Lange hatten Spitzenverbände der Apotheker und Ärzte um eine Substitutionsausschlussliste gerungen. Beide Seiten einigten sich auf das weitere Vorgehen – und nehmen jetzt diverse Wirkstoffe unter ihre Lupe.
Bei Wirkstoffen mit geringer therapeutischer Breite führen Substitutionen gemäß der Rabattverträge schnell zu pharmazeutischen Problemen. Künftig definieren der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) Wirkstoffe, deren Präparate nicht mehr zugunsten von Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden müssen. „Das sind gute Nachrichten für viele chronisch kranke Patienten“, sagt DAV-Verhandlungsführer Dr. Rainer Bienfait.
„Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist der Beschluss nach den vielen Beratungsmonaten eine akzeptable Zwischenlösung“, erklärt Florian Lanz, Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes. „Der Beschluss ersetzt jedoch keineswegs den im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung vorgesehenen Schritt, die Zuständigkeit für eine Substitutionsausschlussliste auf den G-BA zu übertragen.“ Lanz fordert, an diesem Ziel müsse auf jeden Fall festgehalten werden.
Mittlerweile hat die Schiedsstelle einen Katalog mit pharmazeutischen, objektiven Kriterien für die Aufnahme von Wirkstoffen in die Liste als Beratungsgrundlage festgelegt. Auf dieser Basis wurden bereits Ciclosporin und Phenytoin von einer Substitution ausgeschlossen. Entsprechende Regelungen greifen ab dem 1. April. Jetzt sollen Gutachter entscheiden, welche Pharmaka noch in die Substitutionsausschlussliste aufzunehmen sind – das werden schätzungsweise 20 Substanzen sein. Für Apotheker bedeutet das, in diesen Fällen definitiv Präparate abzugeben, die ein Arzt verordnet hat – das Austauschverbot ist bindend. Bleibt als Option, Kontakt mit der Praxis aufzunehmen.