Die Fachschaft der medizinischen Fakultät Münster kritisiert kürzlich getätigte und, Ihrer Ansicht nach, diffamierende Aussagen aus dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zum vorherrschenden Medizinermangel.
Die Fachschaft Medizin Münster habe den Artikel „Mediziner-Mangel: Die Krux der ärztlichen Bedarfsplanung“ in den Westfälischen Nachrichten vom 01. Juli 2013 mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Auf großes Unverständnis stoßen in der Fachschaft die Aussagen von Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, der sich dahingehend äußere, dass sich gute Abiturienten der Patientenversorgung entziehen würden. Die Absolventenumfrage der Medizinischen Fakultät Münster zeige klar, dass mehr als 96 Prozent der ehemaligen Studierenden in der Krankenversorgung tätig seien. Die Diffamierung durch Dr. Nordmann sei also nicht nur im Ton unangebracht, sondern auch sachlich falsch. Unbestreitbar herrsche in einigen - insbesondere ländlichen - Regionen ein Ärztemangel. Der eigentliche Grund hierfür liege nach Meinung der Fachschaft Medizin Münster im Mangel der Attraktivität des praktischen Arztberufes in Deutschland - wieder insbesondere auf dem Land - und nicht in der Auswahl der Studierenden.
Man möchte zudem, so die Fachschaft, daran erinnern, dass sich der derzeitige Numerus Clausus, also die geforderte Abiturnote, aus dem Verhältnis von Angebot an Studienplätzen und Nachfrage ergebe. Derzeit sei es gesetzlich gefordert, dass die Abiturnote zu einem maßgeblichen Anteil in die Bewerberauswahl einfließe. Während es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Abiturschnitt und erfolgreich abgeschlossenem Studium gebe, widerspreche man mit Nachdruck der These, dass nur die „Dummen“ in die Praxis gehen - wie Dr. Nordmann es darzustellen versuche. Diese Deutung empfinde die Fachschaft Medizin Münster als Diskriminierung aller niedergelassenen ärztlichen Kollegen und fordere eine Richtigstellung. Die von Dr. Nordmann getätigte Aussage, in Münster erhielten nur Abiturienten mit einem Notendurchschnitt von 0,9 oder 1,0 einen Studienplatz, sei zudem nicht korrekt. Im Sommersemester hätten auch Abiturienten mit einer Abitur-Durchschnittsnote von 1,5 einen Studienplatz erhalten.