Die Entfernung von Tattoos durch Laser-Behandlungen birgt Risiken wie Verbrennungen und Narben. Das Bundeskabinett hat jetzt beschlossen, dass Tattoos künftig nur noch von Dermatologen oder plastischen Chirurgen entfernt werden dürfen. Tätowierer sind wenig begeistert.
„Die Anwendung starker Lichtquellen in der Kosmetik ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden“, warnen Experten am Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Bei einer repräsentativen Umfrage mit rund 9.600 Teilnehmern ab 18 Jahren fanden sie heraus, dass 6,6 Prozent bereits Laser-Anwendungen genutzt haben, etwa zur Tattoo-Entfernung, zur Beseitigung von Pigmentstörungen oder Hautunebenheiten sowie zur Epilation. Bei 40 Prozent aller Anwendungen kam es zu temporären und bei weiteren 18 Prozent zu dauerhaften Nebenwirkungen. Das ist erstaunlich, denn 83 Prozent ließen sich beim Arzt behandeln, und nur 14 Prozent wählten Kosmetik- oder Tattoo-Studios. „Die Umfrage bestätigt, dass die optische Bestrahlung der Haut unliebsame Folgen haben kann“, so BfS-Präsidentin Inge Paulini. „Wir setzen uns daher für eine fundierte Ausbildung derjenigen Personen ein, die professionell solche Anwendungen in der Kosmetik anbieten.“
Gestern hat das Bundeskabinett nun Modernisierungen im Strahlenschutzrecht beschlossen. Dazu zählen auch Laser. Ein Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass die erforderliche Fachkunde entweder durch Schulungen oder durch eine fachärztliche Weiterbildung in den Bereichen Dermatologie oder plastische bzw. ästhetische Chirurgie nachzuweisen ist. Anwendungen, bei denen die Epidermis verletzt wird, dürfen künftig nur noch von den genannten Fachärzten oder von Personal mit Fachkunde unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden. Die Laserbehandlung berge „erhebliche gesundheitliche Risiken“ und solle „nur von fachkundigem Personal“ durchgeführt werden, so eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums zur Funke-Mediengruppe. „Auch wenn die Laserbehandlung aus kosmetischen Gründen erfolgt, ist bei der Durchführung fachärztliche Expertise erforderlich.“
Dr. Ralph von Kiedrowski vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) bewertet die Reformpläne als „ein Stück weit erfreulich, wenn es am Ende nicht wieder überreguliert wird“. Nur ein Mediziner könne entscheiden, ob es im Bereich von Tattoos Hautveränderungen wie aktinische Keratosen gebe. „Der Arztvorbehalt an sich ist daher gut , und das haben wir auch schon 2016 gefordert“, ergänzt Kiedrowski. Ärztliche Behandlungen schlagen je nach Größe des Tattoos mit 80 bis 500 Euro pro Sitzung zu Buche. Es können 10 bis 15 Behandlungen erforderlich sein, bis ein kosmetisch befriedigendes Resultat entsteht.
Zuvor hatte der Bundesverband Tattoo versucht, die Reformpläne mit einer Stellungnahme zu verhindern. Im Dokument wurde gefordert, auch eine Fachausbildung für Tätowierer als Nachweis der Fachkunde anzuerkennen – ohne Erfolg. Außerdem hätte sich die Branche gewünscht, die „unmittelbare Aufsicht“ durch Ärzte zu streichen und nicht ablative Anwendungen einfach in ärztlicher Verantwortung zu sehen. Auch diese Anregungen wurden nicht berücksichtigt. Große Kosmetik- oder Tattoo-Studios müssen künftig mit Fachärzten kooperieren oder – eher unwahrscheinlich – Mediziner einstellen. Ansonsten schlägt ihren Lasern die letzte Stunde. Zu welchen Problemen es bei der Tattoo-Entfernung kommen kann, berichtet Jörg Laske von der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie im Gespräch mit der DPA: „Die Pigmentartikel in der Haut zerplatzen durch Einwirken hoher Temperaturen in kleinste Einzelteile und werden anschließend über das Lymphsystem abtransportiert.“ Der Experte ergänzt: „Am leichtesten zu entfernen ist der schwarze Farbstoff, weil die dunklen Farben am meisten Energie absorbieren.“ Blau, Grün und Rot seien problematischer; Patienten hätten mit mehreren Sitzungen zu rechnen. Trotzdem blieben oft Reste zurück. Laske berichtete auch von Neuerungen: „Die technische Entwicklung geht vom bisher gebräuchlichen Nano- zum Pikolaser, der mit noch kürzeren Energieimpulsen die Nebenwirkungen der Laserbehandlung wie Verbrennungen und Narbenbildung noch weiter mindern soll.“ An den Risiken durch toxische Verbindungen ändere sich aber nichts. Grund genug für den Gesetzgeber, härter durchzugreifen.
Wie geht es jetzt weiter? Die Zustimmung des Bundesrates steht zwar noch aus, gilt aber als recht wahrscheinlich. Läuft alles nach Plan, könnten die neuen Vorschriften zum 31. Dezember in Kraft treten.