Ein erfolgreiches Medizinstudium und eine frühe Familienplanung sind keineswegs unvereinbar. DocCheck gibt Euch einen Überblick, worauf es ankommt und welche Hürden es zu überwinden gilt.
Berichten des Deutschen Studentenwerkes zufolge gab es im Sommersemester 2009 an deutschen Hochschulen ca. 94.500 Studierende mit Kind, 52.500 Frauen und 42.000 Männer. Insgesamt hatten also 5% der Studenten ein Kind. Nach den Zahlen der aktuellen Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) sind immerhin 77% der Studenten mit Kind neben dem Studium erwerbstätig. Unter den Studentinnen arbeiten 51%, 33% davon sind zudem „laufend erwerbstätig“.
Ebenfalls 77% der Studenten geben an, dass dieser Nebenerwerb finanziell unbedingt notwenig sei. Weiterhin sind Studierende mit Kind im Schnitt älter als ihre kinderlosen Kommilitonen. Dabei sind 63% 28 Jahre oder älter, der Anteil Studierender ohne Kind beträgt hier nur 10%. Gerade in der Ausbildung zum Arzt scheint es schwer, den richtigen Zeitpunkt für die Familienplanung zu finden. Der größeren zeitlichen Unabhängigkeit eines Studenten steht der straff organisierte Dienstplan eines Assistenzarztes gegenüber. Wo passt hier eigentlich das Kind besser hinein? Auch ich habe häufig in meinem Freundeskreis über dieses Thema diskutiert, bis ich dann eines Tages, während der Vorbereitungen für mein Examen, von meiner Schwangerschaft "überrascht" wurde.
In anderen Umständen
Die Sozialerhebung des DSW sagt aus, dass strukturell streng organisierte Fächer - wie zum Beispiel die Medizin - den geringsten Anteil an Studierenden mit Kind aufweisen. Ob dies allerdings auf die strukturierten Stundenpläne zurückzuführen ist, wage ich zu bezweifeln. In "anderen Umständen" und als Mutter erlebte ich diese übersichtlichen Pläne als sehr angenehm für die Alltagsplanung. Die Zahl der Pflichtvorlesungen, Seminare und Praktika war zugegebenermaßen überschaubar. Aus unserem "sorglosen" Studentenleben wurde allerdings sehr bald ein durchorganisiertes Familienleben.
Eine komplizierte Schwangerschaft mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, unvorhersehbare Kinderkrankheiten, die auch die Eltern heimsuchen – die Wohnung gleicht manchmal einem Notlager für Darmkranke - schlaflose Nächte oder auch der Ausfall der Kinderbetreuung, können sowohl für studentische wie auch für berufstätige Eltern zur Zerreißprobe werden. Meine größte Sorge galt zunächst meiner finanziellen Absicherung, da die finanzielle Unterstützung durch meine Eltern zusammen mit meinen Studentenjobs keinen Spielraum ließ.
Ein Baby kostet, insbesondere wenn es gestillt wird, in der Regel keine Unsummen. Trotzdem können notwendige Anschaffungen vom Kinderwagen bis zum Heizstrahler das vorhandene Budget überfordern. Um die Erstausstattung finanzieren zu können, gibt es Möglichkeiten der Unterstützung. Zum einen kann man bei der ARGE einen Antrag auf Mehrbedarf in der Schwangerschaft stellen - meinen Erfahrungen nach eine mühselige Aufgabe. Manchmal drängte sich mir der Verdacht auf, man wolle es den Antragstellern so schwer wie möglich machen oder sie gar zum Aufgeben bringen.
Im Schneckentempo durch den Behördendschungel
Zum Beispiel: Ein versäumter Termin kann nicht telefonisch neu vereinbart werden. Es wurde - natürlich - erwartet, dass ich meinen dicken Bauch persönlich zur Dienststelle befördere, um mir einen neuen Termin am Schalter abzuholen. Mein fertig ausgefüllter Antrag durfte erst zum neu ergatterten Termin mitgebracht werden. Mindestens 2 weitere Vorstellungen können bis zum ersten Bescheid eingeplant werden!
Sollte man manchmal - aus unerfindlichen Gründen und nach nervenaufreibenden Kämpfen - eine Ablehnung erhalten, bleibt noch der Weg mit gültigem Ablehnungsbescheid zur Familienberatungsstelle. Dort kann bei der Bundesstiftung Mutter und Kind ebenso ein Antrag auf Erstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung gestellt werden.
Besonders Eltern, die BAföG erhalten, sollten sich genau mit den neuen Gegebenheiten, die der Familienzuwachs mit sich bringt, auseinandersetzen. Hier ein kleiner Überblick über ein paar wichtige Veränderungen:
Außerdem kann nach § 18b BAföG ein Teilerlass der Rückzahlungen wegen Kinderbetreuung beantragt werden. Näheres findet Ihr hier. Präsenz zeigen
Überaus erfreulich ist, dass Studenten seit 2007 Elterngeld erhalten. Dieses berechnet sich aus dem Verdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und beträgt 67% des Netto-Gehaltes. Bei fehlendem Verdienst wird für Studenten ein Mindestbetrag von 300 Euro gewährt. Trotz allem wird ein Nebenerwerb meist unverzichtbar.
Ist das Kind alt genug, beginnt die Suche nach einer Kinderbetreuung. Besonders schön ist es, wenn die Familie einspringen kann. In den meisten Fällen findet die Betreuung aber in einer Kindertagesstätte, wie bei etwa der Hälfte der Befragten der Sozialerhebung, oder bei einer Tagesmutter stattfinden. Oft gibt es vor Ort auch vom Studentenwerk getragene Kindergärten. Hierbei gilt es, sich frühzeitig anzumelden und stetige Präsenz zu zeigen, um einen der begehrten Plätze zu ergattern.
Eines ist klar: Alle Herausforderungen, die eine junge Familie zu meistern hat, stehen unabhängig von dem beruflichen Status. Eine Familie plant sich mit abgeschlossenem Studium nicht leichter, sondern anders. Freude bereitet sie so oder so.
Weitere Infos zum Thema findet Ihr auch hier.