Ist Handystrahlung krebserregend, macht Verstopfung herzkrank und wieso ändert der G-BA die Schutzimpfungsrichtlinie? Diese News gibt’s hier im Schnelldurchlauf.
Die WHO gibt Entwarnung: Die bisher größte Studie zum Thema hat keinen Zusammenhang zwischen Handystrahlung und dem Risiko für das Auftreten von Gehirntumoren gefunden. Das systematische Review, das von der WHO in Auftrag gegeben und von der Australian Radiation Protection and Nuclear Safety Agency (Arpansa) geleitet wurde, beinhaltete 63 Beobachtungsstudien, die zwischen 1994 und 2022 durchgeführt wurden. Die Forscher fokussierten sich dabei auf Tumoren des zentralen Nervensystems, darunter Gehirn, Meningen und Hypophyse, sowie Tumoren der Speicheldrüsen.
Die Untersuchung zeigte keinen Gesamtzusammenhang zwischen der Nutzung von Smartphones und Krebs. Selbst wenn Menschen ihr Mobiltelefon 10 Jahre oder länger nutzen oder am Tag viel Zeit damit verbrachten, konnten die Forscher keinen Zusammenhang feststellen. „Ich bin ziemlich zuversichtlich, was unsere Schlussfolgerung angeht. Und was uns sehr zuversichtlich stimmt, ist, dass die Hirntumorrate trotz des sprunghaften Anstiegs der Mobiltelefonnutzung stabil geblieben ist“, erklärt Prof. Ken Karipidis, Hauptautor und stellvertretender Direktor der Arpansa-Abteilung für die Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen.
Obwohl bereits viele Risikofaktoren für das Auftreten eines schweren kardialen Ereignisses bekannt sind, werden immer wieder potenzielle Kandidaten gefunden. Neu im Bunde: die Verstopfung. Eine Forschergruppe aus Großbritannien konnte in einer groß angelegten Studie (n = 23.814) eine signifikante Assoziation zwischen Obstipation und dem Risiko für das Auftreten eines major adverse cardiac event (kurz MACE) beobachten (OR = 2,15). Die Assoziation konnte auch in den Subgruppen (Herzinsuffizienz, ischämischer Schlaganfall und akutes Koronarsyndrom) festgestellt werden.
Patienten mit Hypertonie und Obstipation schienen im Vergleich zu Hypertonikern ohne Obstipationsbeschwerden ebenfalls ein signifikant erhöhtes Risiko für das Auftreten eines MACE aufzuweisen (OR = 1,68). Wie genau der pathophysiologische Zusammenhang funktioniert, bleibt noch Gegenstand der Forschung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst, um eine einmalige Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für bestimmte Altersgruppen zur Kassenleistung zu machen. Diese Impfung ist nun für alle gesetzlich Versicherten ab 75 Jahren sowie für Risikogruppen ab 60 Jahren vorgesehen. Die Impfstoffe sind seit 2023 verfügbar und sollen vor der RSV-Saison verabreicht werden. Es ist derzeit eine einmalige Impfung, da noch keine Daten zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen vorliegen. Der G-BA prüft zudem, ob auch der neu zugelassene mRNA-Impfstoff in die Empfehlungen aufgenommen wird.
Zusätzlich hat der G-BA die Impfempfehlungen zur saisonalen Grippe aktualisiert, basierend auf der Empfehlung der WHO und der Ständigen Impfkommission (STIKO). Ab der Grippesaison 2025/26 sollen bevorzugt Dreifach-Impfstoffe verwendet werden, wobei Totimpfstoffe empfohlen werden. Sollte ein Dreifach-Impfstoff nicht verfügbar sein, können auch Vierfach-Impfstoffe zum Einsatz kommen. Diese Änderungen schaffen eine verlässliche Grundlage für die Impfstoffbeschaffung und Planung der kommenden Grippesaison. Die Beschlüsse treten voraussichtlich im Oktober 2024 in Kraft.
Bildquelle: erstellt mit Midjourney