Neue EU-Regeln zum Schutz von Versuchstieren erfordern eine Beurteilung von Schmerzen, die die Tiere während wissenschaftlicher Versuche erleben. Nun hat das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Studie über die nationale Regelung der Belastungseinstufung veröffentlicht.
Grundlage für die nationale Regelung war ein Experten-Workshop zur Thematik der Belastungseinstufung genetisch veränderter Versuchstiere im Jahr 2013. Im Oktober 2014 soll dazu ein weiterer wissenschaftlicher Workshop stattfinden. „Es stehen nun Hilfsmittel für die Beurteilung und Dokumentation der Belastung von genetisch veränderten Versuchstieren zur Verfügung“, sagt BfR-Präsident und Koautor Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Das Leiden dieser Tiere sollte stetig minimiert werden. Dazu gehört auch die Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch und die Reduzierung der Anzahl der Tierversuche.“ Wo immer es zuverlässige Alternativen gibt, müssen diese anstelle der Tierversuche angewendet werden. Die am BfR angesiedelte Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) fördert die Entwicklung und den Einsatz solcher alternativer Ansätze zum Tierversuch.
Tierversuche sind in Europa durch die RICHTLINIE 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tier und in Deutschland durch das Tierschutzgesetz geregelt. Damit ist festgelegt, dass Tierversuche im Hinblick auf die zugefügten Schmerzen und Leiden sowie die Zahl der verwendeten Tiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken sind. Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie zu einem bestimmten Zweck unerlässlich sind. Mit dem Inkrafttreten der RICHTLINIE 2010/63/EU und des neuen deutschen Tierschutzgesetzes unterliegt nun auch die Zucht und Haltung genetisch veränderter Tierlinien der Genehmigungspflicht, wenn die Individuen dieser Linien auf Grund ihrer genetischen Veränderungen Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahren. Bereits am 20. und 21. Juni 2013 fand am BfR ein Workshop zur Thematik der Belastungseinstufung genetisch veränderter Versuchstiere statt. Ziel des Workshops war es, Kriterien für die Belastungseinstufung genetisch veränderter Versuchstiere zu entwickeln und zu bestimmen, in welchen Fällen diese Kriterien zur Anwendung kommen. Insbesondere bereits existierende genetisch veränderte Linien werden häufig nicht nur an einer, sondern gleichzeitig an mehreren Einrichtungen gezüchtet. Es ist notwendig, einheitliche Kriterien für die Beurteilung der Belastungen zu nutzen, um zu einheitlichen Belastungseinschätzungen zu gelangen und beim Transfer von Tieren von einer Einrichtung zu einer anderen auf bereits erhobene Daten zurückgreifen zu können. Originalpublikation: Animal welfare: Rules for assessing pain in lab animals Andreas Hensel et al.; Nature 512, 28, doi:10.1038/512028c; 2014