Seit 1. Januar ist es soweit: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ersetzt alte Versichertenkarten. Zwar sind digitale Rezepte noch Zukunftsmusik. Inhabern drohen aber möglicherweise Retaxationen.
Derzeit haben rund 67 Millionen gesetzlich Versicherte eine neue eGK – das sind etwa 95 Prozent. Und die restlichen fünf Prozent? „Wir wollen jedoch nicht, dass Personen, die aus welchem Grund auch immer nach dem Jahreswechsel lediglich über eine alte Krankenversichertenkarte verfügen, bei der Behandlung in der Arztpraxis ein Problem bekommen“ sagt Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Vielmehr habe man sich mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung darauf verständigt, dass Ärzte vorübergehend alte Versichertenkarte akzeptieren und Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen können. Vereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) gibt es aber nicht zu dieser Problematik.
Deshalb waren Apotheker wenig erstaunt, als die DAK online berichtete: „Besonders problematisch kann das Ausstellen einer Verordnung (z.B. Rezept) sein, denn hier hilft selbst der nachträgliche Nachweis des Versicherungsschutzes in der Regel nicht weiter. Der Arzt kann eine private Verordnung ausstellen, die in der Regel auch sofort eingelöst wird. Auch hier gilt: Eine Erstattung durch die Kassen erfolgt nicht, hierfür besteht keine Basis.“ Grund genug für den Hamburger Apothekerverein, Kollegen zu warnen, Muster-16-Verordnungen mit alter Krankenversichertennummer ab sofort nur noch gegen sofortige Bezahlung zu bedienen.
Droht Inhabern bald eine neuerliche Retaxwelle? Das sieht der DAV anders. In einem Schreiben heißt es, nach der vorliegenden Auffassung träfe Apotheker keine Prüfpflicht. Beanstandungsmöglichkeiten seitens der Krankenkassen seien „auch bei Abgabe von Arzneimitteln auf Basis der alten Versicherungskarte aufgrund der fehlenden Obliegenheit zur Prüfung nicht erkennbar“. Trotzdem will der DAV mit dem Verband der Ersatzkassen sprechen, um einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen. Entgegen ersten Drohungen gab die DAK jetzt bekannt, bis März keine Retaxationen aufgrund der eGK durchzufühen. Bleibt abzuwarten, ob andere Krankenkassen diesem Beispiel folgen.