Frauen nutzen DiGA deutlich häufiger als Männer, das Antioxidans Vitamin E schützt vor nicht-alkoholischer Fettleber – und wird die RSV-Impfung bald zur Kassenleistung? Diese und weitere News lest ihr hier.
Bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gibt es noch viel Luft nach oben – sie werden deutlich weniger genutzt als ursprünglich erwartet. Patienten brechen die Nutzung außerdem oft vorzeitig ab. Das ist das Fazit des aktuellen Arztreports der Barmer Krankenkasse, für den 1.700 Patienten und 1.000 Ärzten und Psychotherapeuten befragt wurden.
Am häufigsten werden DiGA laut Barmer zur begleitenden Therapie bei Störungen am Bewegungsapparat (rund 45.000 Genehmigungen) beantragt. Danach folgen Apps, die bei Adipositas, Tinnitus, Depression, Angst-, Schlaf- oder Erektionsstörungen sowie Migräne und Endometriose genehmigt werden. Allerdings sind DiGA noch nicht in allen Bevölkerungsgruppen abgekommen – Ärzte verordnen sie überwiegend Menschen im erwerbsfähigen Alter. Und auch bei den Geschlechtern unterscheidet sich das Nutzungsverhalten: Frauen stellen deutlich öfter Anträge für DiGA als Männer. Credit: BARMER-Arztreport 2024 Mehr als jede dritte DiGA wird von Hausärzten verschrieben. An ihnen hängt somit die Aufgabe, Patienten über Gesundheits-Apps aufzuklären. Von den befragten Medizinern fühlte sich aber etwa ein Drittel schlecht oder sehr schlecht informiert. Kritisiert wird, dass die Informationen zu einzelnen DiGA unzureichend seien. Die Barmer sieht hier das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Pflicht. „Die Informationen müssen in dem dortigen DiGA-Verzeichnis einheitlich und verständlich dargestellt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung. Unbeliebt sind DiGA bei Ärzten trotzdem nicht: 44,7 Prozent der Ärzte stufen die Möglichkeit, sie zu verordnen als gut oder sehr gut ein – lediglich 9,1 Prozent als schlecht oder sehr schlecht.
Es zeichnet sich ab, das DiGA von Patienten eher kurzzeitig genutzt werden: Von 1.700 Versicherten gaben 600 an, sie nach Ende des Verschreibungszeitraums nicht weiterzuverwenden. Und 230 Befragte nutzten die DiGA sogar weniger als einen Monat. Für viele Menschen seien DiGA immer noch „eine Blackbox“, so Barmer-Vorstandsvorsitzender Prof. Christoph Straub. „Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führen dazu, dass DiGA zurückhaltend verordnet werden und deren Einsatz oftmals vorzeitig abgebrochen wird.“ Für Kassen ist das problematisch: Zu kurz genutzte DiGA verursachten „Kosten ohne einen nennenswerten Nutzen“, kritisiert Straub. Er plädiert daher für einen Testzeitraum von 14 Tagen für Versicherte anstelle der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage.
In Deutschland leidet jeder vierte Erwachsene über 40 Jahren an einer nicht-alkoholischen Fettleber (NAFL). Besonders die schwere Form ist mit erhöhtem oxidativem Stress assoziiert. Deshalb stellten sich Forscher die Frage, welche Rolle Vitamin E – ein Antioxidans – bei der Erkrankung spielt und ob es möglicherweisen einen schützenden Effekt hat.
Dafür untersuchten sie 6.122 Personen, indem sie die Art und Höhe ihrer Vitamin E-Aufnahme bestimmten und die Lebergesundheit durch transiente Elastographie ermittelten. Anschließend korrigierten sie die Daten auf soziodemografische Eigenschaften wie Alter oder Rauchgewohnheiten. Die Ergebnisse zeigen, dass bei NAFL-Patienten die Vitamin-E-Aufnahme reduziert war und dass Personen mit höherer Vitamin-E-Aufnahme ein geringeres Risiko hatten, an einer NAFL zu erkranken.
Dieser Effekt konnte sowohl bei Menschen beobachtet werden, die Vitamin E nur über die Ernährung zu sich nahmen, als auch bei Personen, die Vitamin-E-Supplemente benutzten. Eine aktive Supplementierung konnte das Risiko, eine NAFL zu entwickeln, um 34 % senken. Der schützende Effekt war besonders stark ausgeprägt bei Menschen mit Hyperlipoproteinämie-Erkrankung, welche generell anfälliger für eine NAFL macht. Die Autoren schlussfolgern deshalb: „Eine Erhöhung der Vitamin-E-Quellen in der Ernährung ist vorteilhaft für die Prävention von NAFL, insbesondere bei Personen mit Hyperlipoproteinämie.“
Seit Ende August ist der RSV-Impfstoff Abrysvo® für Personen ab einem Alter von 60 Jahren und bei Schwangeren zur Prävention zugelassen. Obwohl die RSV-Impfung von diversen Fachgesellschaften empfohlen wird, können Ärzte den Piks bislang nur privat abrechnen. Denn die Impfung ist aktuell noch keine Pflichtleistung der Krankenkassen – eine offizielle STIKO-Empfehlung fehlt (DocCheck berichtete). Das könnte sich möglicherweise bald ändern. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die RSV-Impfung wird bis Mitte 2024 erwartet.
Kürzlich sei bekannt gegeben worden, dass die STIKO sich bis spätestens Sommer zur RSV-Impfung äußern wolle, wird ein Sprecher des Herstellers Pfizer zitiert. Wenn sie dann eine entsprechende Empfehlung gibt, könnte noch dieses Jahr eine allgemeine Kostenerstattung durch die Krankenkassen folgen. Zwar reicht eine STIKO-Empfehlung allein nicht aus, damit die Schutzimpfung zur Kassenleistung wird; sie sei aber der „erste entscheidende Schritt zur verpflichtenden Erstattung einer Impfung durch die gesetzlichen Krankenkassen“, so der Sprecher.
Gesetzlich Krankenversicherte haben erst dann einen Anspruch auf die Impfung, wenn sie in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wurde. Mit einer STIKO-Empfehlung würde das näher rücken: Die wissenschaftliche Grundlage für einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Schutzimpfungs-Richtlinie läge damit auf dem Tisch – und der Weg für Aufnahme der Impfung in Anlage 1 wäre frei.
Schon jetzt bieten einige Krankenkassen wie die Barmer, AOK Nordost sowie einige Betriebskrankenkassen die RSV-Impfung unabhängig vom G-BA-Therapiehinweis als Satzungsleistung an. Bis die STIKO-Entscheidung gefallen ist, können Ärzte ihren Patienten mit entsprechender Indikationsstellung raten, eine individuelle Kostenübernahme bei ihrer zuständigen Krankenkasse zu beantragen.
Tollwutimpfstoffe sind zur Zeit von einer globalen Knappheit betroffen. Schon Ende 2023 kam es auch in Deutschland zu Engpässen, vor allem bei dem Impfstoff Rabipur®. Das RKI rechnet mit einem Lieferengpass bis März.
Die Schweiz zieht nun Konsequenzen. Dort gibt es zwei Anbieter von Tollwutimpfstoffen, beide müssen seit Ende letzten Jahres auf ihre Pflichtlager zurückgreifen. Der Fachbereich Heilmittel der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) hat nun Auflagen beschlossen und die Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin wurde angepasst. Die Verordnung tritt am 26. Februar in Kraft und soll für zwei Jahre gültig sein. Sie sieht vor, dass der vorhandene Impfstoff aus den Lagern nur noch für die berufliche Prophylaxe (Tiermedizin und Tierpflege) oder zur Behandlung von Bissen verwendet werden darf. „Während der schweren Mangellage werden für [die Reisemedizin] keine Impfstoffe aus den Pflichtlagern abgegeben. Damit wird gewährleistet, dass für die zwei lebenswichtigen Indikationen die benötigten Impfstoffe zur Verfügung stehen“, schreibt die zuständige Behörde.
Eine vorbeugende Tollwutimpfung wird für Reisen in Länder mit hohem Risiko empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Mit freier Ware könne diese weiterhin erfolgen. Die Impfstoffe aus den Pflichtlagern werden jedoch nur in kleinen Mengen abgegeben, um sicherzustellen, dass sie wirklich nur für die lebenswichtigen Indikationen verwendet werden. Die Schweizer Behörden erwarten eine Entspannung der Lage erst in rund zwei Jahren.
Deutschland gilt seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut, obwohl hier Fledermäuse als Reservoir gelten. Auch hierzulande meldet das RKI: „Bei mangelnder Impfstoffverfügbarkeit sollte die Indikation für die präexpositionelle Impfung möglichst streng gestellt und das potenzielle Expositionsrisiko genau geprüft werden.“ Mehr Infos zum Umgang mit Impfung und Postexpositionsprophylaxe (PEP) während der Engpässe findet ihr hier.
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