Um die ZVS kommt kein angehender Medizinstudent herum. Anträge wollen ausgefüllt, Fristen eingehalten werden, und dann gibt es da noch die verschiedenen Auswahlverfahren. Hier bekommt Ihr eine Übersicht über die Studienplatzvergabe bei der ZVS.
Tipps zur ZVS Vergabe
Nachdem die Hürde des Abiturs erfolgreich überwunden wurde, stehen die meisten angehenden Medizinstudenten nun vor einem oft noch viel größer erscheinenden Hindernis: die ZVS! Wer sich erstmals mit der ZVS beschäftigt, hat nicht selten das Gefühl, von der Flut an Anträgen, Klauseln und Formularen überschwemmt zu werden. Hier deshalb einige Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Was ist die ZVS?
Die ZVS ist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen. Bundesweit werden die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin, Psychologie und Zahnmedizin über die ZVS vergeben. Für alle anderen Studiengänge muss man sich in der Regel bei den Hochschulen direkt bewerben.
Wie kann ich mich bewerben?
Um sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei der ZVS zu bewerben, muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Dieses ist im Internet unter www.zvs.de erhältlich. Der Antrag muss dann per Post direkt an die ZVS in Dortmund versandt werden.
Bis wann muss ich mich bewerben?
Die ZVS berücksichtigt nur Bewerbungen, die bis zu einer festgesetzten Frist eingegangen sind. Für das Wintersemester läuft der Annahmeschluss seit 2005 jährlich am 31. Mai aus. Eine Verlängerung der Frist bis 15. Juli ist nur möglich, wenn das Abiturzeugnis im gleichen Jahr ausgestellt wird. Für das Sommersemester endet die Frist am 15. Januar. Je früher die Unterlagen jedoch an die ZVS geschickt werden, desto früher werden sie in der Regel auch bearbeitet. Die Bescheide über eine eventuelle Zulassung werden dann zwischen August und September (Wintersemester) beziehungsweise zwischen Februar und März (Sommersemester) versandt.
Wie vergibt die ZVS Studienplätze?
Die Studienplätze werden von der ZVS nach folgenden Kriterien vergeben:
Was ist ein Numerus Clausus (NC)?
Als Numerus Clausus wird die für einen Studiengang erforderliche Abiturnote bezeichnet. Der Begriff ist lateinisch und bedeutet „geschlossene Zahl“. Er ist wichtig bei Studiengängen, für die es mehr Bewerber als zur Verfügung stehende Plätze gibt, wie dies in Medizin der Fall ist. Der Numerus Clausus ist nicht festgelegt, sondern kann von Jahr zu Jahr variieren. Er richtet sich unter anderem nach der Menge und der durchschnittlichen Abiturnote anderer Bewerber. Je mehr Abiturienten sich also auf einen Studienplatz bewerben, desto höher steigt der zu erreichende Numerus Clausus.
Wie werden die Studienplätze nach der Wartezeitregelung verteilt?
In die Wartezeit werden alle Semester eingerechnet, die seit dem Abitur verstrichen sind. Dabei ist es nicht nötig sich in eine Warteliste einzutragen. Die Halbjahre werden automatisch angerechnet. Innerhalb einer Gruppe von Bewerbern mit gleicher Wartezeit entscheidet dann wiederum die Abiturnote. Wer jedoch zwischenzeitlich an einer Hochschule eingeschrieben ist, dem wird für diesen Zeitraum keine Wartezeit angerechnet. Es spielt dabei keine Rolle, für welches Studium der Bewerber eingeschrieben war. Deshalb ist es nicht sinnvoll sich für ein anderes Studium einzuschreiben, während man auf einen Medizinstudienplatz wartet. Eine Ausbildung oder ein Auslandsaufenthalt beispielsweise, können hingegen problemlos in die Wartezeit mit eingerechnet werden.
Wie kann ich am Hochschulverfahren teilnehmen?
Im Rahmen des so genannten Hochschulverfahrens können die Hochschulen selbst über die Vergabe ihrer zur Verfügung stehenden Plätze entscheiden. Für dieses Verfahren werden jedoch auch nur Bewerber berücksichtigt, die über die ZVS teilgenommen haben. Die Kriterien für das Auswahlverfahren der Hochschulen werden von den jeweiligen Bundesländern festgesetzt. In den meisten Fällen werden dabei folgende Kriterien mit einbezogen
Die ZVS teilt der jeweiligen Hochschule mit, wer sich für das Auswahlverfahren beworben hat. Am Hochschulverfahren kann jeder auch mehrmals teilnehmen.Bestehen noch Möglichkeiten einen Studienplatz zu bekommen wenn ich nicht ausgewählt wurde?
Nach der Vergabe der Studienplätze beginnt das so genannte Nachrückverfahren, in dem noch eventuelle freie Plätze durch die Hochschulen vergeben werden können. Sind auch nach dem Nachrückverfahren noch Plätze unbesetzt, entscheidet das Los. Die Hochschule verlost also ihre freien Plätze unter den restlichen Bewerbern. Für das Losverfahren muss man sich direkt bei den Hochschulen bewerben. Die Chancen ausgelost zu werden steigen natürlich, wenn man sich an möglichst vielen Hochschulen bewirbt. Des Weiteren wird man bei der Vergabe der Studienplätze gesondert berücksichtigt, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt:
Um also möglichst stressfrei ins Studium zu starten sollte man sich frühzeitig mit der ZVS auseinandersetzen. Für direkte Fragen steht im Notfall auch eine direkte Beratung der ZVS in Bochum zur Verfügung.