Das Kölner Verwaltungsgericht sprach nun drei Klägern das Recht zu, Cannabis im Eigenanbau zu kultivieren. Die Schmerzpatienten hatten gegen die Ablehnung entsprechender Anträge beim BfArM Klage erhoben, da sie die Kosten für den Cannabis-Erwerb nicht selbst erbringen könnten.
Insgesamt hatte das Verwaltungsgericht Köln über fünf Klagen zu entscheiden. Bei allen Klägern handelt es sich um Patienten mit chronischen Schmerzen, denen bereits zuvor ein Erwerb und Konsum von Cannabisblüten aus therapeutischen Gründen zugestanden wurde. Im Gerichtsverfahren ging es nun um die Frage, ob die Kläger diese Cannabisblüten auch im Eigenanbau heranzüchten dürften, da ihnen, laut Klage, die finanziellen Mittel fehlten, um den Cannabis-Erwerb zu tätigen. Auch die Krankenversicherungen lehnten eine Kostenübernahme in den verhandelten Fällen ab. Das BfArM hatte die entsprechenden Anträge aller Kläger zuvor abgelehnt.
Das BfArM wurde nun in drei von fünf Klagefällen dazu aufgefordert, die Anträge nochmals zu bewerten. Die weiteren Klagen blieben ohne Erfolg. Das Gericht wies in seiner Urteilsverkündung aber auch explizit darauf hin, dass, was den Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken betrifft, immer einzelfallabhängig zu bewerten und entscheiden sei. Auch sollten die Anbaubedingungen durch klare Auflagen festgelegt werden. Zudem müsse ein Zugang Dritter zu den Räumen, die dem Eigenanbau dienten, ausgeschlossen werden. Das Gericht sah dies in einem der verhandelten Fälle als nicht gegeben an. Eine weitere Klage wurde abgewiesen, da das Verwaltungsgericht Zweifel daran äußerte, dass der betreffende Kläger alle sonstigen Behandlungoptionen bereits ausgereizt habe. Nun ist das BfArM am Zug, da in allen Verfahren noch Berufungsanträge gegen die Urteile möglich und zulässig sind. Diese würden dann jedoch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt.