Um mehr über Status Quo und Zukunft der PA-Ausbildung in Deutschland zu erfahren, führte Medica.de ein Interview mit Dr. Karl Blum, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung im Deutschen Krankenhausinstitut e.V.
Herr Dr. Blum, wie sieht die Ausbildung zum Arztassistenten derzeit aus? Dr. Karl Blum © privat Dr. Karl Blum: Es gibt in Deutschland derzeit acht Hochschulen, die diese Aus- bzw. Weiterbildung anbieten. Einige Hochschulen sind dabei an mehreren Standorten vertreten. In der Regel wird die Qualifizierung als Weiterbildung, also als zusätzliche Qualifikation angeboten. Das heißt, die Zulassungsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf. Zum Teil ist sogar festgelegt, dass der Berufsabschluss im Bereich „Pflege“ erworben worden sein muss. Darüber hinaus gibt es zwei Hochschulen, die eine grundständige Ausbildung anbieten. Das heißt, man benötigt keinen vorhergehenden Berufsabschluss. Diese Alternative wurde jedoch jüngst vom Deutschen Ärztetag abgelehnt. Man muss sehen, wie hier die weitere Entwicklung sein wird.
Welche Konsequenz hat dieser Entschluss für die Absolventen dieser speziellen Hochschulen? Blum: Zunächst keine. Wenn sie gut sind, haben die Absolventen dieser Studiengänge ähnlich gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt wie die Absolventen einer Weiterbildung. Wenn es künftig eine Musterweiterbildungsordnung oder staatliche Weiterbildungsverordnungen für Arztassistenten geben sollte, dann könnte dies die Berufsaussichten von grundständig ausgebildeten Arztassistenten möglicherweise schmälern. Aber das ist bis auf weiteres offen. Momentan entscheidend ist die Qualifikation der Absolventen. Gerade durch die zahlreichen Praxiseinsätze während des Studiums haben grundständig ausgebildete Absolventen auch sehr gute Kontakte in die Praxis, sodass sie mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dort auch eine Stelle finden werden beziehungsweise nach Abschluss der Ausbildung übernommen werden.
Welche Tätigkeiten sieht das Berufsbild vor? Blum: Grundsätzlich ist es so, und es wird
sehr wahrscheinlich bis auf Weiteres auch so bleiben, dass die Arztassistenten nur auf Delegationsbasis tätig werden dürfen. Das heißt, die Arztassistenten dürfen nur auf Anordnung und unter Aufsicht von Ärzten ausgewählte ärztliche Tätigkeiten ausüben, für die sie qualifiziert sind. Das bedeutet keine ständige Beaufsichtigung des Arztassistenten durch einen Arzt, sondern lediglich die regelmäßige stichprobenartige Überprüfung seiner Arbeit und ihre Endkontrolle. Eigenständig dürfen von den Assistenten keine diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen durchgeführt werden.
In anderen Ländern ist die eigenständige Durchführung bestimmter Tätigkeiten erlaubt. Warum in Deutschland nicht? Blum: Es gibt im Ausland Modelle, in denen die Assistenten auf Substitutionsbasis tätig werden dürfen. Aber auch immer in Zusammenarbeit mit einem therapeutischen Team beziehungsweise Ärzten. Die Berufsbezeichnung ist dann teilweise eine andere und es handelt sich weniger um den „Physician Assistant“ als den „Nurse Practitioner“. Letztere dürfen eigenständig ärztliche Tätigkeiten übernehmen, zum Beispiel in den USA. Dies ist in Deutschland jedoch nicht erlaubt und von verschiedenen Fachgesellschaften und Kammern auch abgelehnt worden.