Vom Nacht- und Notdienstfonds profitieren in erster Linie Inhaber. Angestellte Approbierte gehen aufgrund tariflicher Regelungen meist leer aus: Bei den Nachbarn sieht es für Mitarbeiter deutlich besser aus. In Österreich zahlen Inhaber nachts ab sofort 11 Euro Gebühr.
Babynahrung, Tampons oder After-Sun-Lotion um drei Uhr nachts – derartige Wünsche kennen viele Apotheker aus dem Nachtdienst. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, 2,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Inanspruchnahme zu berechnen. Deutlich mehr Geld erhalten Apothekenleiter über das packungsbezogene Umlageverfahren vom Nacht- und Notdienstfonds. Der Obulus schwankte bisher zwischen 262 und 279 Euro pro (Voll-)Notdienst. © DAV / Nacht- und Notdienstfonds
Leisten approbierte Angestellte Dienste, gehen sie meist leer aus. Schuld daran ist ein Passus im Tarifvertrag. „Durch ein Gehalt, das um mindestens 13 Prozent über dem Tarifgehalt liegt, ist die Notdienstbereitschaft abgegolten“, heißt es im Bundesrahmentarifvertrag, Paragraph 6. Der gleiche Passus taucht im Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter im Kammerbezirk Nordrhein auf. Lediglich eine Maximalgrenze ist vorgesehen: „Von dem einzelnen Diensttuenden kann nicht mehr als die Hälfte der von der Apotheke zu leistenden Notdienstbereitschaften verlangt werden, von zwingenden Notfällen abgesehen.“
Österreichs Apothekerschaft wählt einen anderen, deutlich arbeitnehmerfreundlicheren Weg. Patienten müssen für einen Bereitschaftsdienst zwischen 20:00 und 8:00 Uhr 3,80 Euro berappen. An Sonn- und Feiertagen liegt der Obolus zwischen 8:00 und 20:00 Uhr bei 1,30 Euro. Dieses Geld landet in der Apothekenkasse. Hinzu kommt eine Entlohnung von Apothekern pro Inanspruchnahme, die Inhaber bezahlen müssen. Mitarbeiter erhalten zusätzlich 1,20 Euro plus 1,20 Euro Zuschlag werktags zwischen 18:00 und 20:00 Uhr, samstags zwischen 12:00 und 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. In der Nacht, also zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr, werden 2,46 Euro plus 2,46 Euro Zuschlag fällig. „Um die hohe Belastung der Angestellten in Apothekenbetrieben mit viel Kundenverkehr während der Nacht zu honorieren, werden die Gebühren für die Inanspruchnahmen, die aufgrund ihrer zeitlichen Lage besonders unangenehm sind, also zwischen 01:00 Uhr und 07:00 Uhr nachts, drastisch auf 11,00 Euro angehoben“, berichtet der Verband Angestellter Apotheker Österreichs (VAAÖ). Diese Regelung ist Teil eines kürzlich paraphierten Kollektivvertrags zwischen Interessenvertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. In vielen Fällen sind außerdem Dienste in Rufbereitschaft möglich, inklusive freier Wahl des Aufenthaltsorts. Angestellte erhalten Kilometergeld, aber auch Schadensersatz bei Unfällen durch den Dienstherrn.