Am 1.1.2025 tritt ein neuer Tarifvertrag für MFA in Kraft. Der alte Tarifvertrag wurde zum 31.12.2024 gekündigt. Diesmal ist nicht nur der Gehaltstarifvertrag MFA betroffen. Auch beim Manteltarifvertrag für medizinische Fachangestellte gibt es Änderungen.
Das Tarifgehalt erhöht sich um 3,85 % zum Jahresbeginn. Damit erhalten MFA zu Beginn ihrer Karriere mindestens 2.803,95 Euro. Der Spitzenverdienst für erfahrene MFA mit über 29 Berufsjahren liegt zwischen 3.323,20 und 4.718,94 Euro für 2025. Im Jahr 2026 steigt der Tariflohn für sie auf 3.394,76 bis 4.820,56 Euro Tarifgehalt.
Ab 1.1.2026 gibt es außerdem eine zusätzliche Berufsjahrstufe für das 29.-32. Berufsjahr. MFA mit 33 Jahren Arbeitserfahrung und mehr verdienen dann sogar 3.447,73 bis 4.895,78 Euro.
Azubis erhalten ebenfalls mehr Geld: Ab dem 1.1.2025 steigt die Ausbildungsvergütung auf 1.000 Euro im ersten Jahr bzw. 1.100 im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Jahr der Ausbildung. Ab dem 01.01.2026 liegt die Ausbildungsvergütung dann je 50 Euro höher bei 1.050, 1.150 bzw. 1.250 Euro.
Die kompletten Tariftabellen für 2024, 2025 und 2026 finden Sie hier:
Schon bislang hat der Manteltarifvertrag die Sonderzahlungen geregelt. Demnach erhalten MFA jedes Jahr zum 1. Dezember eine Sonderzahlung als eine Art „Weihnachtsgeld“. Die Höhe der Sonderzahlung ist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Im neuen Manteltarifvertrag wird klargestellt, dass eine Sonderzahlung nicht gezahlt werden muss, wenn eine Mitarbeiterin sich das gesamte Jahr über in Elternzeit befunden hat.
Was Sie auch abseits des Tarifvertrags arbeitsrechtlich beim Weihnachtsgeld beachten sollten, erklären wir im Beitrag Weihnachtsgeld & Co.: So verankern Sie es sicher im Arbeitsvertrag.
MFA in Vollzeit können sich 2025 tarifvertraglich auf 29 Urlaubstage freuen, das entspricht knapp 6 Arbeitswochen. Zuvor waren es 28 Urlaubstage bei einer Arbeitswoche von Montag bis Freitag. Wird auch an Samstagen gearbeitet, erhöht sich die Zahl der Urlaubstage entsprechend.
MFA, die 55 Jahre alt oder älter sind, erhalten sogar 31 Urlaubstage.
Mehr Infos zum gesetzlichen und tariflichen Urlaubsanspruch finden Sie unter Urlaubsplanung in der Arztpraxis sowie unter Grundlagen des Arbeitsrechts. Als Mitglied im Virchowbund können Sie auch die Praxisinfo „Urlaubsplanung“ sowie diverse Vorlagen wie den Urlaubsaushang für die Praxis herunterladen.
Die veraltete Berufsbezeichnung „Arzthelferin“ taucht nun nicht mehr in den Tarifverträgen auf. Stattdessen ist durchgängig von MFA bzw. Medizinischen Fachangestellten die Rede. Außerdem wurde auf genderneutrale Formulierungen geachtet.
Der neue Manteltarifvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Er gilt vom 1.1.25 bis zum 31.12.26. Die nächsten Verhandlungen stehen also Ende 2026 an.
Ob eine Arztpraxis ihre MFA nach Tarif bezahlt oder nicht, ist freiwillig. Die Tarifbindung gilt nur dann automatisch, wenn die Praxis der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) beigetreten ist und die MFA Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e. V. sind. Tarifverträge zum Download finden Sie auf der folgenden Seite ganz unten:
Wenn im Arbeitsvertrag eine Vergütung nach Tarif vereinbart ist, bzw. im Arbeitsvertrag steht, dass die Tarifverträge Anwendung finden, sind sie ebenfalls daran gebunden.
Wenn Sie die Muster-Arbeitsverträge des Virchowbundes nutzen, haben Sie immer die Wahl, ob Sie die Tarifverträge anwenden möchten oder nicht. Unsere kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder beantwortet gerne Ihre Fragen.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAv) ist ebenfalls keine Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung. Das gilt unabhängig davon, ob in einer Arztpraxis der Tarifvertrag MFA gilt oder nicht. Laut Manteltarifvertrag haben MFA jedoch die „Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung“. Dazu gibt es einen eigenen Tarifvertrag betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung.
Wie Sie die bAv so aufsetzen, dass sie sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirklich lohnt, zeigen wir im Beitrag So geht betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeitende der Arztpraxis.
Der Virchowbund berät niedergelassene und ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte zum Arbeitsrecht und allen weiteren rechtlichen Fragen rund um die Praxis und die Niederlassung. Mitgliedern stehen unsere persönliche Rechtsberatung und Praxisberatung für Fragen zum Praxismanagement zur Verfügung. Diese und weitere Services sind im Mitgliedsbeitrag inbegriffen. Hier können Sie Mitglied werden.