Der Nacht- und Notdienstfonds feiert seinen ersten Geburtstag. Grund genug für Standesvertreter, Apotheker sowie Politiker, Bilanz zu ziehen. Ihr Fazit fällt erwartungsgemäß recht unterschiedlich aus. Einige Kinderkrankheiten sind noch zu kurieren.
Gratulation aus Süddeutschland: Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml bewertet Nacht- und Notdienstpauschalen als „wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung der Apotheken im ländlichen Raum“. Der Freistaat hatte sich erfolgreich auf Bundesebene für neue Vergütungsformen eingesetzt. Jetzt werde ein Beitrag geleistet, um „den gefährlichen Trend der Apothekenschließungen auf dem Land zu stoppen“. Huml blieb entsprechende Zahlen als Beweis aber schuldig. "Um ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen, benötigen die Apotheken eine ausreichende und gerechte Vergütung", fordert die Ministerin weiter. "Die Versorgung der Bevölkerung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln darf kein Zuschussgeschäft sein."
Organisatorisch ist der Fonds als eigenständige Einheit beim Deutsche Apothekerverband (DAV) angesiedelt. Pro Jahr stehen rund 120 Millionen Euro zur Verfügung. DAV-Chef Fritz Becker spricht von einer „professionellen Art und Weise“, mit der Aufgaben ausgeführt würden. Im Gesundheitswesen sei der Fonds bereits zu einer „anerkannten Institution“ geworden. Über Zahlen freut sich aber niemand. Momentan finanzieren sich Nacht- und Notdienstpauschalen über 16 Cent pro Rx-Arzneimittel. Ursprünglich hatte der DAV 18 Cent für sinnvoll gehalten. Zuletzt kursierten sogar 20 Cent für 2013, da Leistungen erst zur Jahresmitte ausgeschüttet wurden.
Ein weiteres Problem: Im Juli gab es wieder einmal Ärger mit Selbsterklärungen gemäß Paragraph 19 Absatz 3 des Apothekengesetzes (ApoG): „Die Apotheken haben dem Deutschen Apothekerverband e. V. die Gesamtzahl der von ihnen im jeweiligen Quartal abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel zur Anwendung bei Menschen, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet oder nicht als Sachleistung abgegeben wurden, im Wege einer Selbsterklärung mitzuteilen.“ Dazu gehören Leistungen der PKV, der Beihilfe sowie grüne Rezepte. Rund 1.500 Apotheken hatten entsprechende Daten für das dritte und vierte Quartal 2013 nicht geliefert. Ihnen setzte der Fonds eine Frist bis zum 25. Juli. Jetzt führen Mitarbeiter Schätzungen durch – und berechnen 46 Euro Bearbeitungsgebühr. Teilweise kritisierten Apotheker, ihre Meldungen seien nicht eingetroffen: ein wunder Punkt, sicher auch in den nächsten Monaten.