Eine Therapie mit Medizinalcannabis kann für Schwerkranke sehr sinnvoll sein und das Sozialgesetzbuch hält fest, dass die Kostenübernahme einer solchen Therapie durch die Krankenkassen nur in begründeten Fällen abgelehnt werden darf.1 Dennoch wird aktuell nur etwa jeder 3. Antrag überhaupt genehmigt.2 Wie kann das sein?
Eine Untersuchung der BARMER zeigt, dass es deutliche, regionale Unterschiede gibt. So ist Bayern das Bundesland, wo die meisten Anträge bewilligt werden.2 Als Begründung wird angegeben, dass es in München seit den 1990er Jahren einen Forschungsschwerpunkt gibt und die Behandelnden sich daher gut mit der Formulierung solcher Anträge auskennen würden.2
Ein genauer Blick auf das Prozedere und benötigte Knowhow für einen solchen Antrag, scheint also längst überfällig zu sein.
§ 31 Absatz 6 des Sozialgesetzbuches (SGB V) beschreibt die Voraussetzungen, nach denen ein Antrag gestellt werden soll.¹ Schwerkranke Menschen haben Anspruch auf eine Therapie mit Medizinalcannabis - dafür müssen allerdings folgende 3 Bedingungen erfüllt sein:
Im Antrag müssen alle Angaben zu den Versicherten gemacht werden und ob es sich um eine palliative oder Anschlusstherapie von bereits im Krankenhaus begonnener Medizinalcannabis-Behandlung handelt. Es muss neben der Nennung des exakten Produkts auch die Anwendung, Darreichungsform und der THC-Gehalt genannt werden.3
Ebenso muss die zu behandelnde Erkrankung und das Behandlungsziel, die aktuelle Medikation, die bisherige Behandlungsgeschichte der Erkrankung, potentielle Alternativtherapien, eine Begründung über das Nebenwirkungs-Nutzen-Verhältnis und die erwartete Auswirkung der Behandlung ausführlich dokumentiert werden. Befundunterlagen, Krankenhausberichte und die Benennung von aktueller Fachliteratur, die für den Einsatz von Medizinalcannabis eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf annehmen lässt, sollte ebenfalls im Antrag erfolgen.3 Nicht ganz ohne, oder?
Zum Glück gibt es hilfreiche Online-Tools und eines davon wird im Folgenden etwas genauer beleuchtet.
Um die Kostenerstattungsanträge von Cannabisarzneimitteln (CAM) für alle Beteiligten zu erleichtern, gibt es von Copeia eine interaktive Web-App, bei der mit wenigen Klicks das Ausfüllen der Fragebögen erfolgen kann.
Abb 1: Ausschnitt aus dem CAM Antrag von Copeia
Der Fragebogen passt sich individuell an die getätigten Angaben an, so dass ein zielgerichteter Antrag entsteht. Sollte dennoch bei den zur Auswahl stehenden Textbausteinen, z.B. bei der bisher eingenommenen Medikation, eine Ergänzung erforderlich sein, können jederzeit Freitextfelder aktiviert werden, um den Antrag mit mehr relevanten Informationen zu füllen. Informationsgrafiken zeigen die Bioverfügbarkeit von THC der verschiedenen Arzneimittel an, so dass eine fundierte Entscheidung über die gewünschte Wirksamkeit und Dauer, z.B. zur akuten Symptomlinderung, getroffen werden kann.
Zusätzlich beinhaltet die App auch Datenbanken zu den aktuell verfügbaren Medizinalcannabisprodukten, sowie eine Dosierungsempfehlung. Ebenso kann die Web-App, in Abhängigkeit der gewählten Indikation, relevante Literatur vorschlagen, was die Suche deutlich erleichtert und Zeit spart. Falls darüber hinaus weitere Fachliteratur angefügt werden soll, kann zusätzlich eine ausführliche Recherche über die Web-App erfolgen.Am Ende kann der Antrag ausgedruckt, oder lokal auf dem Rechner gespeichert werden, die Inhalte können nachträglich in Word formatiert und z.B. in den praxiseigenen Briefbogen eingefügt werden.
So wird die Antragstellung für alle Beteiligten deutlich vereinfacht, in ihrer Form vereinheitlicht und dennoch auf die Erkrankten und ihre Situation individualisiert. Wenn Sie mehr über die Web-App von Copeia erfahren, oder direkt Ihren ersten Antrag stellen wollen, klicken Sie hier.
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