In den ersten Wochen ihrer Amtszeit hatte Schwarz-Rot vielfältige Aufgaben zu erledigen. Es ging sowohl um das Preismoratorium als auch um den Bestandsmarkt. Jetzt würden Politiker der Linken die Zeit allzu gerne zurückdrehen und strengere Regelungen durchsetzen.
Kaum war die Tinte unter dem Koalitionsvertrag getrocknet, mussten sich CDU/CSU und SPD bereits mit arzneirechtlichen Fragestellungen befassen. Das Preismoratorium drohte, ab Januar von 16 auf sechs Prozent zu sinken. Mit Zustimmung der Länder gelten jetzt sieben Prozent bis Ende März, wobei eine Verlängerung geplant ist. Auch einigten sich Union und Sozialdemokraten darauf, Medikamente des Bestandsmarkts nicht mehr hinsichtlich ihres Nutzens zu bewerten. Jetzt läuft die Linke Sturm.
In einem Änderungsantrag zum 14. SBG-V-Änderungsgesetz fordert die Partei, Befugnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach dem V. Sozialgesetzbuch, § 35a Absatz 6, nicht aufzuheben. Damit sollen alle Medikamente, die bereits vor Inkrafttreten des umstrittenen Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) erhältlich waren, wie ursprünglich geplant hinsichtlich ihres Nutzens überprüft werden. Vertreter der Linken erhoffen sich von dieser sogenannten Bestandsmarkt-Bewertung „Anreize für eine patientenorientierte Forschung und echte Innovationen“. Health Professionals, aber auch Patienten, bekämen „wissenschaftlich fundierte und unabhängige Informationen zum therapeutischen Wert eines Arzneimittels“. Gleichzeitig geben Linksvertreter zu bedenken, eine Bewertung innovativer Präparate gegen ungeprüfte Vergleichstherapien des Bestandsmarkts sei „halbherzig“.
In einem weiteren Antrag wünschen sich Linksvertreter jetzt, das Preismoratorium bei 16 Prozent einzufrieren – zumindest bis Ende 2015. Das würde Zeit schaffen, um „die notwendigen Gesetzesänderungen für eine patientenorientierte Preisgestaltung bei Arzneimitteln vornehmen zu können“. Pauschale Abgaben seien jedoch als „Sparpolitik mit dem Rasenmäher“ und als „Mittel zweiter Wahl“ zu verstehen.
Als Idee wollen die Linken die Preisbildung für neue, patentschützte Arzneimittel konsequenter am patientenrelevanten Nutzen orientieren. „Pauschale Herstellerabschläge, die unabhängig vom Innovationspotential zu leisten sind, fördern keine gute Versorgungsqualität“, heißt es weiter. Bei Generika erwägen Gesundheitspolitiker der Partei eine Erweiterung der Festbetragsregelung. Da entsprechende Firmen „maßgeblich dazu beitragen, den Ausgabenanstieg im Arzneimittelbereich zu bremsen“, sei „eine zusätzliche Belastung der Generika-Hersteller abzulehnen“.