Bei COVID-19 kann es zum Auftreten von neurologischen Manifestationen wie Riech- und Geschmacksstörungen, Enzephalopathien, Enzephalomyelitiden, ischämischen Schlaganfällen und intrazerebralen Blutungen sowie neuromuskulären Erkrankungen kommen.
Die vorliegende S1-Leitlinie gibt nun klare Handlungsempfehlungen für die Versorgung von Patienten mit SARS-CoV-2-Infektion und neurologischen Manifestationen.
Die Autoren der neuen Leitlinie empfehlen eine neurologische Mitbetreuung, und zwar auch bei schwer erkrankten, intensivpflichtigen COVID-19-Patienten, die keine offensichtlichen neurologischen Manifestationen zeigen.
Hier gibt es mehr Infos.
Bildquelle: