Nahen die schönsten Wochen des Jahres, sehen sich Apotheker und Ärzte mit zahlreichen Anfragen chronisch kranker Menschen konfrontiert. Dank der modernen Medizin gibt es nur noch wenige Einschränkungen. Reisen mit BtMs, Immunsuppressiva oder mit Sauerstoff sollten trotzdem gut vorbereitet werden.
Dünne Luft über den Wolken: Bereits Inlandsflüge führen zu physikalischen Verhältnissen, wie sie auf zirka 1.500 Metern Höhe vorkommen, bei Langstreckenflügen entspricht der Luftdruck sogar 2.400 Metern Höhe. Das kann zu 25 Prozent weniger Sauerstoffsättigung führen. Und so erleiden COPD-Patienten auf Flugreisen sechs mal häufiger Anfälle von Atemnot als Gesunde.
Das muss nicht sein, falls sich Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie gut vorbereiten. Manche Fluggesellschaften bieten Druckflaschen leihweise an, andere erlauben das Mitführen eigener Systeme. Sauerstoffkonzentratoren stellen eine mögliche Alternative dar. So oder so bleibt der Papierkrieg nicht aus: Fluggesellschaften fordern von Patienten mit Lungenerkrankungen ärztliche Flugtauglichkeitsbestätigungen, dokumentiert über MEDIF-Vordrucke (Medical Information Form). Entsprechende Formulare stellt die jeweilige Airline selbst bereit. Das Papier hat nicht älter als zwei Wochen zu sein und muss spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt vorliegen. Hinzu kommt ein Sauerstoffpass, um den Bedarf zu dokumentieren. Falls Patienten selbst Geräte mitführen, wird die Airline prüfen, ob Sicherheitsbedenken bestehen. Jenseits aller Technik raten Lungenärzte, sich möglichst wenig im Flugzeug zu bewegen – anders als bekannte Empfehlungen zur Thromboseprophylaxe.
Nicht nur Menschen mit Lungenerkrankungen sind gründlich zu beraten. Wer eine Organtransplantation überstanden hat, möchte die neu gewonnene Freiheit ebenfalls auskosten. Lebendimpfstoffe, wie sie beispielsweise gegen Typhus zum Einsatz kommen, sind kontraindiziert. Ärzte greifen besser zu Polysaccharid-Totimpfstoffen. Um bei Hepatitis B eine hohe Impfantwort zu erzielen, haben sich Adjuvanzien oder doppelte Impfdosen bewährt. Der Schutz reicht aus, falls Anti-HBs-Titer über 100 IU/l liegen. Inwieweit Booster-Impfungen bei Hepatitis A zum Erfolg führen, ist noch unklar. Bleibt als Option, HAV-Immunglobuline zu verabreichen. Bei Influenza-Impfungen sollten Ärzte an Auffrischungen denken, was frühestens sechs Monate nach der Organtransplantation möglich ist. Als besonders kritisch gelten Pharmaka zur Malariaprophylaxe, da Calcineurininhibitoren mit entsprechenden Präparaten interagieren. Für Kortikosteroide oder Mycophenolat-Mofetil gibt es keine entsprechenden Hinweise. Bleibt noch, konservative Maßnahmen auszureizen. Hier sind Repellents, Moskitonetze, imprägnierte Textilien sowie der Aufenthalt in klimatisierten Räumen zu nennen.
Wer an Autoimmunerkrankungen leidet, sollte ebenfalls vor einer Reise mit Heilberuflern sprechen. Mehreren Studien zufolge erkranken Patienten, die Kortikosteroide einnehmen, dosisabhängig bis zu 40 Mal häufiger an Infektionen. Unter Kombinationen wie Kortikosteroiden plus Calcineurininhibitoren kommt es zur weiteren Steigerung. In vielen Fällen sind Lebendimpfstoffe tabu, lediglich bei Prednisolon-Äquivalenzdosen unter 20 mg/kg/Tag bestehen entsprechende Möglichkeiten. Nach Absetzen der Medikation müssen Ärzte Wartezeiten von mindestens einem Monat (höher dosierte Kortikosteroide), drei Monaten (Methotrexat, Azathioprin) oder sechs Monaten (Biologicals) einhalten, berichtet das Robert-Koch-Institut. Patienten, die mit TNF-α-Inhibitoren behandelt werden, haben vor allem mit logistischen Problemen zu kämpfen. Bei längeren Reisen werden sie die Kühlkette kaum aufrecht erhalten, und vor Ort sind entsprechende Präparate nicht immer verfügbar. Hinzu kommt, dass TNF-α-Inhibitoren Mycobacterium-tuberculosis-Bakterien (re)aktivieren.
Gehen Patienten mit HIV auf große Fahrt, lohnt ein Apell an deren Compliance. Kanadische Wissenschaftler fanden heraus, dass bis zu 45 Prozent ihre Therapie urlaubsbedingt unterbrechen oder vernachlässigen. Die Verwendung von Kondomen ist auch keine Selbstverständlichkeit – bei neuen Sexualkontakten verwendet nur jeder Zweite konsequent Gummis. Übliche Lebendimpfungen gelten bei CD4-Zellzahlen über 500/μl als unproblematisch. Schwieriger wird die Sache bei fortgeschrittenen Stadien. Betroffene erkranken an vergleichsweise seltenen Leiden wie der Histoplasmose, der kutanen Leishmaniose, der Neurozystizerkose und vielen mehr.
Damit nicht genug: Wer auf BtMs angewiesen ist, muss noch lange nicht zu Hause bleiben. Informationen kommen von der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Wer für bis zu 30 Tage in Staaten des Schengener Abkommens reist, darf Arzneimittel zur persönlichen Verwendung unter einigen Voraussetzungen mitnehmen. Patienten benötigen eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens sowie eine Bescheinigung durch die oberste Landesgesundheitsbehörde. Für andere Reiseziele hat das Internationale Suchtstoffkontrollamt (International Narcotics Control Board, INCB) wichtige Hinweise veröffentlicht. Patienten sollten eine vom Arzt ausgestellte mehrsprachige Bescheinigung mit sich führen, inklusive Angaben zum Wirkstoff und zur Dosierung. Das Dokument muss ebenfalls von obersten Landesgesundheitsbehörden beglaubigt werden. Bei Substitutionspatienten wird die Sachlage weitaus schwieriger, da Methadon, Levomethadon und Buprenorphin nicht in allen Ländern zugelassen sind. Hier hilft nur, bei diplomatischen Vertretungen nachzufragen oder das Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik (INDRO) zu kontaktieren.