationen bereits zugelassener Therapien ausgeweitet werden.
Die Neuerungen im Überblick:
Bundesweit wollen Ärzte an 23 Universitätsklinken am Dienstag (30. Januar 2024) mit ganztägigen Warnstreiks für „faire Bedingungen für Spitzenmedizin” kämpfen. Der Marburger Bund hat dazu in Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm aufgerufen. Hintergrund der Aktion sind drei ergebnislose Verhandlungsrunden mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).
Viele Ärzte an den Uni-Kliniken sind von den Arbeitsbedingungen frustriert. Neben langen Wochenarbeitszeiten in der Krankenversorgung stemmen sie auch noch Forschung und Lehre. Die Ärzte kritisieren, dass ihre reguläre Klinikarbeit immer häufiger in die Randzeiten des Tages und auf die Wochenenden verlegt werde, weil Kliniken ihre Stellen nicht ausreichend besetzten. Aber auch, weil diese Mehrarbeit zu ungünstigen Zeiten für die Häuser günstiger sei.
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„In den letzten Tagen habe ich viele Stunden investiert um den Ärztestreik (Unikliniken) am 30. Januar zu einem Erfolg zu machen. Spitzenmedizin und deutlich schlechter bezahlt werden als in Nicht-Unikliniken? Nein Danke”, schreibt Steffen Veen, Vorstandsmitglied der Ärztekammer Nordrhein, auf der Plattform X. Der Marburger Bund fordert 12,5 Prozent mehr Gehalt pro Jahr, außerdem höhere Zuschläge für Regelarbeit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen.
Zum ersten Mal konnte eine angeborene Taubheit – die Otoferlin-Taubheit – mithilfe einer Gentherapie behandelt werden. Bisher konnten die betroffenen Patienten nur mit einem Cochlea-Implantat versorgt werden, doch mit der neuen Therapie lässt sich die Funktion der Haarzellen wiederherstellen.
Bei der Otoferlin-Taubheit wird das Protein Otoferlin, welches essenziell für die synaptische Übertagung der Haarzellen auf die dahinterliegenden Nervenzellen ist, nicht hergestellt. Anders als bei vielen anderen angeborenen Taubheiten bleiben die Haarzellen selbst jedoch intakt. Deshalb vermuteten Forscher, dass die Funktion der Haarzellen wiederhergestellt werden kann, wenn Otoferlin zur Verfügung gestellt wird. Dafür verpackten sie cDNA des intakten Otoferlin-Gens in Adenoviren und injizierten sie in die Endolymphe. Nun kann dort die cDNA abgelesen und das Otoferlin-Gen synthetisiert werden. Nachdem diese Strategie erfolgreich in Mäusen angewandt wurde, folgten im letzten Jahr die ersten Versuche an Menschen. Dafür wurden in drei Studien in den USA und China insgesamt neun Kinder mit Otoferlin-Taubheit ausgewählt (hier, hier und hier). Eines der Kinder trug ein Cochlea-Implantat, die anderen waren völlig taub.
Wie die Forscher nun berichteten, konnte durch die Gentherapie bei acht der neun Kindern nach wenigen Monaten eine deutliche Verbesserung des Hörvermögens erreicht werden. Das Kind mit Cochlea-Implantat konnte selbst bei ausgeschaltetem Implantat noch kommunizieren und auch die beiden Kinder ohne Implantat konnten zum ersten Mal Umgebungsgeräusche wahrnehmen. Es ist jedoch unklar, ob sie das Sprechen noch erlernen können, da dies nach aktuellem Wissenstand nur in den ersten Lebensjahren möglich ist.
Bildquelle: Marco CBosio, Unsplash