Aufgrund von Formfehlern sorgen Kassenrezepte immer wieder für Ärger – und GKVen greifen zur Retax-Keule. Zwar führen Einsprüche in vielen Fällen zum Erfolg. Vertreter der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg gehen jetzt mit Infomaterial für Praxen einen Schritt weiter.
Retaxationen aufgrund von Formfehlern sorgten auch im Kammerbezirk Baden-Württemberg für Ärger. Zuletzt hatte das Bundessozialgericht bestätigt, Kassen dürften in entsprechenden Fällen jegliche Vergütung einbehalten (Az. 1 BvR 3571/13 und 1 BvR 3572/13). Grund genug für Standesvertreter, eine Resolution gegen drakonische Maßnahmen mancher GKVen zu verhängen.
Dazu einige Zahlen: Im letzten Jahr nahm der Landesapothekerverband Baden-Württemberg 2.850 Retaxationsvorgänge unter die Lupe, das entsprach 5.225 Kassenrezepten. Das Gesamtvolumen belief sich auf mehr als eine halbe Million Euro. Im Zuge von teils aufwändigen Einspruchsverfahren gelang es, knapp 400.000 Euro für Apothekenleiter einzutreiben. Damit entbehrten drei von vier Retaxationen jeder Grundlage. Standesvertreter haben aber noch weitere Ideen.
Jetzt wenden sich Vertreter der LAK direkt an Ärzte. Speziell im Notdienst sei es zu einer großen Zahl an falsch ausgestellten Rezepten gekommen, heißt es in der Mitteilung. Als Grund vermuten Apotheker, dass ständig wechselnde Ärzte in Notdienstpraxen möglicherweise Schwierigkeiten mit der Hardware und der Software hätten. Deshalb geben sie ihnen jetzt einen Katalog mit Empfehlungen an die Hand.
Das beginnt mit Angaben zur Arzt- und Betriebsstättennummer. Apothekern kommt hier eine gewisse Prüfpflicht zu, um beispielsweise Fälschungen zu erkennen, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 9 KR 192/11). Das Aut-idem-Kreuz ist auch nicht ohne Tücke: Zuletzt urteilte das Sozialgericht Koblenz, dass in diesem Fall keine Reimporte und Originalarzneimittel nicht mehr gegeneinander austauschen dürfen (Az. S 13 KR 379/13). Weiter geht es mit Angaben zum Präparat wie der Wirkstoffstärke und der Menge. Arztstempel und Unterschrift dürfen ebenfalls nicht fehlen. Die Telefonnummer muss zwar nicht genannt werden, hilft Apothekern jedoch bei Rückfragen. Bleibt zu hoffen, dass durch entsprechende Informationen einige Fehler in Zukunft vermieden werden.