Mehr Geld für Masseure und medizinische Bademeister, Studiengänge und Teilakademisierung für Physiotherapeuten – das sind Vorhaben des aktuellen Physiotherapieberufe-Reformgesetzes. Lest hier mehr.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Berufsausbildung in der Physiotherapie aktualisieren. Geplant sind eine teilweise Akademisierung und eine verpflichtende Ausbildungsvergütung. Das geht aus dem Entwurf für ein Physiotherapieberufe-Reformgesetz (PhyThBRefG) hervor.
So sollen die Qualität der Ausbildung verbessert, die Berufe zukunftsgerecht weiterentwickelt und attraktiver gestaltet werden. Ein Direktzugang zur Physiotherapie ist zunächst nicht vorgesehen. Auch die Vollakademisierung komme nicht in Betracht. Als Grund nennt der Entwurf neben der Größe der Berufs- beziehungsweise Ausbildungsgruppe, dass die Ausbildung unter anderem auch Menschen mit mittlerem Schulabschluss offenstehen solle.
Die geplante Teilakademisierung beinhaltet „einen berufsfachschulischen Beruf in der Physiotherapie, der mindestens dieselben Aufgaben in der Versorgung abdecken kann wie die bisherigen Berufe“. Zum anderen gehe es um eine Hochschulausbildung, „die darüberhinausgehende Kompetenzen umfasst“. Dies könnte „perspektivisch auch eine Heilmittelverordnung in der Physiotherapie im Direktzugang und Weiterentwicklungen im akademischen Bereich, insbesondere der Entwicklung weiterführender Masterstudiengänge, ermöglichen“.
Auch werde mit dem PhyThBRefG für die berufsfachschulische Ausbildung eine angemessene Vergütung verpflichtend eingeführt. Das gelte ebenso für die Ausbildung zu Masseuren und medizinischen Bademeistern. Das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) soll ersetzt werden. In seinem Entwurf schätzt das BMG, dass die Kosten der Ausbildungsvergütung von derzeit 110 Millionen Euro auf mindestens rund 441 Millionen Euro steigen. Basis der Rechnung ist die Zahl der aktuell bundesweit rund 24.390 Auszubildenden in der Physiotherapie. Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sollen zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden.
Der AOK-Bundesverband sieht diesen Teil des Entwurfs kritisch. „Im vorliegenden Gesetzesentwurf sind mit der Teilakademisierung und der Einführung einer angemessenen Ausbildungsvergütung zentrale Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Berufsbildes enthalten, die wir ausdrücklich begrüßen. Für solche gesamtgesellschaftlichen Aufgaben sollten aber nicht die Beitragszahler geradestehen – hier braucht es eine solidarische Finanzierung über Steuermittel“, erklärt der Verband. Die Vorsitzende des Verbands für Physiotherapie, Andrea Rädlein, erklärte: „Unser Ziel ist es, die Entwicklung in Richtung hochschulische Ausbildung weiter zu festigen.“
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung des AOK Bundesverbands.
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