Alarmierender Anstieg von lebensbedrohlichen Streptokokken-Infektionen in Japan, erstes Medikament zur Behandlung der nichtalkoholischen Fettleber und – sind die Pläne zur Krankenhausreform verfassungswidrig? Diese News gibt’s im Schnelldurchlauf.
In Japan erreichen die Fälle lebensbedrohlicher Streptokokken-Infektionen aktuell Rekord-Werte. Die Gesundheitsbehörden stehen vor einem Rätsel – denn die genauen Gründe für die ungewöhnlich starke Ausbreitung sind noch nicht geklärt. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2024 wurden bereits 378 Fälle des Streptokokken-induzierten toxischen Schocksyndroms (STSS) registriert, berichtete The Guardian. Als Vergleichswert: Im gesamten Jahr 2023 waren es 941 Infektionen in Japan. Es wird erwartet, dass die Zahl der diesjährigen Fälle noch deutlich höher liegen wird.
STSS ist eine seltene, aber potenziell tödliche Erkrankung. Ausgelöst wird sie meist durch Bakterien der Gruppe Streptococcus pyogenes – oder A-Streptokokken. Übertragen werden sie durch eine Tröpfchen- oder Schmierinfektion. Typische Symptome sind Fieber, Muskelkrämpfe, ein niedriger Blutdruck, Erbrechen und Übelkeit. In schweren Fällen kann es zu Organversagen und Nekrosen kommen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) verlaufen etwa 30 Prozent der SSTS-Fälle tödlich. Wegen des raschen Verlaufes der Erkrankung ist eine frühzeitige Diagnose besonders wichtig, um eine effektive intensivmedizinische Behandlung durchführen zu können.
Bestätigte Fälle von STSS soll es in 45 der insgesamt 47 japanischen Amtsbezirke geben. Obwohl ältere Menschen als stärker gefährdet gelten, führt der Gruppe-A-Stamm laut der japanischen Gesundheitsbehörde National Institute of Infectious Diseases (NIID) zu mehr Todesfällen bei jüngeren Patienten unter 50 Jahren. So starben von den 65 Patienten unter 50 Jahren, die zwischen Juli und Dezember die STSS-Diagnose erhielten, 21 Personen – etwa ein Drittel.
Erklären können sich Experten die starke Ausbreitung der bakteriellen Infektion noch nicht genau. „Es gibt immer noch viele unbekannte Faktoren hinsichtlich der Mechanismen hinter schweren und plötzlichen Formen von Streptokokken-Infektionen und wir sind bisher nicht in dem Stadium, in dem wir sie erklären können“, teilt das NIID mit.
„Sehr besorgt“ äußerte sich Ken Kikuchi, Professor für Infektionskrankheiten an der Tokyo Women‘s Medical University. Er glaubt, dass Post-Pandemie-Effekte verantwortlich sein könnten: Mit dem Ende der Corona-Beschränkungen hätten die Menschen Verhaltensweisen zur Vermeidung von Infektionen, wie regelmäßige Handdesinfektionen, aufgegeben. Aktuell empfiehlt das japanische Gesundheitsministerium, wieder die gleichen Hygienemaßnahmen zu treffen, die bereits während der Pandemie galten.
Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat erstmals ein Medikament zur Behandlung der nichtalkoholischen Fettleber (NAFL) zugelassen. Resmetirom ist ein selektiver Agonist des Schilddrüsenhormonrezeptors ß, der den Metabolismus von Fettsäuren stimuliert. In einer Phase-2-Studie konnte der Hersteller Madrigal Pharmaceuticals bereits zeigen, dass Resmetirom die Leberfettwerte signifikant reduziert.
Nun legte der Hersteller mit einer Phase-3-Studie nach. Diese beinhaltete 966 US-Amerikaner, die über 52 Wochen 80 mg Resmetirom, 100 mg Resmetirom oder Placebo einnahmen. Die Ergebnisse zeigten eine deutliche Reduzierung der Hepatitis bei 26 % in der 80 mg-Gruppe und bei 30 % in der 100 mg-Gruppe, sowie eine Reduzierung der Fibrose bei 24 bzw. 26 % der jeweiligen Gruppen. Daraufhin erteilte die FDA eine Zulassung für Patienten mit moderater bis schwerer NAFL. Sie verpflichtete den Hersteller aber auch, weitere Langzeitdaten nachzuliefern.
Inwieweit die Ergebnisse allerdings auf andere Länder übertragen werden können, bleibt abzuwarten, denn die vorliegenden Studien beschränken sich bisher vor allem auf weiße US-Amerikaner. „Madrigal ist ein kleines Unternehmen und hat sich dafür entschieden, sich bei seinen Versuchen auf einen begrenzten geografischen Bereich zu konzentrieren“, erklärte ein Sprecher der Firma. Experten rechnen aber damit, dass jetzt, nach der FDA-Zulassung, Studien mit diverseren Bevölkerungsgruppen folgen werden. Ein Antrag zur Zulassung liegt inzwischen auch der EMA vor.
Der lang erwartete neue Krankenhausreformentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist da – und stößt auf eine geballte Ladung Kritik. Vor allem Kassen, Gewerkschaften und Opposition zeigen sich empört, was die Finanzierung betrifft. Denn: Die Reform dürfte vor allem für gesetzliche Krankenkassen teuer werden. Lauterbach plant, dass der größte Teil der Kosten von mindestens 50 Milliarden Euro neben den Ländern fast ausschließlich von den gesetzlichen Krankenkassen gestemmt wird. Damit führt wohl kein Weg an steigenden Beiträgen für Millionen Beschäftigte vorbei.
„Der jetzt vorgelegte Vorschlag zur Finanzierung des Transformationsfonds ist ein verteilungspolitischer Irrweg mit fatalen Folgen“, so das Fazit von DAK-Chef Andreas Storm gegenüber der Augsburger Allgemeinen. Er hält die Finanzierung für verfassungsrechtlich nicht haltbar. Für ihn sind die Pläne „klassische Umverteilung von unten nach oben“. Die Privatversicherten und die Beamten überhaupt nicht heranzuziehen, sei völlig inakzeptabel. Gesetzliche Krankenkassen sollen ab 2026 für zehn Jahre verpflichtet werden, jährlich 2,5 Mrd. für den Transformationsfonds zu zahlen.
Für Kassen und Beitragzahler sei das unzumutbar: „Der Bund kann sich bei dieser gesamtgesellschaftlichen Herkulesaufgabe nicht einfach aus der Affäre ziehen, sondern muss mit Mitteln aus dem eigenen Haushalt seinen Beitrag leisten“, kritisierte die BKK in einem Statement.
Aber auch die Kliniken sind alles andere als begeistert – sie vermissen im Entwurf einen kurzfristigen Inflationsausgleich. Die DKG zieht hart ins Gericht: Das von Lauterbach gemachte Versprechen zur Existenzgarantie entpuppe sich mit dem Entwurf „als Nullnummer“. Das Konzept der Vorhaltefinanzierung bleibe ohne Änderung gegenüber dem Arbeitsentwurf und damit wirkungslos im Gesetzespaket bestehen.
Dazu DKG-Vorstand Dr. Gerald Gaß in einer Pressemitteilung: „Es gibt keine Regelung, die die Landesbasisfallwerte oder die Psychiatrieentgelte in diesem Jahr maßgeblich anheben würde. Die Vorschläge für die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerung werden den Krankenhäusern nach Angaben im Gesetzentwurf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag bringen. Wer das in Relation zu den 500 Millionen Euro Defizit stellt, die die Kliniken jeden Monat durch die inflationsbedingten Kostensteigerungen verbuchen, sieht, dass diese Regelung nicht hilft.“
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen bei den Erlösen würden den kalten Strukturwandel kurzfristig nicht aufhalten – und mittelfristig keine Existenzgarantie für kleine Krankenhäuser in der Fläche bieten. So gehe das Kliniksterben weiter.
Andrew Ullmann, der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, verteidigte das Vorgehen: „Ein Krankenhaussterben wird es nur geben, wenn wir die notwendigen Reformen verschleppen.“ Die Bundesländer seien „über Jahre hinweg ihrer Investitionsverpflichtung kaum nachgekommen und haben bei der Krankenhausplanung teilweise versagt", so Ullmann. Aus diesem Grund sei die Ampel-Koalition jetzt gezwungen, durchzugreifen.
Wie geht es jetzt weiter? Im nächsten Schritt sieht der Gesundheitsminister eine Anhörung der Länder zum Gesetzentwurf vor. Spätestens am 24. April soll das Bundeskabinett dann zustimmen. Die Umsetzung ist für den 1. Januar 2025 geplant.
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