Was hat sich während der Corona-Pandemie beim Thema Arbeitsschutz verändert? Der Ausschuss für Arbeitsmedizin hat jetzt eine Empfehlung für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten veröffentlicht. Diese richtet sich insbesondere an Arbeitgeber sowie Betriebsärzte und soll eine Hilfestellung in der arbeitsmedizinischen Vorsorge während der Corona-Pandemie sein.
Es wird empfohlen, Tätigkeiten in eine von vier Gruppen einzuteilen – je nach Risiko, sich bei ihrer Ausführung mit SARS-CoV-2 zu infizieren. In dem Papier werden außerdem Anhaltspunkte gegeben, wie die Schutzbedürftigkeit eines Mitarbeiters ermittelt werden kann und wie die vorgeschlagenen Maßnahmen im Betrieb umgesetzt werden können.
Das Dokument könnt ihr auch hier einsehen.