Seit Januar besteht für die Meningokokken B-Impfung eine offizielle STIKO-Empfehlung. Eine Abrechnungsziffer gibt es aber immer noch nicht – für gesetzlich Versicherte ist das ein Problem.
Seit Januar ist sie nun offizielle Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO): Die Meningokokken B-Impfung. Bereits ab dem Säuglingsalter ist sie in das Impfschema implementiert – geimpft wird zweimal: mit zwei und vier Monaten, sowie ein drittes Mal nach dem ersten Geburtstag. Bezahlt wird sie dennoch weiterhin nur auf komplizierte Weise.
Der Weg von einer Impfempfehlung hin zur problemlosen Impfung „auf Versichertenkarte“ ist ein langer Prozess. Hoffen wir, dass er nicht länger dauert als die Entscheidung der STIKO, die Meningokokken-B-Impfung zu empfehlen.
Sobald die STIKO ihre Empfehlung abgibt, sollte einer logistisch unkomplizierten Impfung in den Arztpraxen nichts mehr im Wege stehen. Für Privatversicherte gilt das auch in aller Regel: Die meisten Privatkassen und Beihilfen erstatten Impfungen, sobald sie von der Kommission empfohlen sind. Dies wird meist so vertraglich zugesichert. Für gesetzlich Krankenversicherte ist das aber nicht so.
Zum einen muss der Impfstoff selbst in die Arztpraxen gelangen. Bei den etablierten Impfungen bevorraten sich die Arztpraxen mit den Impfstoffen, das heißt die Ampullen werden über „Sprechstundenbedarf“ bestellt. Die Kosten hierfür übernehmen automatisch die Krankenkassen. Wir reichen „Sprechstundenbedarfsrezepte“ (hier als Impfstoffrezept) an lokale oder Versandapotheken und erhalten den Impfstoff zur Lagerung in unserem Impfkühlschrank. Hierbei können große Mengen auf einmal bestellt werden, die Rezepte werden nicht auf den Einzelnamen des Impflings ausgestellt.
Die Patienten kommen in die Praxis und werden geimpft. Die Aktion des Impfens können wir dann über eine entsprechende Abrechnungsziffer des EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab) bei der Kassenärztlichen Vereinigung unseres Bundeslandes einreichen, das Honorar wird uns dann (übrigens ein halbes Jahr später, anderes Thema) erstattet.
Aktuell ist die Meningokokken-B-Impfung zwar eine offizielle Empfehlung, aber es gibt noch keine Abrechnungsziffer und auch noch keine Möglichkeit des Bezugs über Sprechstundenbedarf. Die Voraussetzung hierfür wäre eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Diese findet jedoch nicht automatisch statt.
Ein erster Schritt ist jedoch die Veröffentlichung der Impfempfehlung im Bundesanzeiger – das ist nun erfolgt. Mit diesem Schritt sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Impfung (Arztleistung und Impfstoff) zu erstatten. Der Marktwert des Impfstoffs ist dabei festgelegt, die Arztleistung kann zum jetzigen Zeitpunkt jede Praxis selbst als „individuelle Gesundheitsleistung“ IGeL festlegen. Üblich ist hier ein Honorar zwischen 20 und 40 Euro. Die Patienten, also die Eltern, müssen die Kosten selbst übernehmen und dann bei der Krankenkasse einreichen, um sie erstattet zu bekommen. Der Impfstoff wird als Privat-Rezept auf den Einzelnamen ausgestellt, die Kosten des Impfstoffes müssen ebenfalls die Eltern vorstrecken und auf Erstattung hoffen.
Da die Impfung seit über zehn Jahren auf dem Markt ist, als Indikationsimpfung (also bei chronischen Erkrankungen) schon lange empfohlen wird und die allgemeine Impfempfehlung schon lange in der STIKO kreiste, frage ich mich, warum die Erstattung nicht in einem Handstreich möglich ist. Die entsprechenden Impfziffern und Modalitäten müssen doch schon lange in den Schubladen liegen.
Nun – da geht es um viel Geld. Es geht um Verhandlungen der Erstattung der Arztkosten zwischen Ärzten und Krankenkassen. Es kursieren Gerüchte, dass die Impfleistung lediglich mit acht Euro vergütet werden soll, obwohl der Aufwand der Beratung bei einer neuen Impfung viel höher ist als bei etablierten Impfungen. Im Moment erhalten die Ärzte bei der o. g. IgeL-Leistung deutlich mehr Geld.
Also wundert euch nicht, wenn es in der Kinder- und Jugendarztpraxis im Moment noch etwas komplizierter zugeht, ihr Privaterklärungen unterschreiben müsst und vielleicht sogar den Impfstoff selbst mitbringen müsst: Die bürokratischen Mühlen mahlen langsam.
Bildquelle: CDC, Unsplash