In Deutschland sind etwa 15 % der Kinder und Jugendlichen zwischen 3 und 17 Jahren übergewichtig und etwa 6 % von ihnen sind zusätzlich an Adipositas erkrankt. Dabei kann Adipositas in solch einem frühen Alter bereits die Wahrscheinlichkeit für verschiedene Komorbiditäten wie kardiovaskuläre Erkrankungen oder Typ-2-Diabetes erhöhen.1,2 Verschiedene Faktoren wie eine falsche Ernährung und Bewegungsmangel gehören zu den Verursachern des Übergewichts.3 Dabei scheint der Einfluss der Medien das Problem zu verstärken: 92 % der Lebensmittelwerbungen im Internet und Fernsehen enthalten Werbung für Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten. Dabei werden Kinder und Jugendliche täglich mit durchschnittlich 15 Werbespots solcher Art konfrontiert. Auch über soziale Medien werden über Influencer:innen verschiedene Produkte mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt beworben.1,2
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchte nun gegen die Werbung ungesunder Lebensmittel durch klare Regeln vorgehen. Anfang des Jahres 2023 präsentierte der Bundesminister Cem Özdemir für diesen Zweck ein Gesetzesvorhaben, wonach u. a. folgende Regelungen umgesetzt werden sollen:1,2
Das Vorhaben des BMEL löst allerdings kontroverse Diskussionen aus. So stellt sich die FDP im Moment noch gegen das Werbeverbot. Ein möglicher Kompromiss könnte das eingeschränkte Verbot zu bestimmten Uhrzeiten sein, an denen Kinder besonders häufig Medienkonsum betreiben, wie z. B. werktags zwischen 17 und 22 Uhr, samstags zusätzlich von 8 bis 12 Uhr und sonntags von 8 bis 22 Uhr.4 Im Moment wird der Gesetzesentwurf der BMEL mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Die nächsten Schritte umfassen dann die Stellungnahme der Länder und Verbände zu dem Entwurf und die Notifizierung der EU-Kommission. Anschließend muss die Zustimmung des Bundeskabinetts, des Deutschen Bundestags und des Bundesrats erfolgen.5
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