Die elektronische Gesundheitskarte kann bisher keine Notfalldaten speichern. Als analoge Alternative wurde die „Frankfurter Rettungsbox“ entwickelt, ein kleines Kästchen, das die wichtigsten Patienteninformationen liefert. Für den Vertrieb sind Apotheken vorgesehen.
„Bei medizinischen Notfällen muss schnell gehandelt werden“, so Peter Feldmann, Oberbürgermeister von Frankfurt am Main. Suchen Rettungskräfte nach Patienteninformationen, geht wertvolle Zeit verloren. Ende Mai stellte Feldmann deshalb eine spezielle Rettungsbox vor. Die wichtigste Zielgruppe sind Menschen mit chronischen Erkrankungen.
Die elf Zentimeter hohe und acht Zentimeter breite Kiste wird mit einer Klettbefestigung neben der Wohnungstür befestigt und steht Rettungskräften ohne langes Suchen zur Verfügung. Im Inneren finden sie Basisinformationen zum Gesundheitszustand eines Patienten. Es handelt sich dabei um ein Formblatt, das auszufüllen ist. Das Dokument entstand in Kooperation mit Experten des Rettungsdienstes. Abgefragt werden neben persönlichen Daten, in erster Linie Vorerkrankungen wie Diabetes, Allergien, eine koronare Herzerkrankung oder eine Hypertonie. Ob Patienten schonmal einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hatten, sind weitere wichtige Informationen für einen schnellen Überblick. Im Bereich der Pharmakotherapie werden nur gerinnungshemmende Medikamente aufgeführt. Rettungskräfte erfahren darüber hinaus, wo sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht finden. Kontaktdaten von Angehörigen kommen mit dazu.
Die Idee, zu Hause eine Rettungsbox aufzustellen, stammt ursprünglich aus Großbritannien. Feldmann wurde in seiner Bürgersprechstunde darauf angesprochen. Zusammen mit dem Frankfurter Sozialdezernat hat er eine „Frankfurter Rettungsbox“ entwickelt. Beim Vertrieb setzen die Initiatoren auf Apotheken. Die Lösung ist trotz ihrer Schwächen – die Daten sind nicht gegen den unbefugten Zugriff geschützt – preisgünstig und praktikabel. Auf elektronische Tools müssen Patienten noch warten. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) müsse bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten der Patienten (z.B. Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) in einer elektronischen Patientenakte bzw. in einem Patientenfach für die Patienten bereitgestellt werden können, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium in einer Meldung.