Am Donnerstag debattiert der Bundestag erstmals darüber, ob Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden können. Einen Kompromiss zu finden, dürfte hierbei recht schwer sein. Das Thema ist brandaktuell und wird derzeit in allen Medien diskutiert. Aber brauchen Ärzte denn wirklich ein Gesetz, um mit todkranken Menschen umzugehen?
Die bisherigen standesrechtlichen und strafrechtlichen Regelungen sind nach Meinung vieler Mediziner ausreichend. Was steckt wirklich drin in der sogenannten "Patientenverfügung"? Und wie sieht die Realität in deutschen Kliniken aus? Wir sind der Sache auf den Grund gegangen!
Es gibt zwei Situationen, in denen der Arzt als Sterbebegleiter gefordert ist: Entweder hält er eine Patientenverfügung in Händen, die ihn bindet, einen Schwerstkranken nicht gegen dessen Willen zu behandeln, oder hat er einen Kranken vor sich, dem einfach nach heutigen Mitteln nicht mehr zu helfen ist. Die Verfügung zwingt den Arzt hierbei aber nicht dazu, einen Menschen zu töten, sondern sie verpflichtet ihn lediglich, den Patienten angst- und schmerzfrei sterben zu lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kein Arzt muss hierbei aber Strafe fürchten, wenn er eine Therapiechance sieht und ergreift, obwohl der Patient in der Verfügung um den Tod bittet, zum Beispiel für den Fall, dass er lange im Koma liegt. Gibt es aber nur noch das Therapieziel des menschenwürdigen Sterbens, dann ist der Arzt in der Pflicht, dies zu ermöglichen. "Aktive" Sterbehilfe ist demnach tabu - und ein Gesetz kann das eigentlich auch nicht viel klarer ausdrücken.
Wir sprachen über das aktuelle Streitthema mit Herrn Doktor Schulte, welcher seit Jahren als verantwortlicher Arzt auf einer Intensivstation tätig ist.
MS: Herr Doktor Schulte! Plakativ gefragt: Wie möchten Sie am liebsten sterben? Dr. Schulte: Das ist eine gute Frage! Ich denke einmal, dass es beim Sterben nicht primär auf die "Geschwindigkeit" ankommt (so, wie viele Menschen sagen, dass sie gerne schnell sterben würden), sondern schmerzfrei und ohne allzu viele familiäre und sonstige zwischenmenschliche Trümmer hinter mir zurückgelassen zu haben. Die äußeren Umstände spielen also in meinen Augen eine eher untergeordnete Rolle!
MS: Und trotzdem sind gerade die "äußeren Umstände" natürlich oftmals der Stein des Anstoßes. Tun wir denn in Deutschland (z.B. verglichen mit dem europäischen Ausland) zu wenig, um das Sterben "erträglich" zu machen? Dr. Schulte: Ich denke, dass ein großes Problem darin besteht, immer mehr Menschen zum Sterben in Krankenhäuser abzuschieben. Dies hat nicht zuletzt damit zu tun, dass wir an der Unfähigkeit leiden, einen sterbenden Menschen bei uns zuhause zu begleiten. Hier ist einfach die Angst zu groß, etwas falsch zu machen oder dem Sterbenden gegenüber einen Fehler zu begehen. Wenn sich die Gesellschaft mehr mit dem Thema beschäftigen würde, könnten meines Erachtens nach viel mehr Hospize entstehen, in welchen die Menschen in einem viel schöneren Umfeld beim Sterben begleitet werden könnten (auch von ihren Angehörigen), als wie wir das in Kliniken bewerkstelligen können!
MS: Haben Sie selbst eine Patientenverfügung? Dr. Schulte: (lacht!) Diese habe ich in der Tat! Ich leide aber Gott sei Dank bislang noch an keinen chronischen Erkrankungen, welche ich diesbezüglich berücksichtigen müsste. Insofern lautet meine Verfügung auch nur auf den Fall eines schlimmen Unfalls - wenn man hier nach der Erstversorgung sehen würde, dass mir nach menschlichem Ermessen nicht mehr wirklich zu helfen ist, wollte ich auch nicht künstlich und um jeden Preis an Maschinen mein Leben unsinnig (und vielleicht schmerzhaft) hinauszögern.
MS: Wie weit kann man denn überhaupt in einer solchen Situation über sein eigenes Leben verfügen? Wie weit geht Ihrer Meinung nach die Autonomie in dieser Frage? Dr. Schulte: Das ist wirklich schwierig zu beantworten. Ich denke aber, das Recht, einen ärztlichen Eingriff abzulehnen, müsste jedem Menschen gestattet werden. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, z.B. wenn jemand aufgrund psychischer Erkrankung an seiner Urteilsfähigkeit eingeschränkt sein sollte.
MS: Viele Kritiker sagen, dass die Palliativmedizin aktive Strebehilfe sei, da ja der Tod zielgerichtet herbeigeführt werde. Wie beurteilen Sie diese Gratwanderung? Dr. Schulte: Palliativmedizin kann man keinesfalls als aktive Strebehilfe bezeichnen. Wenn man z.B. mit der morphiumunterstützten Schmerztherapie rechtzeitig beginnt, verlängert dies das Leben, anstelle es zu verkürzen. Aktive Strebehilfe definiert meines Erachtens nach eher den Zustand, dass ich dem Patienten bewusst ein todbringendes Medikament verabreiche. Dies würde ich mir niemals zutrauen - und ich denke auch nicht, dass dies Teil der Diskussion sein sollte!
MS: Ein Sonderfall: Was wäre z.B. mit einem Selbstmörder, der schwerstverletzt zu Ihnen gebracht wird? Müssten Sie nicht auch dessen Wunsch nach Tod respektieren und auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten? Dr. Schulte: Zuerst muss man bedenken, dass ein Selbstmordversuch auch ein Hilferuf sein kann, und dass die Entscheidung zu einem solchen sehr spontan ausgefallen ist. Der Betreffende würde in wenigen Tagen (oder unter anderen Lebensumständen) vielleicht ganz anders entscheiden. Wenn ich den Patienten nicht kenne und dessen Lebensumstände nicht beurteilen kann, bin ich selbstverständlich dazu verpflichtet, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten. Ich denke, dass mir hier auch jedes Gericht Recht geben würde!
MS: Kommen wir zur letzten Frage. Wie aktuell sollte denn eine Patientenverfügung sein, damit man im Ernstfall gutem Gewissens nach ihr handeln kann? Dr. Schulte: Ich würde empfehlen, eine solche Verfügung regelmäßig (z.B. ein Mal pro Jahr) zu bestätigen, beziehungsweise zu aktualisieren. Je länger eine solche Verfügung nämlich zurück liegt, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Einstellung diesbezüglich geändert haben könnte. Man darf ja nicht vergessen, dass man demjenigen, der aufgrund einer solchen Verfügung im Ernstfall schwerwiegende Entscheidungen treffen muss, grundlegende Hilfe zu bieten hat. Es geht hier ja um nichts geringeres, als um Leben und Tod!
MS: Lieber Herr Doktor Schulte - wir bedanken uns für das interessante Gespräch!