Nach wie vor erhitzt der Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel die Gemüter. Jetzt haben Pharmazeuten eine aktualisierte Leitlinie veröffentlicht. Gleichzeitig fordern sie, sich trotz Substitutionsausschlussliste weiterhin einzubringen.
Langwierige Gespräche des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und des GKV-Spitzenverbands brachten bei Fragen zur Arzneimittelsubstitution nicht das gewünschte Ergebnis. Nach zähen Verhandlungen haben Politiker den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, eine Ausschlussliste zu erarbeiten. Passend dazu präsentiert die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. (DPhG) aktuelle Leitlinien zur Guten Substitutionspraxis (GSP).
Mit ihrem Dokument wollen Pharmazeuten dazu beitragen, dass Patienten trotz eines Austauschs sichere Therapien erhalten. Bekanntlich macht eine Substitution nicht bei jeder Indikation beziehungsweise bei jedem Arzneistoff Sinn. „In einzelnen Punkten ergeben sich dabei möglicherweise Konflikte zwischen den in der GSP-Leitlinie niedergelegten Empfehlungen und den aktuellen regulatorischen Vorgaben für die generische Substitution“, sagt Professor Dr. Dieter Steinhilber, DPhG-Präsident und Lehrstuhlinhaber für Pharmazeutische Chemie an der Goethe-Universität, Frankfurt am Main.
Dazu einige Beispiele: Patienten mit Epilepsie oder Depression, die in mühevoller Arbeit pharmakologisch eingestellt wurden, profitieren von einer konstanten Therapie. „Auch vermeiden sollte man Präparatewechsel bei Stoffen mit enger therapeutischer Breite, insbesondere bei kritischen Darreichungsformen“, so Professor Dr. Henning Blume. Er ist Geschäftsführer der Socratec R&D GmbH, Oberursel, und hat an der Leitlinie maßgeblich mitgearbeitet. Sollten keine therapeutisch gleichwertigen Präparate verfügbar sein, führen generische Substitutionen mitunter zum Desaster.
Aus pharmazeutischer Sicht ist die Sache damit recht klar. Allerdings kritisieren Kollegen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig an einer Substitutionsausschlussliste arbeiten soll. In diesem Gremium sind Apotheker nach wie vor nicht vertreten. Zuletzt hatten sie entsprechende Forderungen beim Apothekertag 2013 erörtert, ohne breite Zustimmung. Auch bleiben trotz entsprechender Zusammenstellungen pharmazeutische Fragen offen. Deshalb lautet eine Forderung, dass Apothekern in begründeten Einzelfällen weiterhin Einspruch erheben – und wirkstoffgleiche Arzneimittel nicht abgeben, selbst wenn G-BA-Mitarbeiter hier keine Bedenken formulieren.