Die neue Charta der Academy for Eating Disorders definiert weltweit gültige Qualitätsstandards für die spezialisierte Behandlung essgestörter Patienten. Ihr Grundgedanke ist eine Partnerschaft zwischen Betroffenen und Betreuern.
Krankhaftes Essverhalten hat verheerende Folgen für MillionenBetroffene und ihre Angehörigen weltweit: Esstörungen, wie die Anorexianervosa, gehen mit der höchsten Sterblichkeitsrate allerpsychiatrischen Störungen einher. Die Qualität und Zugänglichkeit einerspezialisierten Behandlung von Anorexie, Bulimie und Adipositas istjedoch unterschiedlich, der Rechtsstandard für Menschen mitEssstörungen auch. Eine neue Charta will Abhilfe schaffen: Patienten,ihre Familien, Selbsthilfegruppen, Experten für Essstörungen undwissenschaftliche Gesellschaften aus 46 Ländern haben die StandardsAnfang des Jahres gemeinsam erarbeitet. Ende Oktober wurden sie in Formder neuen Charta der Academy for Eating Disorders am Kongress für Essstörungen 2006in Alpbach erstmals in deutscher Sprache der Öffentlichkeitpräsentiert. Auch wenn Qualität und Zugänglichkeit spezialisierterBeratungs- und Behandlungsleistungen nicht in allen Erdteilen gleichist, so zeigt die Charta dennoch, dass es globale gemeinsame Prinzipiengibt, die Essgestörte, ihre Angehörigen, ihre Behandler undUnterstützer verbinden.
Partnerschaft als Basis
Grundgedanke der Charta ist diePartnerschaft zwischen Betroffenen und ihren Betreuern. "Sie stellt dieBasis jeder guten Therapie in spezialisierten Behandlungseinrichtungendar", erklärt Univ.-Prof. Dr. Günther Rathner von der Universitätsklinik für Medizinische Psychologie und Psychotherapie der Medizin-Universität Innsbruck. Er ist Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Essstörungen (ÖGES) und Obmann des Innsbrucker Netzwerks für Essstörungen.Rathner hat die Internationale Tagung in Alpbach organisiert, auf derdie Charta vorgestellt wurde. Sie definiert neben der Partnerschaftauch die Notwendigkeit des am wenigsten einschränkenden Settings: Wannimmer möglich, muss eine ambulante Behandlung einer stationärenTherapie vorgezogen werden. Jede Behandlung sollte entsprechend demAlter, auf regionaler Ebene leicht zugänglich und durch die öffentlicheGesundheitsversorgung finanziert sein. "Die Patientenrechte müssengewahrt werden", ergänzt Rathner, "zudem sind Angehörige in dieBehandlung einzubeziehen." Beide Seiten haben ein Recht auf einerespektvolle kontinuierliche Kommunikation über alle Informationen, diesich auf die Behandlung beziehen.
Anspruch auf Qualität
Patienten, die unter Essstörungen leiden,haben Anspruch auf evidenzbasierte Behandlung hoher Qualität durchkompetente Therapeuten in angemessener Intensität und Dauer. Sie dürfenerwarten, dass ihre Behandlung sowohl ihren Ernährungs- undAllgemeinzustatnd, als auch ihre psychische Gesundheit undLebensqualität beeinhaltet. Ihre Behandlung muss neben der belegtenWirksamkeit eine Rückfallprophylaxe anbieten und sie haben ein Recht zuerwarten, dass die Behandler ihnen bei der Planung und Durchführung desÜbergangs vom Krankenhaus in ihr normales Leben behilflich sind. DieseVorgaben können nur mit gut ausgebildetem Personal gewährleistetwerden. Daher betont die neue Charta die Notwendigkeit derspezialisierten und interdisziplinären Weiterbildung psychosozialerBerufe für die Behandlung von Essstörungen. Sie fordert die Entwicklungund Evaluation effektiver Präventionsprogramme und eine starkeÖffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung von Essstörungen, denn nurdadurch kann der gesellschaftliche Schlankheitswahn geändert und dienatürliche Vielfalt von Körperformen betont werden.
Perspektive statt Vertrag
Die neue Charta ist eher einePerspektive, als ein Vertrag. Dennoch kann sie Betroffenen alsHilfsmittel bei der Suche geeigneter Behandlungsverfahren und-einrichtungen hoher Qualität dienen und sie bei der Ablehnung nichthilfreicher, veralteter und unprofessioneller Praktiken unterstützen.Zusätzlich liefert sie der Gesundheitspolitik und Versorgungsplanunggrundlegende Bausteine für die Entwicklung von Behandlungsprogrammen,-einrichtungen, Aufklärungsinitiativen und Prävention hoher Qualität.So versteht sich die neue Charta als Beginn einer konzentriertenAktion, die Regierungen, die öffentliche Gesundheitsversorgung undalle, die sich für Essgestörte und ihre Angehörigen einsetzen, dazuaufruft, die gleichen Standards der Behandlungsqualität, der Aufklärungund Prävention umzusetzen.