Nachdem Apotheker vor dem Bundessozialgericht erfolglos gegen Nullretaxationen klagten, scheiterten sie auch mit einer Verfassungsbeschwerde. Jetzt machen Unionspolitiker klar, dass es auch keine Gesetzesänderung geben wird. Krankenkassen haben qausi den Retax-Jackpot geknackt.
Vor fast einem Jahr fällte das Bundessozialgericht ein umstrittenes Urteil: Sollten Apotheker gemäß Paragraph 129 des fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht das rabattierte Arzneimittel abgeben, ist eine Nullretaxation legitim. Geklagt hatten zwei Kollegen. Daraus entwickelte sich ein Musterprozess zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der Techniker Krankenkasse (TK). Im Vorfeld fällten Sozialgerichte in Lübeck und Kiel unterschiedliche Urteile dazu. Davon ließ sich aber niemand entmutigen.
Vielmehr zogen Apotheker nach Karlsruhe. Beim Bundesverfassungsgericht argumentierten sie mit Einschränkungen ihrer Berufsfreiheit – und mussten eine neuerliche Niederlage hinnehmen: Die Zweite Kammer des Ersten Senats lehnte ihre Klage ab, da keine Grundrechte tangiert würden. In der Begründung heißt es, Apotheker hätten durch Verstöße gegen das Substitutionsgebot „ihre öffentlich-rechtliche Leistungspflicht nicht erfüllt“. Das schließe jegliche Vergütung aus, so die Richter.
Jetzt blieben nur noch Appelle an die Politik. „Wenn der Apotheker den Patienten beraten, an ihn ein Arzneimittel abgegeben und ihn damit pharmazeutisch korrekt versorgt hat, darf er dafür doch nicht auch noch hart bestraft werden. Da er lediglich das Arzneimittel eines anderen Herstellers ausgewählt hat, müsste in jedem Fall wenigstens der Wareneinsatz erstattet werden“, sagte DAV-Chef Fritz Becker. Ihm ist klar, dass es eine „belastbare bundeseinheitliche Lösung des Problems“ nur gibt, sollte die Bundesregierung intervenieren. Daraufhin schrieb Kathrin Vogler, Gesundheitsexpertin der Linken, an die Bundesregierung. Sie wollte wissen, welche Rückschlüsse Schwarz-Rot aus den höchstrichterlichen Urteilen zieht. Annette Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, sprach klare Worte. Momentan gebe es keinen Grund für die Bundesregierung, Gesetzesänderungen in die Wege zu leiten. Dazu Vogler: „Wenn Krankenkassen den Apothekern trotz erbrachter Leistung den Erstattungsbetrag bis auf null kürzen, ist dies nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein falsches Signal, aus dem Heilberuf der Apotheker nur noch Kostenverwalter zu machen.“ Sie kritisiert im gleichen Atemzug „intransparenten Rabattverträge“ und fordert deren Abschaffung – zu Gunsten erweiterter Festbetragsregelungen.